Schattenhof in Ettiswil

Vorgeschichte

Jost Marbach kauft den Schattenhof im Jahre 1809. Der Kaufbrief beschreibt die Güter.

Schattenhof

Verschribung um 200 Gulden

Ablosigen Hauptgut.

Giebt Jost Marbach, der
Gemeinde und Gerichts-
kreise Ettiswyl, Amte
Willisau gesessen.

Angegangen Ano 1809.

Zinset auf heil. Mathias
10 Gulden sechs Jahre lang.

Zernichtet angeschrieben,
im Kaufs- Protokoll des
Gem. Gerichts Ettiswil de 1834(?)

Und jenem des Bezirksgerichts
Willisau de 1829.

6. März 1833 (?) per Gerichtskanzlei

Schattenhof

Ich Jost Marbach der Gemeinde
und Gerichtskreise Ettiswihl. Amte Willisau ge-
sessen, bekenne hiemit für mich und meine Erben die samt
mir hiezu vesterklich verbunden sein sollen, dass ich einen
aufrechten redlichen Kauf verkauft und zu kaufen
gegeben habe, dem Inhaber dieses Briefes Randen
und Gewallt.

Namlichen zehn Luzerner Gulden. Jährlichen
und Ablosigen Zinses, dem Inhaber dieses Briefes, fürhin
sechs Jahre lang, oder so lang dieser Brief wären wird.
Jährlichen auf heil. Mathias - acht Tag vor oder
nach ohngefähr zu bezhalen. Von zweÿ
Gulden empfangenes Hauptgut, so ich gelobe zu Ende
der sechs Jahren solches sammenhaft samt dem Zinss
zu erstatten. Es möchten dann neue Anstellungen
auf sechs andere Jahre und so fort samt dem Zinss bitt-
lich erlangt werden, so solle dieser Brief von sechs
zu sechs Jahren Kraft haben, und allen auf dieser
Unterpfand hernach errichteten Gülten vorgehen.

Zinss und Hauptgut aber antwortet sich zu
des Rechten Inhabers dieses Briefes Handen
und Gewallt, ohne einigen Kosten oder Schaden.

Schattenhof

Von auf und ab meinem Hause und Scheuerung aneinandern, samt
Spicher mit Joseph Künzli zu nutzen, auch Kraut- und Baum-
garten, mit der Rechtsamen und Gerechtigkeit, wie solches
in der Gemeinde Ettiswihl ist besessen und benutzet
worden, der Schattenhof genannt. Kraut und Baum-
Garten und Hausmatten, haltet zusammen ohngefähr
sechs Mannwerk, stost an die Stras auf Wangen, und
Joseph Künzlis Spiechermatten, an Leonzi Amreinen
Büölmatten,

Eingeschobener Text (linker Rand):

ein Gartenbett stost an Joseph Künzlis Krautgarten und an die Stras,

ohngefähr zwey Mannswerk Mööslimatten,
stost an Joseph Künzlis Spiechermatten, an Herrn Pfiffers
Weyermatten, an Jakob Künzlis und Joseph Buchers Möösli und
Hausmatten. Ohngefähr ein Mannwerk Erlenhölzli,
stost an Herrn Pfiffers Althausmatten, an Joseph Marbachs,
an Johanns Schweglers und Johann Künzlis ihre Erlenhölzli.

Schattenhof

An Acherland. Auf dem Kilchlifeld ohngefähr eine
Jucharten dreyhalden. Stost an Herrn Pfiffers dreyhalden,
und Hausmatten, an Jakob Künzlis dreyhalden. Item
ohngefähr anderhalbe Jucharten Zillacher, stost an zweÿ
Orten an Joseph, Johannes und Jakob Künzlis Acher, und an
Johann Künzlis Kessler Matten. Auf dem Bres-
teneggerfeld ohngefähr dreÿ fierling Acher, Dreÿ-
fierlinger genannt, stost an Johannes Künzlis Bohmatten,
an Joseph Marbachen, an Jakob und Johannes Künzlis Acher.

Auf dem Grossfeld ohngefähr zwey Jucharten Gassacher,
stost an die Stras auf Wangen und an die Waldstras an Johann und
Joseph Künzlis Acher.

Ohngefähr eine Jucharten Bachacher, stost an das Wÿdenbächli,
an Joseph … (Ende des Texts)

Schattenhof

N° 1829.

Gülten und Register: Die Ächtheit vorstehender
Unterschriften bescheint unter Aufdru-
kung des Amtsgerichts Gülten und Insigill

Willisau, den 20ten Aprill 1809

Der Amtmann sig.: Balth. Hecht

Der Amtsschreiber sig.: Thom. Peÿer

Käufe / Verkäufe im Zusammenhang mit dem Schattenhof

Kauf von Moosland auf dem Ettiswÿler Moos (1821)

Käufer: Josef Fischer.

Verkäuferin: Elisabeth Bucher.

Kaufsbrief

Luzern Gulden 362.15.4 oder Fr. 483.1.8.-.

Um dreÿ und 1/8 Jucharten,
und 1181 Quadartschuhe Moos-
land auf dem Ettiswÿler Moos.

Verkäufer Leonz Bucher von
Zuswÿl; als Meistbiethenden.
Käufer Josef Fischer im Schatten
in der Gemeinde Ettiswÿl, im
Gerichtsbezirke und Oberamtey
Willisau.

Dem Käufer zur Einsicht 1821.

Kaufsbrief

Kund und zu wissen seÿe hiermit,

Kaufsbrief

Daß der ehrende Leonz Bucher von Zuswÿl
als Beÿstand des Josef Schweglers Ehfrau, Elisabeth Bucher,
oben im Dorf zu Ettiswÿl, redlich verkauft und zu kaufen
gegeben, dem auch ehrenden Josef Fischer in Schatten da-
selbsten, als zu Meißtbiethenden Händen und Gewalt.

Nämlichen:

Dreÿ und eine Achtels Jucharten, und 1181. Quadrat. Schuhe
Moosland, aneinander gelegen. Stoßt 1° an den Schützer
Scheidgraben; 2° an Franz Josef Bumanns; 3° an Elisabeth
Grünigers; und 4° an der Verkäuferin(n) ihr übriges Moos
bis an das Mark. - Mit zubehöriger Rechtstamme in Nut-
zen und Beschwerden, wie sie solches unterm 12ten Hor-
nung letzthin auch erkauft hat.

Geht jährlichen darab an Beschwerden zu
entrichten:

Das gesetzliche Jus Domini(i). Uebrigens laut Plan und
Reglement.

Verschriebenes zu verzinsen, berechnet
auf Nutzen und Schadens. Anfang als auf den K(a)ufstag
oder 29ten May 1821.

Kaufsbrief

Folgendes ist eine Transkribierung, welche Sepp Fischer in Auftrag gegeben hatte:

Transkribierung

Kaufsbrief

Demnach aber, ausser gewöhnlichen Rechten Steuern
und Bräuchen nicht weiters beschwert.

Ferners wird noch angezeigt, daß Verkäuferin
dem Käufer durch ihr übriges Moos Strasse und Weg
geben solle.

Hierum ist der Ankauf geschehen um Gl. 105. für
die Jucharte, zu 4500 Quadratschuhen berechnet.

Bezahlt sich die über das Verschirebene abwerfen,
die Kauf-Restanz in zweÿ gleichen Zahlungen, erste
baar auf den Rufstag, und zweÿte auf Ditto 1822.

Rufskösten werden von Verkäuferinn, Laufskösten
von beyden Theilen gemeinschaftlich ausgehalten.

Kaufsbrief

Zeugen: Hrn. Jakob Schaller, Wirth in Alberswÿl, und
Schullehrer Eglin zu Willisau.

1821, den 29ten May, als ab öffentlicher Versteigerung
ward die vorige Unterpfand dem Ankäufer Fischer, als
Meistbiethendem, 101 (?) Jucharte an Gl. 115. - betrifft also
Kaufsumme 362 Gulden, 5 Schilling, 4 Anger. Schreibe: dreÿ Hundert zweÿ
und Sechzig Gulden, 15 Schilling, 4 Anger.: oder Fr. 483.1.8., nebsz
zweÿ Maass Wein erlassen. Macht Kaufsrestanz Gulden
236, 23 Schilling, 4 Anger: in Halben Gulden 118, 11 Schilling, 5 Anger.

1821, den 7. Brachmonat wurde obiger Kauf durch die
Herren Gerichtsstatthalter Johann Kronenberg
und Friedensrichter Johann Felber - des Bezirksgerichts Willi-
sau - allfällig angetriebenen Rechten unbeschaden,
Rechtsform nach gefertigt und zu Kräften gelegt.

Der Gerichtsstatthalter:

sig. Joh. Kronenberg

sig. Kilchmann, Gerichtsschreiber

Dass obige Kaufs-Restanz des gänzlich rückgekaufen (?)
und bezahlt sey: bescheint
Willisau, den 2.May 1831.

Für die Verkäuferin

sig. Leontz Bucher

 

Schattenhof (1823 und 1824)

Die beiden Katasterpläne aus den Jahren 1823 und 1824 zeigen beide Joseph Fischer als Besitzer des Schattenhofs auf. Sie weisen dieselben Zahlenwerte auf (ausser dass 1823 die Summe korrekt noch berechnet wurde). Das nachfolgend gezeigte Kataster ist dasjenige aus dem Jahre 1824.

Benennng der Liegenschaft: Schattenhoof.

Dermaliger Besitzer: Joseph Fischer.

Kataster Ettiswil 1824

Mattland
Hausmatten: 6 Jucharten
Möösli-Matten: 1 6/8 Jucharten
Ehelenhölzli-Matten: 1 Jucharte

Akerland
Bresteneggfeld, Bohmattaker: 4/8 Jucharten
Kirchlifeld, Zihlaker: 1 4/8 Jucharten
Gnossfeld, Waldaker: 2 Jucharten
Bachaker: 2 Jucharten
Wetterkreuz-Aker: 1 Jucharte
Oberkreuz-Aker: 1 Jucharte
Schuhmacher-Aker: 6/8 Jucharten
Vaterfeld-Aker: 1 Jucharte
Moos: 1 Jucharte
Noch ein Moos: 3 Jucharten

Waldung
Wald beÿm Haus: 3 2/8 Jucharten

Gebäude
Haus samt Schür: 1 Jucharte

Total: 15 6/8 Jucharten.

Wobei diese Summe falsch berechnet wurde, denn es sind total 25 6/8 Jucharten (was heute etwa 9.27 Hektaren entspricht).

Quelle: Staatsarchiv Luzern (1823: CA 26; 1824: CA 157)

Grossmuttermatten (ca 1838)

Ettiswil Grossmuttermatte

Dem ehrenden Josef Fischer, im Schatten Ettiswil.

1 Fünf Mannwerk Grossmuttermatten: liegend zu Burkrein, Gemeinde
Alberswil. Stosst: an Gebrüder Künzlis, des Johannesen; und
Wittwe Waltisperg ihre Mutter.

Hat der Kehre nach das Recht zu Brunnen= und Wiggern=
wasser; so wie das ein= und Ausfahrtsrecht laut alter
Uebung. Hat auch pro Rata Unterhalt an Wuhr und Prütschen.

Jährliche Beschwerden:

Es folgt auf Seite 1 eine Liste mit Beschwerden (nicht transkribiert). Die beiden nachfolgenden Seiten können zur Vergrösserung angeklickt werden.

Ettiswil Grossmuttermatte Ettiswil Grossmuttermatte

Josef Fischer ersteigerte das Gut für 4350 Gulden.

Johann Fischer im Brestenegg (1863)

Johann Fischer im Brestenegg

Kanton Luzern

Gemeinde Ettiswil, Gerichtsbezirk

Willisau

Gültbrief von zweitausend Franken
- in Ziffer 2000, Frs: -
angegangen den zweiten März eintausendacht=
hundert drei u. sechzig (: 2te März 1863. :) verrichtet von
Johann Fischer,
in der Prestenegg.

Das Kapital ist zu fünf von hundert mit Frs: 100.
verzinslich & von sechs zu sechs Jahren ablösbar.

Der Ablösung ob sie von dem Gläubiger oder dem
Schuldner verlangt werden will, muß wenigstens sechs
Monate vor Ablauf in des sechsten Jahres eine recht=
liche Aufkündung vorangehen.

Die Abbezahlung hat in vier jahrlichen Raten von
Frs: 500. zu erfolgen. In dem durch das Gesetz bezeich=
neten Fällen tritt die sammthafte Abbezahlung oder auch
die Wiedererstellung des Kapitals ein. Bei einer Ver=
theilung der verschriebenen Unterpfande muß die
Vertheilung des Gültkapitals oder die Ablösung derselben

Johann Fischer im Brestenegg

erfolgen. Wenn die Vertheilung des Kapitals frei=
willig anerkannt wird, oder in Kraft des Gesetzes
eintritt, so hört die Solidarität der vertheilten Grund=
stüke auf.

Dieser Gültbrief haftet auf folgenden Unterpfand=
en des Errichers:

Auf seinem, laut gerichtlich beglaubigtem Aus=
kaufbrief vom 6.ten Oktber 1856. mit gemeinderäthlicher
Fertigung vom 9.ten Oktber & 2.t Jänner darauf von seinen
Geschwistern erworbenen Heimwesen zur Presten=
egg in der Gemeinde Ettiswil, welches nach Abzug
der an gleicher Steigerung an Josef Steger & Jos. Schäfer
& Frau Isenschmid verkauften drei Grundstüke noch
entfält;

- a. An Gebäuden: -

Haus u. Scheune aneinander und jetz besonders stehen.
der Schweinescheune u. der Sennhütte:
Diese Gebäude sind brandversichert wie folgt:
a. Haus und Scheune für Frs: 9200.
b. Schweinescheune für Frs: 1800.
c. Waschhaus u. Sennhütte für Frs: 1400.
Zusammen Frs: 12400.
in Worten: zwölftausend vierhundert Franken.

- b. An Land u. Wald: - (: das Fendmaaß [Feldmass?] ungefähr :)

1./ Kraut u. Baumgart. u. Hausmatte 7 [Jucharten] 4 [Achtel]
begrenzt: a. die Straße in die Prestenegg; b. die
Speichermatte des Jakob Künzli am Feld; u. c: die
Matte der Brüder Anton & Franz Künzli

2./ Möösli=Matte 1 [Jucharte] 7 [Achtel]

Latus 9 [Jucharten] 3 [Achtel]

Johann Fischer im Brestenegg

begrenzt: a. die Speichermatte des Jakob Künzli am
Feld; b. die Weisenmatte der Geschwister Hüsler; c: das
Möösli des Jakob Künzli; & d. die Hausmatte der Brüder
Künzli, von Lorenz Arnold verkauft, & die Hausmatte
der Brüder Anton u. Leonz Künzli.

3./ Gaßaker auf dem Großfeld 2 [Jucharten]

begrenzt: a. die Straße in die Presetenegg; b. die Wald=
straße; c. den Aker der Brüder Anton u. Leonz Künzli
u. d. den Aker der Brüder Hodel

4./ Bach-Aker 2 [Jucharten]

begrenzt: a. das Widenbächli; b. ein Zöpflein Land der
Frau Isenschmid; c: den unter No. 12 beschriebenen
Aker; d. den Baumgarten des Jakob Künzli am Feld;
u. e. die Straße in die Presetenegg.

5./ Ruoß= oder Kreuz=aker 1 [Jucharte]

begrenzt: a. den Ehehaag; b. den Aker der N. N.; c. den
Aker des Anton Hübscher von Alberswil; d. denjenigen
der Brüder Idenschmid.

6./ Ein Stük Wald das No. 71 lt. Plan u. Reglement 3 [Jucharten]

begrenzt: a. den Wald des Xaver Frei's Jakoben; b. den=
jenigen der Brüder Anton u. Leonz Künzli; c. jenen
des Josef Frei; & d. unten die Waldstraße.

7./ Ein Stük Moos 1 [Jucharte]

begrenzt: a. oben das Moos des Kaspar Bucher; b. hinten
dasjenige der Brüder Johann & Peter Schürch & seines
des Steffen Schüpfer; c. unten das Moos des Xaver
Frei; u. d. neben östlich die Mosstraße.

8./ Kreuzaker, auf dem obern Ettiswiler Feld; 1 [Jucharte]

begrenzt: a. die Straße auf Willisau; b. das Widenbächlein
u. den Aker der Brüdern Isenschmid im Burgrein; c. den

Latus 19 [Jucharten] 3 [Achtel]

Johann Fischer im Brestenegg

Aker des Niklaus Frei v. Balzen[?]; u. d. denjenigen
des Leonz Egli sel. Erben.

9./ Schürli=Matte 2 [Jucharten] 4 [Achtel]

begrenzt: a. die Straße in die Prestenegg, welche nach
Rata zu erhalten ist; b. die Schürlimatte des Gemeind=
Rathschreiber Frei sel. Erben; c: hinten das Möösli
sub No. 15. hiernach & das Möösli der Brüdern Künzli
am Feld; d. oben die Schürlimatte der Brüder Lehner;

10./ Möösli=Matte 2 [Jucharten]

begrenzt: a. den Weihergraben; b. die Matte der Brüd=
er Lehner; c: die sub No. 15. hinach beschriebene Matte;
d. die Schärli Matte des Gemeinderathsschreiber ...
Frei sel. Erben.

11./ Ein Stük Aker, auf dem Ettiswiler Feld 1 [Jucharte]

begrenzt: a. die Aeker des Josef Bühler & Xaver Steger;
b. den Ehehag gegen dem mittlere Feld [Grammatik?]; c: den Trette=
aker des Anton Hübscher in Alberswil; & d den sub
No. 14. hienach beschriebenen Aker.

12./ Bach= oder Dreiangelaker, auf dem oberen Feld 6 [Achtel]

begrenzt: a. den Aker sub No. 4. voran beschrieben;
b. die Straße in die Prestenegg, & das Widenbächlein.

13./ Großmutter=Matte, zu Burgrein Gemd Alberswil 6 [Jucharten] 2 [Achtel]

begrenzt: a. die Matte der Brüder Ant. & Leonz Künzli
b. diejenige des Jakob Künzli am Feld; c. jene des Franz
Vonesch & jene des Josef Bühlmann, Widenmüller.

14./ Ruoss= oder Bathenaker, auf dem obern Feld 1 [Jucharte]

begrenzt: a. den Marksteinaker des Anton Hübscher
in Alberswil; b. neben auf beiden Seiten die
sub No. 5. u. 11. beschriebenen Aeker; c. unten den
Ehehag.

Latus 32 [Jucharten] 7 [Achtel]

Johann Fischer im Brestenegg

15./ Ein Stük Möösli 1 [Jucharte] 7 [Achtel]

begrenzt: a. den Weihergraben; b. die sub No. 9. & 10.
hievor beschriebene Schürli= u. Möösli=Matte;
c. oben die Matte der Brüdern Künzli.

16./ Spitzaker, 10.522. 2/10 [Quadrat] Fuß Schweizermaaß 1 [Achtel]

begrenzt: a. die Landstraße auf Willisau; b. den Aker
sub No. 8. vornen & das Widenbächli.

Summa Land & Wald 34 [Jucharten] 7 [Achtel]
in Worten: vier und dreißig Jucharten & 7/8.

Rechte & Dienstbarkeiten:

1./ Im Grungstük No. 1. befinden sich zwei Brunnstuben,
& es führen drei Brunnenleitungen dadurch.

2./ Im Grungstük sub No. 2. führt der Fußweg nach
Großwangen, & der Besitzer hat durch die Speichermatten das
Jakob Künzli am Feld, den Weg laut alter Uebung.

3./ Durch den einen Theil des Akers sub No. 4. führt der
Fußweg nach Alberswil; Besitzer dieses Stükes hat die
daran grenzende Straße nach Rata zu machen und zu
erhalten.

4./ Durch den Aker sub No. 5. führt der Fußweg nach Albers=
wil; Besitzer hat auch die allfälligen Beschwerden weg=
en dem Dorfbrunnen zu übernehmen, soweit dieser dieß
Grundstück beschlägt.

5./ Auf No. 7. sind die Straßen zu gestatten & zu erhalten;
sowie die Brükli & Auszuggräben etc: lt. Uebereinkunft
der Besitzer vom gleichen Moosland unter sich.

6./ Durch die Schürlimatte sub No. 9. führt ein Fußweg
& ein Waßergraben, es soll der Besitzer den hintern
Mattenbesitzern die übliche Durchfahrt gestatten.

Johann Fischer im Brestenegg

7./ Durch co Mannwerk Mööslimatte vom sub No. 10.
haben Gemeindeschreiber Jakob Frei sel. Erben, aus
co einem Mannwerk Möösli das Fahrrecht.

8./ Besitzer des Grundstükes sub. No. 12. hat das dem=
selben entlang laufende Widenbächli und die Straße
nach Rata zu erhalten.

Auf der Großmutter=Matte sub No. 13.

9./ Der Besitzer dieser Matte hat der Kehri nach, das
Recht zum Brunnen= & Wiggeren=Waßer, sowie das
Ein= u. Ausfahrtstraße lt. alter Uebung.

Derselbe hat auch pro Rata an Wuhr & Prütschen
zu leisten.

10./ Gemäß Vertrag vom 19.ten Decbr 1854 der zwischen
Brüdern Anton u. Leonz Künzli einerseits u. Brüder
Josef Leonz u. Johann Fischer anderseits abgeschloßen &
wörtlich in die Kaufs= & Gültenprotokolle aufgenommen
worden ist, wurde gegen die angrenzende Matte
der benannten Brüder Künzli ein Marchgraben auf=
geworfen & diese können nun das Waßer von den Senk=
gräben in vierzehn Fuß langen Dünkeln unter dem
Brunnenbach führen & vertänschen [vertauschen?]; dagegen sind sie
verpflichtet das Waßer welches von & aus der Widen=
matte der Brüder Bühler, Müller fließt, alles übrige
herfließende mit samt dem Brunnenbach, durch ihre
Matte führen zu laßen, laut alter Uebung, sowie den
Brunnenbachgraben zu erhalten & zu machen, daß kein
Waßer aus dem Brunnenbach durch ihre Matte ver=
rinnen kann.

11./ Durch das Grundstük sub No. 14. führt ein Fußweg.

12./ Der Besitzer des Grundstükes sub No. 15 hat das Recht

Johann Fischer im Brestenegg

durch das Mätteli des Jakob Künzli am Feld und das
sub No. 9. hiervor beschriebenen ein= u. auszufahren laut
alter Uebung.

Auf Spitzaker No. 16.

13./ Besitzer hat mit Brüdern Künzli die Landstraße auf
Willisau, soweit ihre Äker daran grenzen pro Rata zu
machen & zu erhalten.

14./ Wald u. Moos lt. Plan & Reglement.

Es folgen 'Beschwerden' und 'Würdigung' (nicht transkribiert).

Johann Fischer im Brestenegg Johann Fischer im Brestenegg Johann Fischer im Brestenegg

Johann Fischer im Brestenegg Johann Fischer im Brestenegg Johann Fischer im Brestenegg

Johann Fischer im Brestenegg

Der Gültbrief über 2000 Franken wurde auf den 2. März 1863 von Johann Fischer errichtet. Die Gesamt-Würdigung betrug 38'700 Franken bei einem Vorgang von 28'686.01 Franken.

 

__________
Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 26. Dezember 2009)