*** Johann Benedikt (Johann, "Wisses") Stieger ***

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Johannes / Joseph ("Urchenbubes", "Wissenbube", "Weissenbuben", "Bub Wises", "Wissabub", "Wisses")

Stieger

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Anna Maria (Anna)

Stieger-Stieger

... Eltern von ...

Johann Benedikt (Johann, "Wisses")

Stieger

* Sa, 1850-03-30
† Fr, 1899-07-07

... verheiratet mit ...

...

 

⚭ Mo, 1876-11-13

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Maria Paulina (Paulina, "Kluserseppes")

Stieger-Zäch

...

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Maria Paulina Stieger

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Johann Wilhelm Stieger


*** Report ***


Personalien

Name

Johann Benedikt (Johann, "Wisses") Stieger

Bürger von

Kobelwies, Oberriet, SG / Holzrhode, Oberriet, SG

Geboren am

1850-03-30 in Kobelwies, Oberriet, SG

Taufe am

1850-03-30 in Kobelwald, Oberriet, SG
Taufpate: Herr Kantonsrath Jos[eph] Kühniß - in Oberried
Taufpate - Stellvertreter: Meßmer Stieger - Meßmer
Taufpatin: Maria Kobler

Gestorben am

1899-07-07 in Kobelwies, Oberriet, SG

Beruf(e)

Feldarbeiter (1872); Bauer (1872); Schreiner und Bauer (1875); Schreiner (1876)

Religion

katholisch

Wohnort(e)

Kobelwies, Oberriet, SG (1850); Kobelwald, Oberriet, SG (1864); Kobelwies, Oberriet, SG (1872, 1875, 1877, 1878, 1899)


Eltern

Vater

Johannes / Joseph ("Urchenbubes", "Wissenbube", "Weissenbuben", "Bub Wises", "Wissabub", "Wisses") Stieger (1803-12-25 bis 1874-04-06)

Mutter

Anna Maria (Anna) Stieger-Stieger (1808-08-31 bis 1852-03-20)


Partner

Ehefrau

Maria Paulina (Paulina, "Kluserseppes") Stieger-Zäch (1854-10-19)
Hochzeit am 1876-11-13 in Kobelwald, Oberriet, SG
Trauzeuge: Anton Gschwend
Trauzeugin: Anna Maria Gächter
Kommentar: Trauungspriester: Vikar Wilhelm Jägg (?). Gemäss Bürgerregister Oberriet (No. 631) getraut am 11. November 1876 in Oberriet [zivile Trauung?], und gemäss Familienregister Kobelwald getraut am 19. Oktober 1876.


Kinder

Tochter

Maria Paulina Stieger (1877-09-01 bis 1877-10-22)

Sohn

Johann Wilhelm Stieger (1878-09-11 bis 1878-10-10)


Geboren um 9 Uhr. Getauft durch Pfarrer [Johann Simon] Bücheler. Anmerkung bei der Taufe: "Der Pathe wurde durch Meßmer Stieger vertreten. † 7/7 1899.". Firmung am 22. Juni 1864 in Oberriet durch den Bischof von St. Gallen 'Carolus Joannes' [Carl Johann Greith, geboren am 25. Mai 1807 in Rapperswil, verstorben am 17. Mai 1882 in St. Gallen]. Firm-Pate: 'Jakob Ennis'.

Verurteilt wegen Totschlags an Joseph Anton Stieger in Kobelwies.

 

Totschlag und Misshandlungen

Johannes Stieger "Wisses" (21 Jahre alt), ledig, Feldarbeiter und Senn von Oberriet, wurde wegen Totschlags an Joseph Anton Stieger in Kobelwies, wegen Misshandlung des Johannes Buschor in Kobelwald und wegen Nachtlärmes verurteilt. Joseph Anton würde aufgrund des erlittenen Schädelbruches sofort bewusstlos (er starb 12 Tage später ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben).

Nach den ersten Einvernahmen, Sonntags, den 3. März 1872, hatten die Landjäger Moser in Altstätten und Baumgartner in Eichberg den Auftrag erhalten, nach Johannes "Wissenbubes" Stieger und Jacob Kobler "Hänslis" zu fahnden und diese polizeillich einzuliefern, sowie auf allfällige weitere Beweisstücke (z.B. den Sparren) zu achten und auffindenden Falls beizubringen. Am Morgen des 4. März 1872 brachte Landjäger Baumgartner den Sparren mit dem Berichte: er habe denselben beim Hause des Johannes Stieger Wissenbubes wahrgenommen (er war am Schöpfle des Hauses angelehnt). Dies sei bei dem Anlasse geschehen, als er morgens früh den Stieger bei Hause habe aufsuchen und arretieren wollen. An dem Sparren habe er Blut zu sehen geglaubt und ihn daher mitgenommen. (Dies war jedoch der falsche Sparren, denn Frau Zäch geb. Kobler hatte den richtigen Sparren am frühen Morgen nach der Tat gefunden, nämlich etwa 8 Schritte ab der Blutlache). Sonntag früh, hiess es zuerst, die beiden gesuchten Personen seien, auf Ermahnung der Eltern, in die Kirche gegangen. Nach der Kirche warteten die Landäger Moser und Baumgartner auf dem Kirchplatz. Dann hiess es, sie seien auf dem Weg nach Moos und Rehag gesehen worden. Die Jäger verfolgten sie in diese Gegend. Die beiden stellten sich am nächsten Morgen "gezwungen freiwillig" um 6:30 Uhr.

Ärztlicher Untersuch (Bezirksarzt Buschor):

Joseph Anton Stieger, 46 Jahre alt, mittlerer Grösse, gesunder Constitution, lag in der Stube in einer sogenannten Stubenkutsche, mit Brusttuch, Hemd und einem wollenen Leibchen bekleidet, auf dem Kopf ein Eisbeutel, und ist bewusstlos, rechte Seite gelähmt, Puls unregelmässig. 68 Schläge, Pupille des linken Auges verengt, nicht reizbar auf Licht. Respiration normal, Bauch mässig aufgetrieben, Harnabsonderung unwillkürlich. Die letzte Nacht soll sich ... erbrochen haben, zeitweise ruhig geschlafen und zeitweise sogar aufgewegt [aufgeweckt] gewesen sein. Bei näherem Untersuch ergab sich, a) auch beide Augenlider des linken Auges blaulicht [bläulich] unterlaufen und stark geschwollen, Auge selbst unverletzt, b) linke Stirnhälfte ebenfalls rötlich unterlaufen und geschwollen.

Auf dem linken Scheitelbein die Charva [Haare?] mit Blutgerinnsel verklebt, in der Mitte des Scheitelbeines nach vorn waren die Charva [?] schon teilweise abgeschnitten, und an dieser Stelle befand sich nun von hinten nach vorn u. schwach nach aussen verlaufende, zirka 8''' lange gerissene Hautwunde, welche bei Berührung eine schwarzrötliche Flüssigkeit absonderte. Die die Wunde umgebenden Weichteile stark aufgeschwollen, in der gleichen Richtung mit der Wunde verlaufend zeigte sich eine zirka 1'' und 8''' lange und zirka 1'' breite Vertiefung. Bei Druck auf diese Vertiefung hörte man erepitierendes [?] Geräusch.

Aus obigen ist zu entnehmen, 1) dass die Verletzungen noch frisch, 2) dass die Verletzungen sub litt a und b entweder durch aufschlagen auf eine harten Gegenstand oder durch Schlagen mit einem solchen Gegenstand wie z.B. Faustschlage antstanden sind, 3) dass die Verletzung sub litt c mit einem Schwunge mit einem harten, festen, rundlichen Gegenstand, entsprechend einem Holzsparren beigebracht wurden und 4) wir jedenfalls eine schwere Verletzung vor uns haben; es lässt sich gegenwärtig weder über den And... der Verletzung, mämlich ob sie toedtlich verlaufe oder nicht, nachüben. Jedenfalls bedarf die Verletzung zu ihrer Heilung mehr als 30 Tage.

Montag, den 4.: Wie Tags zuvor. Ist manchmal wacher und langt mit der linken Hand zum Kopf. Puls 64. Dienstag, den 5.: Die 2. Hälfte der letzten Nacht lief ruhiger, als die erste. Auf die Frage seine Zunge zu sehen zeigte er die Zunge. Als der Arzt nach dem Hauptsitz des Schmerzes fragte, gab er zuerst keine Zeichen des Verständnisses, aber dann griff er mit der nicht gelähmten Hand an den Kopf. Mittwoch, den 6.: Puls 56, gleichchmässig. Fortsetzung der gestrigen Mediation. Klistier zur Förderung der Darmentleerung. Donnerstag, den 7.: Puls 68, gleichchmässig. Freitag, den 8.: Befinden das gleiche. An der linken Hüfte ein, an der rechten Hüfte zwei aufgelegene Stellen (Decubitus). Will den Eisbeutel nicht mehr auf dem Kopf dulden. Samstag, den 9.: Puls 90. Sonntag, den 10.: Gleiches Befinden. Montag, den 11.: Puls 88. Ächzt anhaltender und scheint überhaupt leidender als bisher. Patient bekommt abends 1/6 Gramm Morphina aceticum. Mittwoch, den 13.: Puls 92, jedoch noch immer gleichmässig, aber der einzelne Schlag ist schwächer als die vorige Tage. Soeben, zirka 3 (15) Uhr ist eine copiose bracar... dunkle Darmentleerung unerklärlich erfolgt. Wie bisher während diesem Krankenlager geht der Urin unfreiwillig ab. Täglicha Abnahme der Kräfte und des Fleisches ist nicht zu erkennen.

Sektionsbericht:

Nachdem das Bez. Amt Freitag edn 15. März vormittag durch Expressen von Hr. Physikatsadjunkt Stieger Bericht erhalten, dass der am 2. d.M. körperlich schwer verletzte Jos. Ant. Stieger von Kobelwies Donnerstag 14 dies Abends 7½ Uhr gestorben sei, ordnete dasselbe auf Samstag den 16 dies Nachmittags 1 Uhr die Sektion an.

Gegenwärtig sind: Hr Bez. Arzt Dr. Buschor, Hr. Physikatsadjunkt Dr. Stieger, Bez. Ammann Segmüller und Amtsschreiber Ruppanner.

Die Leiche des Jos. Ant. Stieger liegt in einer Kutsche in der Wohnstube, bekleidet mit einem baumwollenen Hemd, Hosen, wollene Strümpfe, Hände gekreuzt, vor dem Mund grossblasiger weisser Schaum, Augen halb geöffnet, rechter Seite des Gesichts nämlich Stirn, Augen- und Jochbeingegend dunkelblau. Totenstarre gering. Nach Entkleidung der Leiche zwigte sich Bauch aufgetrieben, Hals dunkelblau suggilliert, am Rücken viele grössere und kleinere Flecken, an der Kreubeingegend eine rundliche geschwürartige Vertiefung, sowie auch in der rechten Hüftbeingegend.

I Sektion des Kopfes

Kopf mit ziemlich langen schwarzen Haaren bedeckt mit Ausnahme über dem linken Scheitelbein, wo sie teilweise abgeschnitten waren. Über dem linken Scheitelbein zwigte sich ein vom Stirnbein nach hinten gegen das Ende des Scheitelbeins hin verlaufende 2''3''' lange von der Verbindung der beiden Scheitelbeine bis an das Schläfenbein hin sich ... Vertiefung in deren ...rer Hälfte in der Mitte sich eine etwa 10 Rappen grosse geschwürige Öffnung befand, welche einen rotbraune übelriechende Flüssigkeit absonderte. Beim Durchschneiden der Kopfhaut und dem Galea aponeurotica zeigte sich zwischen letztere und der Schädeldecke ziemlich ... Blutgerinnsel und auf dem lineknScheitelbeine befand sich neben Blutgerinnsel noch braungelbe Flüssigkeit. Knochenhaut der Schädeldecke sehr blutreich, die Sutura /: Nähte des Schädels :/ verwachsen, das linke Scheitelbein war in 7 verschiedene grössere und kleinere Stücke zerbrochen und eingedrückt und zwar besonders das grösste Bruchstück zirka 3''' von der Scheitelbeinverbindung weg der Länge nach sich hinziehend bis hinter Stirn...höker. Die übrigen ebenfalls eingedrückten Bruchstücke waren kleiner. Von der Mitte der eingedrückten Bruchstelle ... a) ein Riss beinahe quer über die Scheitelbeinverbindung ins rechte Scheitelbein hinüber, b) ein kleinerer Riss zog sich von vorne an der eingedrückten Bruchstelle zirka 1'' neben und innert dem linken Stirnbein fort ins Stirnbein hinab, c) zog sich eine klaffende Knochenwunde seitlich von der eingedrückten Bruchstelle zwischen dem Stirnband und Schläfenbein hin bis in die Hälfte dieser Verbindung, d) eine klaffende Knochenwunde von dem Eingedrückten Scheitelbein und zwar vorderhalb in der Gegend des linken Scheitelbeins anfangend hinab über die Verbindung des Schläfenbeins ... Scheitelbein bis zum Warzenfortsatz, e) von der Mitte der sub litt d beschriebenen Knochenwunde da zog sich ein Riss über den ganzen hinteren Teil des linken Scheitelbeins über die Verbindung der beiden Scheitelbeine mit dem Hinterhaupsbein hindurch sich bis über den rekten [?] Scheitelbeinhöcker hinaus erstreckend, f) von dem hinteren Teil der frakturierten eingedrückten Stelle und zwar am hinteren Winkel neben der Scheitelbeinverbindung zog sich ein Riss schief nach innen und abwärts, einmündend dem rechten Scheitelbeinhöcker in die sub litt e beschriebenen Riss.

(Die Weitere Sektion des Kopfes resultierte nur in Fach-Geschwafel, bei welchem man eigentlich keine pathologischen Befunde herauslesen konnte.)

II Sektion der Brusthöhle

Beim Durchschneiden der Haut zeigt sich wenig Fett mehr, die Knorpel der Rippen sehr weich, den Lungen den Brustraum ziemlich ausfüllend. Die rechten Lungenoberlappen ziemlich luftfaltig. Beim Einschnitt zeignten sich brandrote Schnittflächen knisternd. Beim Einschneiden des unteren Lappens zeigte sich eine schwarzbraune Schnittfläche und braune blasige Flüssigkeit absondernd. Linke Linge der oberen Hälfte adhärierend von der Brustwand; oberer Lappen zeigt eine grau marmorierte Schnittfläche, unterer Lappen eine schwarzbraune Schnittfläche und braune blasige Flüssigkeit absondernd. Das Herz zeigte nichts Abnormes.

III Sektion der Bauchhöhle

Leber zeigte beim Einschnitt ziemlich derbe blutreiche ... Gallenblase mit Galle angefüllt, Milz von normaler ... und ziemlich blutreich, Magen enthält etwas bräunliche Flüssigkeit was nichts Krankhaftes war, wie auch in den Gedärmen an Kot nichts vorgefunden wurde. Niere rechts war etwas ... infiltriert, linke Niere normal. Harnblase war mit Urin angefüllt, zeigte beim Einschnitt ebenfalls nichts Krankhaftes.

Verhöre:

Lisette Zäch geb. Kobler, 23 Jahre, Ehefrau des Johann Peter Zäch, derzeit wohnhaft bei Joseph Anton Stieger sagte aus: gestern Abend um 19:30 Uhr hörte ihr Hausherr Joseph Anton Stieger durch den unteren Teil des Weilers Kobelwies ein Johlen und Singen. Er öffnete das Fenster, schaute hinaus und sagte: "Was sind jetzt das für Narren, dass sie an einem Samstag Abend auf solche Weise johlen mögen." Die Betreffenden kamen von unten herauf dem Hause näher. Da schloss Stieger das Fenster, denn er wollte mit den Betreffenden nichts anfangen. Die Frau Stieger war auf den Abtritt gegangen. Die Betreffenden brgaben sich dorthin und schugen von aussen an denselben hin. Auch ich hörte die Schläge in die Stube herein. Die Frau rief: "Hört doch auf! Das ist ein dummes Thun!" Sie machten aber weiter. Da kam die Frau in die Stube und sagte zum Mann: "Komm, sie folgen mir nicht. Sie werfen uns zuletzt noch die Büscheli übereinander." Die Betreffenden kamen dann gegen die Fenster. Da machte Stieger ein Licht in der Laterne und ging vors Haus ins Freie hinaus. Lisette sagte zur Frau: "Wir wollen auch hinaus gehen, die könnten den Mann erschlagen." Als sie hinauskamen, waren sie schon einander nachstehend. Wegen Dunkelheit erkannte sie den anderen nicht. Sie ging hinzu und nahm dem Stieger die Laterne weg und ging ins Schöpfle zurück wo sich auch die Frau befand. Sie fürchteten sich hinaus zu gehen. Einer stiess Schreie aus, auch die Frauen schrien im Schöpfle. Draussen hörte Lisette rufen: "Das ist dem Wissenbubenbröler." Die Frau hiess Lisette zum Nachbar Hutter gehen und ihn zur Hilfe herbei zu rufen. Auch sie schrie im Schöpfle: "Amein Bub of! Amain Bub of komm ufa!" Sie glaubte das Geschrei werde die Täter abschrecken. Lisette ging zum Hutter, er kam bald nach. Sie hörte einen Streich. Schnell darauf hörte sie die Frau Stieger rufen; "Herr Jesus, er ist todt." Als sie hinauf kam, war der Täter schon fort. Stieger lag regungslos auf der Strasse. Er konnte nicht mehr reden und keinen Deut mehr von sich geben, man konnte fragen was man wollte.

Die Ehefrau Anna Maria geb. Hutter, 66 Jahre alt, sagte, dass sie gestern Abend auf den Abtritt in ihrem Haus ging. Sie hörte jemanden vorbeikommen und singen und zugleich in die Abtrittwand schlagen. Sie rief hinaus, sie sollen doch tun wie Leute, es sei eine Schande und Spott so wüst zu tun. Dieselben Personen gingen vom Abtritt weg vor die Fenster des Hauses und klopften auch dort an die Wand mit Werkgeschirr. Sie war inzwischen in die Stube gekommen. Ihr Mann Joseph Anton Stieger rief zum Fenster hinaus, sie sollen doch recht tun. Das in die Wand schlagen wurde aussen fortgesetzt, worauf der Mann das Licht in der Laterne anzündete und vor das Haus hinaus ging. Die im selben Haus wohnende Frau Lisette Zäch geb. Kobler ging auch hinaus und sah die Leute auf der Gass stehen. Als sie die Personen nicht erkannte, nahm sie die Laterne in die Hand. Die Ehefrau war der Lisette gleich nachgefolgt und begegnete ihr im Schöpfle, als sie die Laterne herein brachte; sie ging vorbei zur Schopftüre hinaus, und kaum hinausgekommen, sah sie jemanden einen Streich führen mit einem Sparren auf ihren dort stehenden Mann mit der Äusserung "du wirst nun genug haben". Der fiel von dem Streich zu Boden und das Blut floss sehr stark aus einer Kopfwunde. Die Frau und die Lisette jammerten laut. Johannes Hutter und andere Nachbarn kamen herbei und halfen den ohnmächtigen Mann in das Haus zu tragen. [Frau Hutter konnte das Protokoll nicht unterschreiben, da sie des Schreibens unkundig war.]

Sebastian Gächter, Bauer, 30 Jahre alt, in Kobelwies, hatte am Abend der Tat zusammen mit Jakob Hutter in Eichenwies bei Jakob Mattle, Verwaltungsschreiber, gescheitet. Abends um etwa 19:15 Uhr, als der Eisenbahnzug abwärts fuhr, waren sie auf dem Heimweg. Sie kamen etwa um 19:30 nach Kobelwies. Sie gingen durch Elisa Grässles Gut (siehe Fall Winnenwieser 1879) herauf und währenddessen hörten sie zwei Personen auf der Strasse drüben aufwärts gehend singen, wovon man jedoch nichts verstand, da die Sänger betrunken waren. Er erkannte die Stimme des Johannes Stieger Wissenbubes, im Kobelwies. Die Stimme des anderen erkannte er nicht genau, vermutete jedoch, dass es Jakob Kobler "Hänslis" im Grubach war. Sie waren etwa 100 Schritte von den beiden entfernt. Etwa eine Viertelstunde hörte er die gleichen Stimmen gegen das Haus des Johann Hutter zukommen. Die Frau öffnete das Fenster undschaute hinaus, allein der Mann hiess sie dasselbe zu schliessen, weil sie eine "Huschen" bekommen könnte. Kaum hatte sie geschlossen als einer einen langen Sparren an das Fenster herauf hielt, jedoch ohne das Fenster zu beschädigen. Sobald die Betreffenden zum Hause des Joseph Anton Stieger hin kamen fingen sie an zu klopfen und zu rumpeln, was sie in die Huttersche Stube hinunter hörten. Sie schauten jedoch erst hinaus als sie um Hülfe rufen und schreien hörten. Sowie er hinaus schaute, sah er einen auf der Strasse vor dem Hause des Joseph Anton Stieger umfallen, denn es war ein Licht daselbst. Auch hörten sie rufen: "Er ist todt!". Er und der Anton Hutter gingen dann an die betreffende Stelle hin und sahen den Joseph Anton Stieger regungslos im Blute auf der Strasse liegen.

Jakob Hutter, Bauer, 30 Jahre alt, von Kobelwies, kam am besagten Abend mit Sebastian Gächter von Eichenwies her, wo sie gearbeitet hatten. Bei Unterkobelwies gingen sie über Elias Grässles Gut herauf. Dort hörten sie auf der Strasse drüben etwa 40-50 Schritte entfernt zwei Personen singen. Eine Viertelstunde später kamen sie bei seinem haus vorbei. Seine Mutter schaute zum Fenster hinaus. Sie hiessen sie jedoch das Fenster zu schliessen. Sie klopften mit einem Stecken an die Wand. Beim Nachbarhaus klopften sie wieder an die Wände. Es dauerte nur etwa 3-4 Minuten bis die Frau des Stiger schrie. Erst jetzt öffnete er das Fenster und sah dass einer ein paar Schritte auf der Strasse abwärts lief in der Richtung gegen die Haustüre und dann gleich auf die Strasse niederfiel. Sein Vater und Sebastian Gächter sind dann hinaus gegangen; er blieb in der Stube zurück. Er sagte aus, dass er die Stimme des Johannes Stieger erkannt habe.

Jakob Kobler, 48 Jahre alt, von Kobelwies, Taglöhner, begleitete die Karolina Kobler "Schwarzes" von Kobelwies Stein bis nach Kobelwald. Als sie durch das Wegle von Kobelwies durch Scheggenboden gegen Kobelwald gingen, hörte er den Johannes Stieger und den Jakob Kobler Hänslis auf der Strasse von Unterkobelwies heraufkommend singen. Sie waren in diesem Momente in der Nähe von Elias Grässles Haus, etwa 150 Schritte entfernt. Er erkannte sie genau an den Stimmen. Im Kobelwald kehrte er schnell wieder um und als er wieder nach Kobelwies zurück kam, lag der misshandelte Joseph Anton Stieger in der Kutsche.

Maria Stieger, 18 Jahre alt, in Kobelwies, bestätigt dass Johannes Stieger "Wisses" und Jakob Kobler "Hänslis" etwas um 19:30 Uhr beim Hause des Elias Grässle gewesen waren. Sie konnte jedoch keine genauen Angaben machen.

Johannes Hutter (65 Jahre alt), Nachbar der Wittwe Stieger, hörte draussen ein Singen und Lärmen von zwei Personen, welche aus dem unteren Kobelwies heraufkamen. Seine Frau schaute zum Fenster hinaus als sie näher kamen. Er hiess die Frau das Fenster zu schliessen, weil er die Betreffenden für betrunken hielt. Kaum hatte die Frau das Fenster geschlossen, als ein grosser Sparren an das Stubenfenster heraufgehalten wurde, jedoch ohne das Fenster zu beschädigen. Sie zogen den Sparren schnell zurück und gingen zum Nachbarhaus des Joseph Anton Stieger, wo er ein Schlagen ans Haus hörte. Sein Sohn Jakob und Sebastian Gächter schauten dann zum Fenster hinaus und hörten den Tumult, erkannten jedoch niemanden. Sein Sohn sah jemanden umfallen. Gleichzeitig wurde um Hilfe gerufen. Als Lisetta Kobler kam war im Hause nur noch Sebastian Gächter (er war dann bereits beim Hause des Joseph Anton Stieger, wo dieser auf der Strasse lag).

Samuel Haltiner, 54 Jahre alt, Bauer in Unterkobelwies bestätigte, dass Johannes Stieger "Wisses" und ein Kobler "Hänslis" bis etwa 19:15 Uhr bei ihm zu Besuch waren. Er habe ihnen mit einem halben Most aufgewartet und sie waren ganz fröhlich. Diese beiden waren vermutlich wegen dem Appenzeller Meitli zu ihm gekommen welches er zu Kost genommen hatte. Die Burschen hatten nichts bei sich als ein Scheit ("Spalten"). Er verneinte, dass die beiden betrunken waren. Er habe auch keine Ausgelassenheit oder Mutigeres beobachtet. Sie erzählten, dass sie für Melchior Kolb Klötze abgesägt hatten, welche nach Zürich kommen.

Anna Maria Gächter geb. Kobler war an diesem Abend mit ihrer Mutter und ihrem Mann in der Stube. Einige Schritte unter ihrem Hause befand sich das Haus von Joseph Anton Stieger. Sie hörten vom unteren Kobelwies herauf Lärm. Da sie bemerkte, dass es betrunkene Leute waren, trieb sie den Lumpendocht abwärts und sagte zur Mutter sie solle die Haustüre schliessen. Sie vermutete, dass es zwei Leute waren, welche an das Haus der Stieger schlugen. Sie hörten jemand sagen: "Seid ruhig, es ist kein Anstand an einem Samstag Abend an das ...". Darauf hörten sie ein Geschäusch wie wenn jemand auf den Boden fällt. Dann hörte sie Wisses sagen, er glaube es sei jetzt genug.

Johannes Kobler "Mausers", 24 Jahre alt konnte über den Vorfall selbst keine Angaben machen, denn er kam an diesem Tag von Altstätten erst gegen 21:30 Uhr zurück.

Misshandlung Johannes Buschor:

Johannes Buschor, 36 jahre alt, Wittwer, Müller in der Stiegmühle in Kobelwald, erzählte von Fasnachtssonntag (21. Januar 1872), an dem er bis Mitternacht im Bad Kobelwies war. Als er dieses verliess war noch Johannes Stieger "Wissenbubes" und einige ältere, gesetzte Männer in der Wirtschaft. Er ging zuerst über den Steig nach Kobelwald zu. Aufgrund des Glatteises entschloss er sich einen anderen Weg zu nehmen und ging wieder zum Bad zurück. In der Nähe des Hauses fiel er auf dem gefrorenen Boden hin. Der Badwirt (inzwischen bereits im Schlafzimmer) musste den Fall und das Schreien gehört haben, denn er öffnete das Fenster und fragte: "Was ist? Wollt ihr noch nicht heim?" Er sagte: "Wohl freilich, aber ich muss vorher noch aufsthen, denn ich bin umgefallen." Daraufhin schloss der Wirt das Fenster. Der müller war noch am Boden, da kam einer und versetzte ihm starke Streiche an den Kopf. Den Täter hat er nicht deutlich gesehen resp. erkannt. Er glaube aber, dass es Johannes Stieger Wisses war (denn die anderen, welche noch im Restaurant waren, waren alles gesetze Leute). Zeugen hatte er keine.

Urteil: Die Wittwe forderte 1000 Franken Schadenersatz.

Johann

Quelle: Staatsarchiv SG, GA 2/83

 

Häftling No. 1478

Johannes Stieger war 1872 bei Haftantritt 21 Jahre alt. Als Geburtsort wurde 'Kobelwies' und als Wohnort ebenfalls 'Kobelwies' angegeben. Er war von fester Statur, 5 Fuss und 8 Zoll gross, hatte dunkelblonde Haare, dunkelblonde Augenbrauen und einen blonden Bart, graublaube Augen und gute Zähne. Kein Vermögen.

Gesundheitszustand: gesund.

Delikt: Totschlag. Strafmass: 48 Monate. Von Grossen Rat begnadigt den 7., entlassen am 8. Juni 1875.

Charakteristik:

Aus den Angaben Stiegers über sein Vorleben wird folgendes notiert: Leg[itim] geb. den 30. März 1850. Die Mutter sei schon im 1850 [!?] gestorben, der Vater lebe noch als Kleinbauer in Kobelwies. An Geschwistern habe er noch 2 Brüder und 2 Schwestern, eine der letzteren verheiratet, die anderen ledig. Er das jüngste der Geschwister.

Eigenes Vermögen besitze er nicht. Er habe nur etwa 50 Fr. von der Mutter vererbt und diese werden jetzt über den Kriminalprozess unzweifelhaft darauf gehen. Zu erwarten habe er auch nichts Nennenswertes, indem der Vater nur mit einigen hundert Franken im Vermögensregister notiert sei.

Seine elterliche Erziehung sei christlich und recht, sogar strenge gewesen. Die Winterhalbjahrschule in Kobelwald habe er regelmässig und vollständig besuchen können, er verstehe so wie gewöhnlich (eher dürftig als geläufig) Lesen, Schreiben und Rechnen. Den üblichen primären Religionsunterricht habe er ebenfalls empfangen.

Er sei bis zur Verhaftung im häuslichen Verbunde mit dem Vater verblieben, nur dass er vier Sömmer auf der Alp beim Käsen Kondition gehabt habe. Winterszeit, Herbst und Frühling habe er am Rhein und sonst getaglöhnt soweit seine Dienste zuhause entbehrlich waren. Eine Profession ausser Käser verstehe er nicht.

Stieger muss als unbescholten notiert werden, weil er niemals gerichtlich bestraft wurde. Gleichwohl hebt der Gemeinderat von Oberriet (Zeugnis vom 12. März 1872) hervor, dass er etwas dem Trunke ergeben und nicht frei von Streitsucht sei.

Stieger ist angeklagt und geständig, am Abend des 2. März 1872 mit Jakob Kobler von Grubach vor das Haus des Johann Anton Stieger in Kobelwies gezogen und durch Lärm und Anklopfen diesen herausgefordert und im Streit denselben mit einem Sparren einen Streich versetzt zu haben, infolge welcher Verletzung (Schädelbruch) Johann Anton Stieger am 12. Tage nachher starb. Ferner fällt den beiden Angeklagten die Misshandlung des Josef Buschor in Kobelwies und des Philipp Benz in Oberriet zur Last. Durch Verfügung des Präsidiums der Anklagekammer vom 4. April 1872 wurde Stieger in Aklagezustand versetzt. (Kobler wurde korrektionell behandelt.)

Gerichtsverhandlung den 6. Mai 1872 und Verurteilung Stiegers, als des Verbrechens des Totschlages und der Vergehen der Misshandlung und der nächtlichen Ruhestörung schuldig. In erschwerender Berücksichtigung des Rückfalles bezüglich der Misshandlung, in mildernder dagegen des Geständnisses und der Selbstanzeige, nach Art. 136 III Satz, 126, 51 50 und 47 lit d des Strafgesetzbuches und Art. 175 cod. corr. zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren.

Zur Beschäftigung und zum Betragen macht das Stammblatt keine Angaben. Am 17. Oktober 1872 wurde er jedoch des 'Lachens' bezichtigt und bekam 3 Tage scharfen Arrest.

Johann

Quelle: Stammbuch der Strafanstalt St. Jakob für die Männer

 

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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Aktualisierung: 05.06.2026)
Letzte Änderung der Daten: 2023-06-03
Quellen: Oberriet, Bürgerregister (No. 1218) - Kind / Partner; Oberriet, Bürgerregister (No. 2193); Kobelwald Familienregister; Kobelwald, Taufbuch 1842-1900; Kobelwald, Ehebuch 1842-1946
 
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