Ab 1644 verwendeten sich Hans Kaspar's Sohn Kaspar und der Töchtermann, Pannerherr Dominus N. Buschor von Altstätten, bei Schwyz und Glarus. Diese sandten ihre Beistände nach Oberriet, wo sie Ammann Hans im Gefängnis antrafen. Sie vereisten sofort wieder in die regierenden Orte, unterrichteten diese in ihrem Sinne und brachten auch etliche Stimmen für die Sache Dietschi‘s auf. Sie erreichten, dass dem Gefangenen sicheres Geleit, die Restitution seiner Bücher und Briefe und eine Terminverlängerung bis Martini gewährt wurde. Der Abt wollte dann durch den Vogt auf Blatten die Orte anders informieren lassen, aber er ereichte nichts, ausser bei Zürich, das sich für Recht und Gerechtigkeit einzustehen erklärte.
Wie aus dem Buch 'Altstätter Gerichts- und Stadtammänner, Richter, Räte und Stadtschreiber', von Hermann Ritter, Baurat 1914, der Museumsgesellschaft Altstädten hervor geht, war Joseph Buschor in der Zeit von 1659 und 1699 sieben mal Stadtammann und von 1657 bis 1703 acht mal Richter.
|