Häftling No. 1489
Josef Anton Lüchinger war 1872 bei Haftantritt 37 Jahre alt.
Als Geburtsort wurde 'Kriessern' und als Wohnort ebenfalls 'Kriessern' angegeben.
Er war von besetzter [gesetzter?] Statur, 5 Fuss und 5 3/4 Zoll gross, hatte schwarzbraune Haare, braune Augenbrauen und einen braunen Bart, graue Augen und gute Zähne. Kein Vermögen. Rechtes Bein amputiert.
Gesundheitszustand: gesund.
Delikt: Brandstiftung. Strafmass: 10 Jahre. Austritt am 7. August 1882.
Charakteristik:
Aus den Angaben Lüchingers über sein Vorleben wird folgendes notiert: Leg[itim] geb. d. 15. Mai 1835 in seiner Heimatgemeinde Kriessern (Oberriet). Die Eltern seien gestorben: die Mutter schon vor mehreren Jahren, der Vater letzten Oktober. An Geschwistern leben noch drei Schwestern, wovon die älteste in Götzis verheiratet, die beiden anderen als Fädlerinnen in Altstätten.
Vermögen habe er, wie man ihm sage, vom sel. Vater ca. 700 Fr. vererbt, aber ausbezahlt nichts erhalten. Wenn der Betrag vorhanden sei, werde derselbe jetzt über diesen Kriminalprozess wahrscheinlich darauf gehen, so dass er sich nunmehr als mitellos betrachte.
Nach seiner Darstellung ist die elterliche Erziehung als mittelmässig zu registrieren. Zwar seien die Eltern rechtschaffene Leute gewesen, aber ökonomisch zu beengt, als dass sie die Kinder vor empfindlichen Entbehrungen aller Art hätten zu schützen vermögen.
In Kriessern habe er die Winterhalbjahrschule ziemlich regelmässig besuchen können. Er verstehe leidlich Lesen und Schreiben, weniger Zifferrechnen. Den üblichen Religionsunterricht habe er ebenfalls empfangen.
14 Jahre alt, sei er für einen Sommer ins Schwabenland gegangen als Hüter und Handbube, dann zurück zu den Eltern, um denselben auf einer Rheinmühle und auf dem Felde auszuhelfen, bis er militärpflichtig geworden sei. Seither habe er zeitweise Kondition gehabt als Dienstknecht, zeitweise an der Eisenbahn gearbeitet, bei welch letzterer Beschäftigung er derart verunglückt sei, dass ihm das rechte Bein abgenommen werden musste (1861). Infolgesessen habe er sich veranlasst gesehen, als Lehrling der Schneiderei einzutreten, zuerst in Marbach und dann in Montlingen. Indes habe er bei der Profession nicht verbleiben können, sondern wieder nach Hause zurückkehren müssen, um das Hauswesen zu führen, das Feld zu bearbeiten u.s.w.
Lüchingers Leum[un]d muss als unbescholten notiert werden, da er noch nie gerichtlich bestraft wurde. Das Zeugnis des Gemeinderates von Oberriet sagt, sein Leumund könne nicht ein guter genannt werden, jedoch ohne jeglichen Nachweis.
Lüchinger ist angeklagt, überwiesen und geständig, in der Nacht vom 14./15. April 1872 Gebäulichkeiten des Jakob Langenegger und der Wittwe Kathr. Hutter in Kriessern absichtlich in Brand gesteckt zu haben, wodurch den genannten Eigentümern und anderen Privaten ein Schaden von zusammen Fr. 4905.40 und für die Gebäude in der Nähe der Brandstätte grosse Gefahr erwuchs. Als Motive seiner Tat nennt er seine soziale Stellung, seine Mittellosigkeit und teilweise körperliche Verstümmelung, und die ihm allseitig bewiesene Verachtung. Schon längere Zeit war er dem Trunke ergeben, zeigte Hang zu Brandstiftung durch wiederholte Drohungen und hat im März 1872 durch Anzünden und Verbreiten des Feuers im dürren Gras am Rhein Altammann Kuster und J. Baumgartner um 32 Fr. an Streu und Stauden geschädigt.
Lüchinger wurde verhaftet, prozessiert und durch Dekret des Präsidiums der Anklagekammer vom 29. Juni 1872 in Anklagezustand versetzt.
Gerichtsverhandlung des 6. August 1872 und Verurteilung Lüchingers als des Verbrechens und des fortgesetzten Deliktes der boshaften Eigentumsbeschädigung im Schadensbetrage von 32 Fr. schuldig, das Geständnis mildernd in Berücksichtigung ziehend, nach Art. 101 und 97 lit c, Ziff. 2 und Art 47 lit d des St.G.B. zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren.

Quelle: Stammbuch der Strafanstalt St. Jakob für die Männer
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