Glossar

In alten Quellen werden oft Begriffe verwendet, welche heute in dieser Form nicht mehr gebräuchlich sind. Die folgende Liste erläutert einige dieser Begriffe.

Index

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 


A


Allmend (CH),
Allmende (deutsch),
auch Allmeind

Gemeinschaftliches Eigentum.

Teil des Gemeindevermögens, der nicht direkt im Interesse der Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwedet wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben. Die Allmend besteht meist aus unbeweglichem Gut wie dem Anger, Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung oder einer Gemeindewiese, auf der alle Gemeindemitglieder ihre Nutztiere weiden lassen können.

Im Norddeutschen steht für 'Allmend' das Wort 'Mark'.

Alp

Alpsömmerungsgebiet.

Eine Alp bezeichnet die während des Sommers benutzten Bergweiden, Wirtschaftsgebäude und sonstige Infrastruktur.

In Bayern (ausgenommen Allgäu) und Oesterreich (ausgenommen Vorarlberg) wird 'Alm' synonym zu 'Alp' benutzt.

amita

Latein für 'Tante (Vaterschwester)'

Amita magna = Grossvatersschwester (Grosstante), amita maior (nachklassisch) = proamita = Schwester des (väterlichen) Urgrossvaters, amita maxima = Schwester des (väterlichen) Ururgrossvaters.

amitini

Latein für 'Geschwisterkinder, wenn der Vater des einen und die Mutter des anderen Geschwister sind'

Wurde auch für Nichten und Neffen verwendet.

amitini magni

Latein für 'Geschwisterenkel'

Wurde auch für Grossnichten, Grossneffen, durch die Grosseltern verwandte Personen verwendet.

Anger

Grasplatz.

Ein Anger ist ein grasbewachsener Dorfplatz, eine Gemeindeweide oder Allmende (Gemeinbesitz). Das germanische 'angra' (ungepflügtes, wildes Grasland), das vom indogermanischen 'ang' (biegen, krümmen) abstammt, bedeutet eigentlich 'der Flusskrümmung folgender Grasstreifen'.

avia

Latein für 'Grossmutter'

avunculus

Latein für 'Onkel (Muttersbruder)'

Veraltet: Oheim, auch: Onkel als Ehemann der Schwester der Mutter; im Mittelalter auch Bruder des Vaters oder Vetter des Vaters oder der Mutter; avunculus magnus = Großmuttersbruder; avunculus maior (nachklassisch) = proavunculus; avunculus maximus = abavunculus = Bruder der Urgroßmutter.

avus

Latein für 'Grossvater'

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B


Bötteri [Obt]

Mostfässchen.

Britsche, Britschi, Brütsche, Brütschi

dünnes Brett, Schliesser einer Schleuse

Die 'Britsche' oder 'Brütsche' hat im Schweizerdeutschen viele verschiedene Bedeutungen, die alle auf eine Grundbedeutung 'dünnes Brett' zurückgeführt werden können, u.a. bezeichnet es die sog. 'Narrenpritsche' (ein rituelles Schlaginstrument, das auch im alten innerschweizerischen Schützenwesen eine wichtige Rolle spielte), sodann 'eine aus Brettern zusammengefügte Lagerstätte (für Vieh)' und vieles mehr.

In unserem Wörterbuch (Id. 5, Spalte 1022) [Anm.: Idiotikon] fungiert als 7. Bedeutung diejenige von 'Schalter', 'Schliesser einer Schleuse', dann 'Schleusenvorrichtung überhaupt, besonders in Bächen und kleinern Flüssen, zum Wässern der Wiesen, Treiben von Mühlen u.ä.'. Im Gegensatz zum 'Wuer', das als feste Stauvorrichtung zu verstehen ist, bezeichnet eine 'Brütsche' das "mobile" Element einer Wasserverbauung, ursprünglich war es eben einfach ein Brett, das man wegnehmen oder hochziehen konnte, um den Wasserzufluss beim Wässern zu regulieren. Das Wort ist auch etymologisch eine Weiterbildung zu Brett. In unserem Wörterbuch [Anm.: Idiotikon] gibt es dann vor allem mundartliche Fügungen wie "d Brütsche uf- oder zuetue, ufzie" usw.

"Brütsche" ist in dieser Bedeutung von Basel bis Solothurn, Bern, Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Zug belegt. Für das Luzerner Gäu definiert Franz Joseph Stalder in seinem Wörterbuch von 1806 'Fall- oder Flügeltüre, womit ein Wässerungskanal verschlossen werden kann, Wehre an einem Gewässer'. Unsere ältesten Belege für diese Bedeutung des Wortes stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert, und zwar vor allem aus der Grenzregion Solothurn / Aargau / Luzern / Bern.

Definition (auszugsweise) von Hans-Peter Schifferle (Redaktor Idiotikon)

Brutwägala [Obt]

Überführen der Aussteuer.

Einige Tage vor der Hochzeit dingten die Brautleute einen Fuhrmann, mit dem sie die bestellte Aussteuer (von der Braut bezahlt) beim Händler abholten und festlich dem neuen Heim zuführten.

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C


coniunx

Latein für 'Ehefrau'

Coniugium = matrimonium = Ehe; aber auch: copulati sunt = verbunden werden.

coniux

Latein für 'Ehemann'

Coniugium = matrimonium = Ehe; aber auch: copulati sunt = verbunden werden.

consobrini

Latein für 'Geschwisterkinder, deren Mütter Schwestern sind'

Copulationsbewilligung

Siehe →Kopulationsbewilligung.

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D


da Bleanda gstöbat [Obt]

"Volksgericht", öffentliche Anprangerung.

Jugendliche versammelten sich am "Tatort" und machten Lärm mit Kesseln, Schellen und Deckeln. Danach wurde folgendes verlesen: "Wär Bleanda Fleisch will kofa, moass zum ... loufa, s'Pfund um ana Foaz, wär nöd louft, kund zkoaz!" Danach wurde die "Versammlung" jeweils blitzschnell aufgelöst.

Dispens

Erlaubnis zur Heirat.

Peter Wandt (pewa01@gmx.de): Erlaubnis zur Heirat, wenn ein mögliches Ehehindernis vorliegt! Z.B. Heirat von Verwandten ab dritten Grad aufwärts (also Cousin und Cousine), oder erneute Heirat, obwohl das Trauerjahr noch nicht abgeschlossen war. In solchel Fällen wird festgestellt, ob die beiden heiraten dürfen und der jeweilige "Kirchenfürst" erteilt dann Dispens. Zur Verdeutlichung wurde häufig vom Pfarrer ein Diagramm gezeichnet, dass die Vorfahren aufführt bis zum ersten gemeinsamen Ahnen. Dieses wurde dann dem "Kirchenfürst" (Bischof) zugesandt und dieser erteilte dann die Erlaubnis.

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E


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F


Fall [u.a. Obt]

Steuer.

Hörige und Personen, welche im Dienstverhältnis zu einem vom König ernannten Vogt standen, mussten diesem Abgaben und Gefälle entrichten. Beim Ableben eines Vaters hatte der Vogt Anrecht auf das schönste Stück Vieh, Pferd oder Kleid und Tagesdienste.

fratria

Latein für 'Schwägerin'

Fasnachtshenne [u.a. Obt]

Steuer.

Jeder gerichtspflichtige Untertan hatte dem Gerichtsherrn eine Fasnachtshenne zu reichen. Beim Zusammenschluss von Gütern konnte es vorkommen, dass eine Person mehrere Hennen abgeben musste.

filia

Latein für 'Tochter'

filius

Latein für 'Sohn'

frater

Latein für 'Bruder'

Rrater carnalis = frater germanus = leiblicher Bruder, frater geminus = frater gemellus = Zwillingsbruder; frater ex patre = (Halb-)Bruder vom Vater her, frater uterinus = Halbbruder durch die Mutter; im weiteren Sinne: Geschwisterkind, Vetter; auch: Mönch, also Bruder eines geistlichen Ordens, frater conscriptus = zugeschriebener Bruder, ein Laie, der als Mitbruder in ein Kloster aufgenommen wird, aber im weltlichen Stand bleibt; frater conventus de domo = Domherr, Kanoniker, Mitglied eines Domkapitels; Angehöriger einer Genossenschaft, Gilde, Zunft

Frondienst

Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren.

Mittelhochdeutsch: 'vrôn' = 'was den Herrn betrifft, resp. ihm gehört'.

Die Leistungen des Bauern umfassten verschiedenste Tätigkeiten für eine festgelegte Zahl von Tagen pro Jahr. Normalerweise leisteten die Bauern sogenannte Hand- und Spanndienste (Scharwerk). Handdienste bestanden beispielsweise darin, dass die Bauern auf den Feldern des Grundherrn Beikraut (Unkraut) jäten mussten. Bei den Spanndiensten mussten die Fronarbeiter z.B. das Feld pflügen.

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G


Gefälle

Siehe →Fall.

gener

Latein für 'Schwiegersohn'

glos

Latein für 'Schwägerin'

Gmoawärch [Obt]

Tagesdienste (z.B. für einen Vogt).

Gült

Mhd. für Schuld, Rente, Zins (vermutlich von ahd: 'gelt' = Entgelt, Zins, Lohn, Opfer, Gegengabe, Abgabe, Vermögen, Verpflichtung, Schuld, Einkommen, Ertrag, Betrag).

Die Gült war eine Form des Grundpfands, bei der das belastete Grundstück haftbar ist. Der Gläubiger erhielt vom Grundstücksinhaber einen Zins und in einem Schuldtitel (Gültbrief).

Im 16. Jahrhundet setzten sich Geldzinse bei einem Zinsfuss von etwa 5% durch. Der Sicherung der Geldanlage bzw. des Gläubigers diente u.a. die erschwerte Ablösung nur durch Eigenmittel in bar (keine Kredite).

In der Schweiz gab es einseitig (nur durch den Schuldner) kündbare Verhältnisse in Uri, Schwyz, Nidwalden, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Freiburg und Waadt, sowie beidseitig kündbare mit oder ohne Einschränkungen. In Kantonen mit staatlichen Hypothekarkassen wurde die Gült mit erlaubter Kreditablösung vor 1900 verdrängt. Dennoch wurde sie - neben der Grundpfandverschreibung (Hypothek) und dem Schuldbrief - im Zivilgesetzbuch (Art. 847-853 ZGB) verankert. Alte Gülten blieben jedoch weiterhin im Umlauf (Innerschweiz: Truckligült vor 1912, und in Appenzell Innerrhoden der Zettel).

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H


Hülschet [Obt]

Entblättern der Maiskolben.

Zum Entblättern und Binden der Maiskolben wurden Nachbarn und Freunde ins Haus eingeladen. Während der Arbeit machten zuerst Dorfneuigkeiten, dann Hexengeschichten und Erzählungen die Runde. Nach der Arbeit folgte ein Vesper mit Most und Musik.

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I


infans

Latein für '(kleines) Kind'

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J


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K


Knospa [Obt]

Holzschuhe.

Kobel

Felshöhle, Berg oder Lagerstätte wilder Tiere.

Kopulationsbewilligung

Erlaubnis zu heiraten.

Frank Hoffmann (f.hoffmann@biochemtech.uni-halle.de): Eine Kopulationsbewilligung ist die Erlaubnis zu heiraten (dies könnte bei Waisen erforderlich sein, wenn die Eltern nicht zustimmen konnten). Dispens heisst 'Befreiung (von einer Verpflichtung)' oder 'Ausnahmebewilligung' (z.B. bei Heirat unter Blutsverwandten).

Siehe auch →Dispens.

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L


levir

Latein für 'Schwager'

liberi

Latein für 'Kinder'

Löbali [Obt]

WC.

Die Toilette war früher auf der Laube.

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M


marita

Latein für 'Ehefrau'

maritus

Latein für 'Ehemann'

mater

Latein für 'Mutter'

matertera

Latein für 'Tante (Muttersschwester)'

Veraltet: Muhme, matertera magna = Schwester der Grossmutter (Grosstante), matertera maior = promatertera, matertera maxima = abmatertera = Schwester der Ururgrossmutter (auch Schwester der Urgrossmutter).

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N


nepos

Latein für 'Enkel' oder 'Neffe'

Zur genaueren Bezeichnung: nepos ex filia = Enkel als Sohn der Tochter, nepos ex filio = Enkel als Sohn des Sohnes, nepos ex fratre = Neffe als Sohn des Bruders, nepos ex sorore = Neffe als Sohn der Schwester; auch: Vettern verschiedenen Grades und dadurch allgemeine Bezeichnung für Verwandte.

neptis

Latein für 'Enkelin' oder 'Nichte'

noverca

Latein für 'Stiefmutter'

nurus

Latein für 'Schwiegertochter'

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O


Offnung

Urkunde, welche die Rechte und Pflichten eines Gemeinwesens festhält

Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit war das offnen (= verkünden, offenbaren) ein Akt der öffentlichen mündlichen oder schriftlichen Verkündung bzw. Aufzeichnung von Rechten und Pflichten einer Gemeinde. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um eigentliche Gemeindeverfassungen, oft aber auch nur um die Beschreibung des Gemeindebannes und seiner Grenzsteine (als offnung stein bezeichnet). Die Offnung war ursprünglich ein rein mündlicher Akt durch Zeugen, die mit dem geoffneten Gegenstand vertraut waren, zum Beispiel weil sie seit Jahrzehnten dort ortsansässig waren. Die Verkündung aus der Erinnerung wurde nach der Aufzeichnung durch das Verlesen vor Gericht abgelöst, womit der Begriff auf diesen Urkundentyp überging und manchmal auch den Anlass selbst bezeichnete.

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P


parentes

Latein für 'Eltern'

pater

Latein für 'Vater'

patrueles

Latein für 'Geschwisterkinder, deren Väter Brüder sind'

Patrueles fratres = Geschwistersöhne, deren Väter Brüder sind; patrueles sorores = Geschwistertöchter, deren Väter Brüder sind.

patruus

Latein für 'Onkel (Vaterbruder)'

Patruus magnus = Grossvatersbruder (Grossonkel), patruus maior (nachklassisch) = propatruus = Bruder des Urgrossvaters, patruus maximus = abpatruus = Bruder des Ururgrossvaters.

Pfingstamanna [Obt], Pfingstamaa [Obt]

Streich.

Am Pfingstmontagmorgen wurde ein Abbild eines Mannes mit frischem Kalk in der Nähe des Wohnorts einer heiratslustigen Jungfrau, welche trotz Bemühen noch keinen Mann gefunden hatte, geschmiert. Oft wurde auch noch eine Strohpuppe auf einem nahen Baum platziert.

privigna

Latein für 'Stieftochter'

privignus

Latein für 'Stiefsohn'

proamita

Latein für 'Schwester des Urgrossvaters'

Auch: Schwester des Grossvaters, nachklassisch: amita maior.

proavia

Latein für 'Urgrossmutter'

proavunculus

Latein für 'Bruder der Urgrossmutter'

Auch: Bruder der Grossmutter, nachklassisch: avunculus maior.

proavus

Latein für 'Urgrossvater'

promatertera

Latein für 'Schwester der Urgrossmutter'

Auch: Schwester der Grossmutter, nachklassisch: matertera maior.

pronepos

Latein für 'Urenkel' oder 'Grossneffe'

pronepos ex fratre = Enkel des Bruders, pronepos ex sorore = Enkel der Schwester

proneptis

Latein für 'Urenkelin' oder 'Grossnichte'

proneptis ex fratre = Enkelin des Bruders, proneptis ex sorore = Enkelin der Schwester

propatruus

Latein für 'Bruder des Urgrossvaters'

Auch: Bruder des Großvaters, nachklassisch: patruus maior.

Prütsche

Siehe →Britsche, Britschi, Brütsche, Brütschi.

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Q


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R

Rode / Rhode

Kehrordnung (nach welcher Ämter zu bestellen waren)

Das Wort Rode oder Rhode hat seinen Ursprung im lateinischen 'rota' beziehungsweise romanisch 'roda' (Rad, Rolle, Reihenfolge, Runde, Turnus). Damit wurden verbreitet in der Ostschweiz, in Österreich und in Bayern Kehrordnungen bezeichnet, nach denen die Ämter zu bestellen waren und die Mitglieder von Genossenschaften und Korporationen vielfältige Arbeiten im Allmend-, Alp- und Transportwesen zu erledigen hatten. Noch heute ist diese Bedeutung in Ostschweizer Mundarten lebendig, so heisst es etwa da und dort 'uf d Rood gòò', 'a der Rood sy' (mit einer Arbeit an der Reihe sein). Auch das Bündnerromanische kennt 'roda', 'rouda' in dieser Bedeutung. In Teilen der Nordostschweiz ging der Begriff früh auf das Gemeinwesen selbst über. So tragen nicht nur die beiden Appenzeller Kantone das Wort im Namen, sondern ist auch die im St. Galler Rheintal gelegene politische Gemeinde Altstätten bis heute in sieben Rhoden (ortsbürgerliche Korporationen) und die Gemeinde Oberriet in fünf Ortsgemeinden, darunter die Holzrhode Kobelwald, unterteilt.

Quelle: Appenzellische Jahrbücher, Band 34 (1906)


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S


Schelfara [Obt]

Siehe →Hülschet.

Scholla [Obt]

Torf.

socer

Latein für 'Schwiegervater'

socrus

Latein für 'Schwiegermutter'

soror

Latein für 'Schwester'

Soror germana = leibliche Schwester, soror gemina = Zwillingsschwester, soror uterina = Halbschwester durch die Mutter, sororis filia = Tochter der Schwester, sororis filius = Sohn der Schwester; sorores patrueles = Töchter zweier Brüder; auch: Geschwisterkind, Schwägerin; auch: Nonne'.

sororius

Latein für 'Schwager'

Schupfwuhr

Wehr zur Ableitung des Wasserabflusses

Schräg zur Fliessrichtung angeordnetes Wehr zur Ableitung eines Teils vom Abfluss. Das Schupfwuhr wurde also schräg ins Flussbett erstellt, so dass das Wasser auf die andere Seite "geschupft" wurde (dies veranlasste die "mit Wasser beglückten Nachbarn" oftmals dazu noch stärkere Schupf- oder Buckwuhre zu bauen). Am Flussufer befestigte man den Wuhrkopf, von dem aus mit Aesten und Sträuchern ein langer Arm ins Flussbett hinaus errichtet wurde, der durch starke Pfahlreihen festgehalten und durch schwere Steine belastet wurde.

Streichwuhr / Streichwehr

Wehr zur Ableitung des Wasserabflusses

Parallel zur Fliessrichtung angeordnetes Wehr zur Ableitung eines Teils vom Abfluss. Das Streichwuhr verlief also längs des Flusses. Am Flussufer befestigte man den Wuhrkopf, von dem aus mit Aesten und Sträuchern ein langer Arm ins Flussbett hinaus errichtet wurde, der durch starke Pfahlreihen festgehalten und durch schwere Steine belastet wurde.

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T


Todesfall

Siehe →Fall.

Törgga [Obt]

siehe →Türkenkolben

Tratt

Weide.

Das Trattrecht ist das Recht, Vieh nach der Getreide- oder Grasernte auf fremde Weiden (mittelhochdt. 'tratt') zu treiben. Das Trattrecht wird oft zusammen mit den Weg- und Überfahrtsrechten als 'tritt und tratt' oder 'trieb und tratt' genannt. In Graubünden hat sich das Trattrecht ('Gemeinatzung' genannt) für das Kleinvieh z.T. bis in die heute erhalten.

Türkenkolben

Mais.

Gemäss Mitteilung des Armenvaters Dürr (Altstätten) wurde im Rheintal 1750 noch kein Mais angepflanzt. 1775 wurden - aufgrund der Lebensmittelknappheit (Getreideeinfuhrsperre) - Türkenkolben in grossen Mengen angepflanzt.

Türkisches Korn

siehe →Türkenkolben

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U


uxor

Latein für 'Ehefrau'

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V


vitricus

Latein für 'Stiefvater'

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W


Wuhr

Wehr zur Abweisung / Umleitung von Wasser.

Plural: Wuhre, Wühre, Wuhren oder Wühren.

Siehe auch →Schupfwuhr oder →Streichwuhr.

Wuhren wurden z.B. Im Rheintal zur Abweisung von Wasser in Flüssen (zwecks Vermeidung von Erosion) verwendet. Ebenso wurden sie zur Energiegewinnung, zur Nutzung der Wasserkraft (unter anderem in Hammerschmieden, Mühlen und Sägewerken), zur Bewässerung sowie zur Versorgung mit Brauchwasser (Wasserversorgung für Fischteiche, Speisung von Löschteichen, etc.) verwendet.

Wunn und Weid

Ernte und Weide.

'Wunn und Weid' bezeichnet das Recht, ein Stück Land nach Belieben zu nutzen, d.h. es anzusäen und zu ernten (Wunn) oder es zur Weide liegen zu lassen.

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X


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Y


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Z


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Bei Unstimmigkeiten bitte e-Mail an mich!

 

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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 11. August 2025)