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RheinschifffahrtRheinschifffahrt / FährenAllgemeinDie Nutzung des Rheins war ein Regal der Landesherrschaft. Fähren und Rheinmühlen (siehe unten) wurden gegen einen entsprechenden Zins vergeben. "Fahr-Wuhre" (zum Schutze der Rheinfähren) gehörten vermutlich zu den ersten Wuhrwerken am Rhein. Die Fähren von Rheineck, Hochstädt (Höchst), am Mondstein, die obere Fähre (Kirchfahr) in der Aue, Oberriet, Büchel und im Haag ('ze Haag') dürften wohl die ältesten sein. Dazu kamen die Fähren von Diepoldsau, Kriessern, Montlingen, Salez, Burgerau, Sevelen und Trübbach. Bedingt durch den Rhein als Grenzfluss, waren viele dieser Fähren auch Zollstätten. Die Fahrrechte bildeten seit 1302 ein Reichslehen. Um als Fährmann tätig zu sein brauchte es vom Abt in St. Gallen oder vom Ammann auf Blatten eine Ermächtigung. Nach der Eroberung durch die Eidgenossen fiel - durch den Frieden von Basel - die Vogtei wieder an Ulrich von Ramswag. Am 13. Oktober 1511 verkaufte Ulrich von Ramswag den Hof Kriessern - samt den drei Fähren (Kriessern-Mäder, Montlingen-Koblach und Oberriet-Meiningen) - wieder an Abt Franz von St. Gallen für 1000 Gulden. Alljährlich, am Michaelstag, leisteten die Fährleute von Blatten, Montlingen und Kriessern auf Schloss Blatten den Fähren-Eid Mit erhobenen Fingern mussten sie vor Gott und seinen Heiligen u.a. folgendes Versprechen ablegen: « dass jede Woche einer der zwei Fährer von Ave Maria Morgens bis wieder Ave Maria Abends bestendig bei dem Fahr verbleibe und niemals davon gehe; sollen sie weder Frembde noch Heimsche nit höher staigeren als was der gemachte Lohn ist; sollen sie wuchentlich dem Vogt den gemachten Lohn fleissig inzichen und ohne allen Aufschlag liferen und hierin kein Befreundte, Bekannte oder Andere nicht ansechen, sondern von dem Reichen als von den Armen den Lohn einziehen; sollen sie keine sondersiechen, lame oder krumme Bettler, auch sonst verdächtige Leute in das Land führen; sollen die Fährer die Leut nit lang stehen lassen, sondern sie so möglich ist führen und fercken; den Fahrseckel wochentlich am Sambstag zue Abend uf das Schloss lieferen, an Johanns Markt, am Michaels-Markt und an St. Thomas Markt, item an Bludenzer Märkten sollen sie allezeit zue Abend selbig übergeben werden ». . Das Fahr von Kriessern-Mäder blieb auch in dessen Besitz, als Mäder 1513 ans Haus Österreich überging. Für den Raum des Hofes Kriessern gibt die Hofordnung von 1522 an: « Des Fahrs ... Gerechtigkeit hat seinen Anfang von dem Illstrom bis an den Bauren hinab gegen Embs, allwo es sich bei einem gewüssen grossen Alberbaum gegen das gräfliche Fahr, zum Bauren genannt, scheiden soll. » D.h. die Fähren hatten zwischen der Ill-Mündung und Bauren (bei Hohenems) zu liegen (eine grosse Silberpappel diente dort als Landmarke). Über die Marken des Bauerner Fahrs bestimmte der Verleihungsbrief von 1799 in Punkt 1: "... von der Schnabelgass [von der Götziser Auffahrtsrampe an den Rheindamm bis zur Gütlegiessen] bis in den von Griessern Kirchtürm", und unterhalb "die Mark oder eine Brucken, so Embs und Lustnau scheidet, grad hinüber in das Schloss Rosenburg". Die Zufahrtswege zu den Fähren mussten unterhalten werden (was bei den zahlreichen Überschwemmungen einiges an Aufwand verursachte). Die Breite der Zufahrtwege musste genügend sein um den Lasten- und Personenverkehr nicht zu behindern. Die Anbringung des Fahrseiles und dessen Befestigung in Fundamenten am Ufer war aufwändig (etwa 20 Manntage). Aufgrund des Wechsels zwischen den Sommer- und Winterwasserständen musste der Standpunkt der Fähre jeweils geändert werden. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts übernahm der Kanton St. Gallen alle von Schweizern ausgeübten Überfahrtsrechte. Dies unter anderem auch um das Fährenwesen durch einheitliche Vorschriften zu regeln. (Die Fähren zu Büchel und zu Ruggell gehörten dem Fürsten von Liechtenhstein.) An den wichtigen Überfahrtsstellen waren normalerweise drei Schiffe vorhanden, ein grosses und ein mittleres Wagenschiff und ein Personenschiff ("Leuteschiff"). Ein grosses Wagenschiff konnte typischerweise drei Fuder Heu samt Pferden und Fuhrleuten aufnehmen (beim Unglück der Monsteiner Fähre im Juli 1839 waren jedoch fünf Wagen, neun Zugtiere und 16 Personen geladen). Am 6. Juni 1832 bitten die Schiffleute von Oberriet, Montlingen und Kriessern gemeinsam um Herabsetzung der im Jahre 1830 festgesetzten Pachtgebühren und führen unter anderem an, dass seit dem Ausbruch der politischen Bewegungen auch Handel und Gewerbe zu stocken begonnen hätten: « Der Verkehr zwischen den Grenzbewohnern verschwand zu nichts, und so ward uns bald der größte Teil unseres Verdienstes entzogen; denn nun wurden die gegenseitigen Märkte z.B. nur noch von äußerst wenigen besucht, während früher allemal ganze Scharen hin und herzogen. Selbst auf den Zug der Handwerker, welche früher so vieles eintrugen, hatten die wegen der Cholera s. Zt. eingeführten Erschwerungen der Reisen, wie auch die anderen neuen Verordnungen bedeutenden und für uns sehr empfindlichen Einfluß ... ». Österreich erliess am 11. Dezember 1833 ein "Circulare, Vorschriften zur polizeilichen und zollamtlichen Überwachung der Rheinüberfahrten". Es übernahm und erweiterte zur Hauptsache die Bestimmungen aus der st. gallisch-bayrischen Schiffahrtsordnung von 1808:
Weitere Punkte handeln von Strafen und Anzeigepflicht. Das st. gallische Zirkular von 1839 enthält 21 Punkte und wiederholt im Wesentlichen die österreichischen Vorschriften. Es besagt noch genauer, dass kleine Schiffe nur zum Holzen und Fischen benützt werden dürfen. Die Bewilligung dazu gibt auf sechs Jahre der Bezirksammann. Sie zur Nachtzeit zu gebrauchen, ist ausnahmslos verboten. Wasserbaubeamte, Wasserbaumaterialien und Arbeiter am Wasserbau dürfen mit jedem Schiff gefahren werden ... Obwohl diese Anordnungen bindend waren, wurde die Umsetzung kaum durchgesetzt. Im Juli 1839 verunglückte bei Monstein eine Rheinfähre. Von den 20 Personen starben 7 oder 8 Personen. Berichte. Rheinüberfahrten (Rüthi-Bangs und Salez-Ruggell um 1915) OberrietIm Reichshof Kriessern war das Fahr in Blatten das Hauptfahr und blieb dies auch bis zu dessen Abschaffung. Standort der Fähre: Links: Blatt 29 Schloss Blatten und Balanken (1826-1827), rechts: Eschmann-Karte (1841-1854). Am 26. September 1300 bestätigt König Albrecht den Brüdern Heinrich Walter und Konrad von Ramschwag die Verpfändungen König Rudolfs: nämlich den Zoll in Lindau, den Hof Kriessern, die Fähre Blatten ("passagii in Blatuon") und die Vogtei Waldkirch (ChS Bd. 5, p. 15, Nr. 2513). Mit zunehmendem Strassenverkehr gelangte die Fähre Blatten zu grösserer Bedeutung. Im Jahre 1555 kam sie unter die Herrschaft des Abtes von St. Gallen. Mit den letzten Tagen von Schloss Blatten (1799) wechselte auch der Besitzer der Fähre. Die Übersetzung der Kutschen oblag damit der Oberrieter Schifffahrtsgesellschaft (leider gab bereits damals die Unpünktlichkeit der Fährschiffe über den Rhein oft zu Klagen Anlass). Mehr als 300 Jahre lang hatten äbtische Vögte auf dem Burgfried residiert und auch über die Fähre Oberriet-Meiningen regiert. Am 12. August 1806 richten die Fährleute von Blatten eine Bittschrift an die Finanzkommission des Kantons St. Gallen, in welcher sie entweder eine Herabsetzung der Pachtgebühr oder aber eine Erhöhung der Überfahrtslöhne begehren. In Punkt 2 ihres Gesuchs begründen sie: « 2. Seyndt von Toggen Burgg - Appenzell Außerrhoden und vom Rheintale wuchentlich 10 bis 12 Fabrikanten und Handels Leüthe hin und her über den Rhein passiert, anjezo aber wegen der Minderung des Handels und Gewerbs diesen Weg nicht mehr passieren. 3. bleiben wuchentlich 3 bis 4 Baumwuhle- und Gahrnfuhren zurück. Nun alles dieses bleibt uns den Schiffleüthen an unserm Verdinst zurück und verschwunden. » Am 10. Februar 1807 ersuchten die vier Fährmänner Konrad Bont, die Brüder Johann und Josef Kühnis und Josef Zäch über den Gemeinderichter von Oberriet die Regierung des Kantons St. Gallen für den im Januar 1807 verstorbenen Johann Kolb den Sohn von Josef Zäch mit gleichem Namen anzustellen (Quelle: Neues Archiv (R.166-F.3); der Brief ist bei Joseph Kühnis zu finden). Sie wollten damit den Sohn Franz des verstorbenen Johannes Kolb verhindern. Am 20. Juni 1817 gegen 16 Uhr fand ein grosses Fährunglück statt. Dabei fanden 13 von 20 Passagieren aus dem Vorarlberg das Leben, welche vom Markt in Altstätten heimkehren wollten. Siehe dazu Text von Pfarrer Breu (letzter Text dieses Buchs). Am 30. Januar 1818 wurde die Rheinschifffahrt den ehrbaren Männern Jakob Weder, Jakob Enis, Joseph Enis, Johannes Wüst und Johannes Wüst für die Jahre 1818 bis 1823 ins Lehen gegeben. Dort sind auch die Bedingungen (z.B. die Schiffe müssen nachts mit Kette und Schloss gesichert werden) und die Unterhaltspflichten klar festgehalten. Ebenso ist der zu fordernde Schiffslohn festgehalten. Siehe Brief. Schiffslohn: Person 2 Xr; Pferd 3 Xr; Hornvieh 2 Xr, Schmalvieh, geissen, Schafe, Schweine 1 Xr, Kutsche oder Chaise mit 2 Pferden 24 Xr, geladener Wagen mit 2 Pferden 15 Xr, ungeladener Wagen mit 2 Pferden 12 Xr, Gefährt oder Schlitten mit einem Pferd 12 Xr. Für jedes weitere Pferd 3 Xr. Der Tarif ist gut sichtbar auf einer Tafel festzuhalten. Die Verträge für die Rhein-Schifffahrt liefen alle zwei Jahre wieder aus (so auch Ende 1857). Dabei wurde kritisiert, dass es den Gemeinden mehr daran liegt die eigenen Kassen zu füllen, als fähige Leute anzustellen. Die Fähre von Oberriet bei Blatten (Stich von Tombleson um 1850) - aus Unser Rheintal (1970) p. 79 resp. Unser Rheintal (1994) p. 103. Die Blattenfähre wurde nicht nur für die Überführung von Personen, Vieh und Waren verwendet, sondern ab 1849 auch für die Übersetzung der Postkutsche St. Gallen-Feldkirch. Wegen ihrer Unpünktlichkeit hatte sie jedoch einen schlechten Ruf. Am 24. Oktober 1863 machten die Schulen einen Ausflug nach Feldkirch, bei welchem der Schifferlohn für die Fähren 3 Franken betrug. Am 14. Oktober 1867 um 15 Uhr wurde der am 23. Januar 1818 geborene Christian Tobler (Sohn des Mathias Dobler / Tobler und der Maria Barbara Vonbrül, "Bauersleute") vom 'Thüringerberg bei Bludenz' erhängt in der Hütte der oberen Fähre bei Blatten aufgefunden (er war religiös, "finanziell ganz verlottert" und wohnte in Thüringen). Am 17. Oktober 1867 wurde er "in dem für Selbstmörder bestimmten Platze des [alten] Friedhofes Oberriet polizeilich begraben". Der Bau der gedeckten Holzbrücke nach Meiningen 1870/71 machte die Fähre überflüssig. Die Brücke wurde 1873 fertiggestellt. Fährleute:
MontlingenStandort der Fähre: Links: Blatt 34 Montlingen (1826-1827), rechts: Eschmann-Karte (1841-1854). Am 30. Dezember 1842 wurden die 4 Schiffsleute Joseph Lüchinger, Marx Kolb, Jacob Baumgartner und Franz Joseph Rohner (alle von Montlingen) vom Bezirksgericht wegen Übertretung der Rheinschifffahrtspolizei angeklegt. Joseph Lüchinger und Marx Kolb hatten entgegen dem § 5 ihre Schiffchen nicht gehörig aufbewahrt. Marx Kolb verstiess zudem gegen § 4, indem er zur Nachtzeit Leute über den Rhein geführt hatte. Jacob Baumgartner und Franz Joseph Rohner verstiessen gegen § 9, indem sie Leute ausserhalb der von der Rheinschifffahrtspolizei festgesetzten Zeit Leute über den Rhein setzten. Joseph Lüchinger, Jacob Baumgartner und Franz Joseph Rohner wurden zu je 6 Franken Busse verdonnert. Marx Kolb durfte 11 Franken hinblätten. Die Rheinfähre konnte auch als Fluchtfahrzeug verwendet werden. Theodor Krause aus Bayern, welcher in Koblach einen Raubmord verübt hatte wurde im August 1852 bei der Fähre verhaftet (Der Wahrheitsfreund, 27. August 1852). Johannes Kühnis wurde 1855 auf Schmuggelfahrt von österreichischen Grenzjägern erschossen. Johannes Herrsche ertrank 1861, als er beim Holzen aus seinem Schiffchen sprang, als dieses zu kentern drohte. Die St. Galler Zeitung berichtete am 6. Dezember 1870, dass die Taxe an der Rheinfähre Montlingen erhöht wurde, damit sich ein Pächter finde. 1876 wurde die 250 Schritte lange Holzbrücke von Architekt Beusch aus Buchs gebaut. Sie ersetzte die Fähre. Vertäute Schiffe lockten nachts immer wieder Strolche und Gesindel an. So auch am 25. April 1880 (Quelle: Die Ostschweiz, 6. Mai 1880). Fährleute:
KriessernQuellen erwähnen im Jahre 1461 'Scheaffhaber' und 'Scheaffholz', welches jeder Hofgenosse beizusteuern hatte. Standort der Fähre: Links: Blatt 41 Kriessern und Mäder (1826-1827), rechts: Eschmann-Karte (1841-1854). Obwohl der Fährbetrieb erst 1874 eingestellt wurde, ist die Fähre (mit Ausnahme des Fahr-Wuhrs) auf der Eschmann-Karte um 1850 nicht mehr verzeichnet. Am 15. April 1811 machten die Fehre von Kriessern eine Anzeige beim Friedensrichter Wüst des Kreises Oberriet. Am 7. April seien an zwei Schiffen in der Nacht zwei Ketten, ein "Schalten" und ein "Malter Schlöslÿ" gestohlen worden. Siehe Brief. 1836 und 1847 beschwerten sich die Schiffleute zu Kriessern, dass in Mäder eine zu kleine Uferpartie zum Landen wäre (sofern sie innerhalb der vom Zollamt durch Tafeln abgegrenzten Strecke anlegen sollten). Je nach dem Wasserstand müssten sie sich stromabwärts treiben lassen und kämen dann ausserhalb der bewilligten Strecke ans jenseitige Ufer. Dort müssten sie dann die Schiffe wieder stromaufwärts ziehen, um den Vorschriften nachkommen zu können. Im Protokoll über den Stromaugenschein vom 17. November 1836 ist die Sachlage geschildert: Hier wie in Montlingen muss ohne Seil von Hand übergeführt werden, auf eine für Menschen und Fuhrwerke sehr mühevolle und gefährliche Weise. Der Fährmann und die beiderseitigen Gemeindevorstehungen bestätigen, dass von den Mautbehörden zu Mäder nur eine ganz kurze Strecke zum Landungsplätze ausgemittelt wurde. Innerhalb derselben sei die Spannung eines Seiles fast unmöglich. Ein Landen ausserhalb dieser Strecke werde aber von dem mautämtlichen Wachpersonal mit schonungsloser Strenge untersagt, "wiewohl sich gleich weiter unten eine Stromstelle befinde, welche die Spannung eines Seils und die gesicherte Überführung sehr begünstigen würde und an welcher die Überführung seit Jahren Statt hatte". Das Zollamt Mäder erhielt daraufhin aus Innsbruck die Anweisung, den Landeplatz um 100 bis 150 Schritt bis zu einer günstigen Landestelle zu erweitern. 1872 gaben der Fährbetrieb und die fehlende Brücke zu Tadel Anlass, als die österreichische Feuerwehr in Kriessern nicht löschen konnte (Quelle: Feldkircher Zeitung 24. April 1872). 1874 wurde der Fährbetrieb gänzlich eingestellt. Im Frühjahr 1875 wurde dann mit dem Brückenbau begonnen, und erst Ende 1876 konnte die Holzbrücke Kriessern-Mäder dem Verkehr übergeben werden. Die Benützungegebühren zuhanden der Brückenkommission erhob der 'Brückengeldeinzieher' (der Name fand kaum Platz auf seiner Dächlikappe). Kosten: 10 Rappen pro Person und 50 Rappen pro Fuhrwerk (retour). Fährleute:
Rheinmühlen / SchiffmühlenAllgemeinDie Archive erwähnen eine Schiffmühle auf dem Alpenrhein erstmals 1466. Wahrscheinlich gab es aber schon früher solche. Zwischen Gamprin und Rheineck lassen sich mindestens 16 Standorte mit einer bis drei Schiffmühlen ausmachen: unter anderem Gaissau, Höchst, St. Margrethen (2 Mühlen), Widnau / Monstein (2 Mühlen), Lustenau (2 Mühlen), Widnau, Schmitter (2 Mühlen), Diepoldsau (2 Mühlen), Bauern (Hohenems), Mäder, Koblach, Oberriet, Montlingen, Kriessern. Rheinmühlen bestanden aus zwei verankerten Schiffen. Das grössere Schiff, das 'Hausschiff' umfasste eine Stube und das Mahlwerk. Das Wellschiff war mit dem Hauptschiff verbunden. Es hatte die eichenen Wellen der ein bis zwei dazwischen liegenden Wasserräder zu tragen. Diese Wasserräder waren recht empfindlich; treibende Holzstämme und Eischollen konnten diese leicht beschädigen. Die Schiffe wurden zum Teil "umparkiert" um eine grössere Strömung zu nutzen (Hochwasser konnte solche Anlagen aber auch ungewollt mitreissen). Die nicht konstante Mahlgeschwindigkeit führte zu einer etwas minderen Mehlqualität (insbesondere wenn die Steine heiss liefen). Daher durfte der Müller in der Regel nur 4% vom Mahlgut behalten, währenddem dies bei Mühlen auf dem Land bis 7% waren. Die Grafen von Hohenems liessen 1604 eine schwimmende Mühle bei Lustenau aufstellen. Sie wird 1611 in Gerichsakten erwähnt, als Burschen auf der Schiffmühle gestohlene Gände verzehrten. Für die Schiffsmühle der Gebrüder Ulrich und Fidel Ender in Mäder existiert noch ein Bauplan aus dem Jahre 1853: Vorarlberger Landesarchiv, Baubezirk Feldkirch, IX/4a. Im untersten Teilbild ist das Hausschiff unten dargestellt und das Wellschiff oben. Die Rheinmühle hatte nur ein Wasserrad. 1861 wurde die letzte schwimmende Rheinmühle bei Koblach verkauft. Die Mühlen gerieten danach schnell in Vergessenheit. Oberriet, Montlingen, Kriessern1812 / 1813 gab es insgesamt noch 16 Rheinmühlen (siehe Artikel aus 'Unser Rheintal 1993'). Im Jahre 1815 stellte die letzte Rheinmühle in Oberriet ihren Dienst ein. 1836 gestattete die Bürgerversammlung wiederum vier Bürgern, auf dem Streueboden (Montlingen) im Lehmen eine Mühle einzurichten, was den Todessstoss für die Montlinger Rheinmühle bedeutete. Karten Blatt Section IV: Koblach (Vorarlberg) und Montlingen (Gemeinde Oberriet) und Blatt Section V: Mäder (Vorarlberg) und Kriessern (Gemeinde Oberriet) aus den Jahren 1812/1813. Das linke Bild zeigt die letzte Schiffmühle bei Montlingen und das Bild rechts die letzte Schiffmühle bei Kriessern (und Mäder). Die Oberrieter Karte zeigt 1812 / 1813 bereits keine Mühle mehr. Ein Modell einer Schiffmühle ist in der Schularbeit von Dario Zoller (Au) aus dem Jahre 2017 zu finden. Einen grösseren Überblick auch über andere Schiffmühlen erhält man in Daniel Vischer's Arbeit. |
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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 4. Januar 2026)