Gefangene in Oberriet

Die Gefangenen wurden in alten Zeiten im Turm des Schlosses Blatten festgehalten. Später wurde dies im alten Schul- und Rathaus in Oberriet gemacht.

Vorgeschichte

Die St. Galler Fürstäbte verkauften die schweren Verbrecher im 16. bis 18. Jh. zum Teil auf die Galeeren. Die Galeerenstrafe war eine Alternative zur Todesstrafe (Beispiel: Josef Antoni Egger nach einer pfalzrätlichen Strafuntersuchung). Zudem wurden auch Vagabunden und Bettler, welche man auf einet 'Landjegi' oder Betteljagd zusammentrieb, ebenfalls den Galeeren zugeführt. Luzern besass eine solche Galeere seit 1533 auf dem Vierwaldstättersee. Abnehmer für solche Galeerensträflinge waren Frankreich, Savoyen, Spanien, Venedig und Genua (der Stadtstaat Bern ging 1571 einen Vertrag mit Savoyen ein, die katholischen Orte gingen 1587 ein Bündnis mit Spanien ein). Zwischen 1601 und 1793 wurden gemäss Benoît Dumas etwa 1000 Schweizer auf französische Galeeren geschickt (Quelle: "Les Suisses aux galères de France 1601-1793"). Die Überlebenschance für Häftlinge auf einer französischen Galeere lag zwischen 40% und 50%.

In den Klosteranlagen St. Leonhard wurde von 1702 bis 1800 ein städtisches Zuchthaus betrieben (Strafanstalt St. Leonhard). Dieses diente anschliessend als kantonales Zuchthaus und bis 1886 als Arbeitsanstalt.

Fürstabt Beda (Johann Konrad) Angehrn (* 7. Dezember 1725 in Hagenwil / Amriswil - † 19. Mai 1796 in St. Gallen) erstellte 1781 das erste Zuchthaus im Kanton St. Gallen. Dieses «Siechen- oder Armeleutehaus» in St. Gallen-Bruggen diente auch der Verbüssung von gefällten Strafen. Die 'ledig Weibsperson' Anna Maria Hadener von Mörschwil sei, so der Abt, 'die erste, welche dorten spinnen oder sonsten arbeiten muss'. Das Essen war eintönig. Es bestand zum Frühstück aus 'Habermus', zu Mittag aus Erbs- und Bohnensuppe, und abends gab es wiederum 'Habermus'. Zudem wurde täglich jedem Insassen ein Pfund Brot zugeteilt. Zudem gab es im Rathaus St. Gallen Raum für 15 Gefangene. Hier gab es für die Gefangenen täglich zweimal Suppe und eineinviertel Pfund Brot. Arbeitsmöglichkeiten wurden in beiden Institutionen keine geboten (d.h., die Gefangenen blieben die ganze Zeit in ihren Zellen).

Als Napoleon 1798 die Schweiz besetzte, wurde die kantonale Strafhoheit aufgehoben und durch das allerorten gültige 'Helvetische Peinliche Gesetzbuch' ersetzt.

Helvetisches Peinliches Gesetzbuch

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Das helvetische Strafgesetz von 1799 ermöglichte eine Zuchthausstrafe mit Arbeiten für die Öffentlichkeit in Ketten. Männliche Täter wurden - Aufgrund eines Beschlusses der Helvetischen Regierung - ab 1801 zur Verbüssung ihrer Strafe nach Baden in die 'Helvetische Zentral-Zuchtanstalt' gebracht. Die Verbrecher aus dem Kanton Linth mit den Bezirken Sargans, Gaster und Benken sperrte man in die Schlösser Sargans und Rapperswil sowie die Rathäuser in Uznach und Schänis. Schwere Delinquenten kamen in die Zuchthäuser Luzern und Solothurn. Den Ostschweizer Kantonen diente jedoch auch die Zuchtanstalt ("Zucht- und Arbeitshaus") des Grafen Franz Ludwig Schenk von Castell (1736 bis 1821) in Oberdischingen bei Ulm als Gefängnis für ihre Straffälligen.

Mit der Mediationsakte 1803 erhielten die Kantone wieder ihre volle Souveränität und St. Gallen musste seine Verbrecher zurücknehmen. Das erste zentrale St. Galler Gefängnis wurde 1839 mit St.Jakob errichtet (siehe unten).

Grüner Turm Grüner Turm

Bild 2: Das Feld in der Bildmitte dieses Kupferstichs von 1761 ist St. Gallenbrunnen (heute im östlichen Bereich der Wassergasse). Der grüne Turm befindet sich rechts dieses Feldes (bei der Nummer 10).

Von 1804 bis 1839 diente der "grüne Turm" mit Gefängniszellen für Kettensträflinge. Diese hatten in Gruppen die Strassen der Stadt zu unterhalten. Das Untersuchungsgefängnis beim Karlstor (Bild von Johann Baptist Isenring, 1831) wurde seit 1812 betrieben. Der 1923 erstellte Amthaus-Anbau von 1923 diente danach bis in die heutige Zeit als Bau für Untersuchungshäftlinge. Die Rechtspflegekommission zeigte auf, dass beide Einrichtungen die heute geltenden Richtlinien nicht mehr erfüllten.

Das erste umfassende kantonale Strafgesetz wurde 1807 erlassen. 1819 wurde eine Bestimmung erlassen, wonach schon der erste Rückfall mit dem Tode zu bestrafen war. Prügelstrafen wurden öffentlich vollzogen.

1828 setzte der Kleine Rat eine Spezialkommission ein mit dem Auftrag, «den Zustand der Strafanstalten einer Prüfung zu unterstellen und gutachtlich Anträge für zweckmässige Verbesserung derselben zu hinterbringen». Sechs Jahre später folgte dann der Beschluss zur Errichtung einer Strafanstalt «in der Nähe des Hauptorts auf der Hochgerichtsbleiche bei St. Fiden».

Strafanstalt St. Jakob in St. Gallen

Die Kantonale Strafanstalt St. Jakob in St. Gallen wurde erbaut in den Jahren 1836 bis 1839 (Zeitreise-Karte). Die Anlage, welche 102 Plätze bot, befand sich auf dem heutigen Gelände der Olma-Messen (gegenüber dem kantonalen Hochgericht mit Galgen¹ auf der anderen Seite der St. Jakobstrasse).

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¹ Das Hochgericht befand sich ursprünglich unterhalb des Adlerbergs (auf der Laimatbleiche an der Landstrasse nach Bernhardzell; dieses Gebiet liegt im Bereich der heutigen Leimatstrasse, nahe dem Casino und dem Hotel Radisson Blu). Zwischen Ende des 15. Jahrhunderts und dem 18. Jahrhundert sind dort etwa 130 Menschen hingerichtet worden. Vor dieser Zeit war der Marktplatz gleichzeitig der Richtplatz. Erst am Anfang des 16. Jahrhunderts wurde der Galgen auf St. Jakob errichtet.

Der Mittelbau enthielt die Wohnung des Direktors, die Anstaltsküche, zwei Dunkelarreste, die Wachstube für die Landjäger, die Krankenzimmer und eine Kapelle. In den drei Flügeln waren die Arbeitssäle und die (anfänglich nicht heizbaren) Zellen untergebracht.

Bald nach dem Bau zeigten sich erhebliche Mängel. Insbesondere die feuchten Mauern waren der Gesundheit der Insassen sehr abträglich. 1843 brach ein Feuer im Heizsystem aus; die Sträflinge konnten jedoch alle gerettet werden. In der Folge wurde eine neue Heizung ohne Brandgefahr eingebaut.

In einer Bauzeitung aus dem Jahre 1889 wurde die Anstalt gut beschrieben.

Der Speisezettel bestand anfänglich morgens aus Kaffee mit Brot, mittags aus Suppe, Fleisch (ausgenommen freitags) und Gemüse, abends aus Suppe und Gemüse. Zweimal wöchentlich gab es am Abend auch ein Würstchen. Tagwache war im Sommer um fünf Uhr, im Winter um sechs Uhr. Um halb sechs respektive halb sieben begann die Arbeit, welche durch eine Frühstücks-, Mittagessens- und Abendessenspause unterbrochen wurde. Die Arbeitszeit dauerte bis 20 Uhr. Beschäftigt wurden die Sträflinge in der Schreinerei, Schusterei, Schneiderei, Weberei, Buchbinderei, Flechterei, Spinnerei, Zwirnerei und Stickerei.

Die Strafanstaltsordnung von 1841 sah vier Klassen von Sträflingen vor. Eine moderne Ausrichtung stellte dabei der Zweckartikel dar: "Der Zweck der Anstalt besteht nicht allein in der Bestrafung, sondern auch in der Besserung der Gefangenen."

Der erste Direktor (1839-1858) Wilhelm Friedrich Mooser-Hilty (1807-1879) von Altstätten und St. Gallen, Reallehrer in Altstätten schrieb in seinem Buch 'Die Pönitentiar-Anstalt St. Jakob St. Gallen' Dinge wie «Die schon öfters angesprochene Ansicht, dass man den Sträflingen täglich eine kürzere oder längere Zeit das Sprechen unter sich unter Aufsicht freigeben sollte, entbehrt jeder vernünftigen Grundlage». Er folgte damit dem Prinzip des Schweigens ("Silentium"). Er war auch ein Anhänger der Körperstrafe: gestattet waren maximal zwölf Stockstreiche und 18 Rutenstreiche (ab 1841 war dazu die Einwilligung der Direktionskommission erforderlich). Weitere Strafen bei leichteren Vergehen waren die Entziehung von Mahlzeiten und scharfer Arrest in dunklen Zellen. Für Mooser waren harte Strafen unerlässlich: "Eine Strafe, welche nicht bessert und nicht abschreckt, verhärtet das böse Herz, verstärkt den Eigensinn und ist schlechter als gar keine Strafe."

Im Laufe der Zeit wurde die Körperstrafe in St. Jakob abgeschafft, andere scharfe Strafen waren aber bis zum zur Aufhebung der Anstalt an der Tagesordnung.

1886 erfolgte ein Um- und Ausbau auf 220 Zellen.

Von 1839 bis 1885 gelangen nur zehn Entweichungen. Dennoch erliess Direktor Kühne 1885 zusätzliche Verbesserungen. In Zellen, in denen gefährliche Verbrecher eingeschlossen wurden, mussten die eisernen Bettstellen durch hölzerne Pritschen ersetzt werden, um die Herstellung von Ausbruchsinstrumenten zu verunmöglichen. Die weitreichenden Sicherheitseinrichtungen verhinderten indessen nicht, dass 1880 ins Gebäude eingebrochen wurde. Der Täter meinte in Unkenntnis der Örtlichkeiten, es handle sich um ein Kloster.

Gedrängt durch die kriegswirtschaftliche Notlage entschied die Regierung 1918, Strafgefangene beim Getreide- und Gemüseanbau einzusetzen. Dies setzte die Basis für das Lager in Montlingen (siehe Saxerriet).

Strafanstalt St. Jakob Strafanstalt St. Jakob Strafanstalt St. Jakob (1945)

Bild 3: Strafanstalt St. Jakob unten rechts (Aufnahme aus dem Jahr 1945; Stadtarchiv SG).

Mehr und mehr umringte die Stadt die einst ausserhalb erbaute Anstalt. 1913 erging der Auftrag des st. gallischen Regierungsrates an die Direktionskommission der Strafanstalt St. Jakob, die Verlegung der Anstalt zu prüfen. Die Untersuchung endete 1914 mit einem Bericht der Direktionskommission mit den Vorschlag für einen Neubau.

1955 beschloss die Regierung, die Strafanstalt St. Jakob zu liquidieren. Die Strafanstalt wurde im Jahre 1956 gesprengt und bis 1958 vollständig abgebrochen (bis dahin fand die Olma zur Hauptsache auf dem Brühl statt). Die nicht flucht- und gemeingefährlichen Gefangenen wurde in die Strafkolonie Saxerriet verlegt. Die Frauen und übrigen Strafgefangenen kamen nach Regensdorf und die verwahrten Gewohnheitsverbrecher nach Lenzburg.

Gäste in St. Jakob mit Bezug zu Oberriet:

Johann Jakob Stieger

Qualifizieter Betrug

4.2.1843 - 12.8.1844

Joseph Büchel

Qualifizieter Betrug

4.2.1843 - 2.2.1844

Johannes Zäch

Qualifizieter Diebstahl

15.7.1843 - 12.7.1844

Joseph Anton Kobler (von Rüthi)

Qualifizierter Diebstahl

20.8.1843 - 16.11.1843

Joseph Kühnis

Einfacher Diebstahl

- 29.3.1855 (4 Monate)

Gabriel Oesch (von Balgach)

Unfreiwillige Schwächung

9.8.1855 - 7.2.1857

Johannes Kühnis

Qualifizierter Diebstahl

29.10.1855 - 26.10.1856

Jakob Dietschi

Hehlerei

27.12.1855 - 20.12.1856

Benedikt Stieger

Körperverletzung

8.11.1856 - 6.12.1858

Franz Joseph Kobler

Körperverletzung

12.1.1860 - 10.1.1863 (vorzeitig entlassen)

Johannes Stieger

Totschlag

- 7.5.1876 (4 Jahre)

Joseph Anton Lüchinger

Brandstiftung

- 7.8.1882 (10 Jahre, vorzeitig entlassen)

Johann Jakob Weder

Brandstiftung

12.12.1872 - 3.12.1875 († 10.4.1873)

Weitere Übeltäter mit unbekanntem Gefängnisaufenthalt:

Johann Hutter

Brandstiftung

~1874 (6 Jahre)

Elisabetha Thurnherr

Brandstiftung und Diebstahl

~1875 (6½ Jahre)

Andreas Winnenwieser

Brandstiftung

~1879 (10 Jahre)

Strafanstalt Saxerriet

1918 wurden eine erste Gruppen von 15 Gefangenen in eine kleinere Barackenkolonie in die Rheinauen nach Montlingen verlegt. Siehe dazu 'Kolonie Auen'.

1921 war dann bereits wieder der Abbruch und die Verlegung der Baracken an die Staatstrasse zwischen Salez und Haag. Dazu war zuvor ein 11 Hektaren umfassendes Gelände (Kemneten) gekauft worden, um die Güterzusammenlegung Saxerriet abzuwarten und die Infrastruktur bereitzustellen. Die vielen Verträge der umliegenden Korporationen und privaten Bodenbesitzer mit dem Staat führten dazu, dass Ende 1920 eine Staatsdomäne von rund 170 Hektaren gesichert war.

Über 30 Kilometer Drainageleitungen wurden verlegt um das Saxerriet zu entwässern (die Rohre wurden in einer Tiefe von 1.3 Meter verlegt). Dazu kamen Strassen und Wege über viele Kilometer. 1925 wurden dann die Baracken ins meliorierte Saxerriet (als Provisorium) verlegt.

1930 startete das Bauprogramm für die neue Anstalt im Saxerriet. Für die Abteilungen Zuchthaus, Gefängnis, Verwahrung und Frauen waren 260 Zellen vorgesehen.

1949 wurde ein neuer Projektwettbewerb ausgeschrieben (Plätze für 160 Insassen). 1950 folgte der Bericht des Preisgerichts. 46 Wettbewerbsentwürfe wurden beurteilt. Es wurde jedoch noch kein Entscheid über den Baubeginn gefällt.

1956 wurde die Strafanstalt St. Jakob gesprengt und abgebrochen. Die Insassen wurden in verschiedene Anstalten verteilt (siehe oben). Es bleibt aber vorest beim Barackendorf Saxerriet. D.h., in Saxerriet hausten die Gefangenen nach wie vor in den Barackenunterkünften. Erst 1962 fand das Provisorium ein Ende.

1962-1964 wurde der neue Wohnbereich erstellt mit Platz für etwa 110 Insassen (177 nach anderen Quellen). Architekt war Werner Gantenbein (Buchs / Zürich). 1964 war dann die Inbetriebnahme der Neubauten. Die drei Flachdachbauten aus Beton fanden im In- und Ausland grosse Beachtung, war doch eine Anstalt ohne Gitter und Mauern bis zu diesem Zeitpunkt kaum vorstellbar gewesen. Manche Kommentatoren titelten: "Revolutionärer Strafvollzug im Saxerriet".

1988 wurde vom damaligen Direktor Paul Brenzikofer (gemeinsam mit der Departementsleitung und Vertretern des Hochbauamtes des Kantons St. Gallen) festgestellt, dass die Bauten aus den 60iger Jahren nicht nur renoviert, sondern mit hohen Kosten saniert werden müssten. Gründung der Arbeitsgruppe "Konzept 90". Es folgte bis 1990 eine intensive Arbeit am "Konzept 90". Grundlagenerarbeitung durch die Arbeitsgruppe JPD, BD und Experten. Konzeptentwurf durch Anstaltsleitung.

1991-1993 wurde durch das Hochbauamt und die Anstaltsleitung ein Raumprogramm erarbeitet. Das Bundesamt für Justiz unterstützte dieses. Im Mai 1993 beschloss der Regierungsrat einen öffentlichen Architekturwettbewerb (noch im selben Jahr wurde dieser ausgeschrieben). Im März 1994 folgte der Entscheid des Preisgerichts. Aus 59 eingegebenen Projekten waren die Architekten Theres Aschwanden und Daniel Schürer, Zürich die Preisgewinner.

Strafanstalt Saxerriet

Bild 1: Strafanstalt Saxerriet (Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication).

Im Februar bzw. im Mai 1997 fand die 1. und 2. Lesung im Grossen Rat statt. Im August 1998 war dann der Spatenstich für den Neu- und Erweiterungsbau. Dieser konnte im Februar 2001 bezogen werden (1. Bauetappe, Vollzugstrakte). 2002 war dann die Fertigstellung der 2. Bauetappe mit schrittweisem Bezug der Verwaltungs- und Oekonomiegebäude, Zentrale Betreuungs- und Sicherheitsdienst. Rückbau der Provisorien und Abbruch des zweiten alten Insassentraktes sowie Umgebungsarbeiten. Am 23. November 2002 war dann die offizielle Einweihung des Neu- und Erweiterungsbaus der Strafanstalt Saxerriet.

Der Neu- und Erweiterungsbau verfügt über 108 Insassenplätze im Normalvollzug, zusätzlich einer Eintritts- und Durchgangsabteilung mit 12 Plätzen. Sämtliche Zellen verfügen über eine Grösse von 12 m², so wie es aufgrund der europäischen Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen verlangt ist.

 

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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 11. April 2026)