Inhaltsverzeichnis

Währungen in St. Gallen / im Rheintal
Kantonalmünzen
Franken
Währungen im grenznahen Österreich
Löhne und Preise im Rheintal (bis 1900)

Geld im Rheintal

Währungen in St. Gallen / im Rheintal

Die ältesten, von Rom ausgehenden Währungsregeln, die in ihren Grundzügen auf das gesamte Norschweizer Münzwesen von bestimmendem Einfluss waren, bestanden darin, dass aus einem Pfund Silber 240 Denare (d Pfennig) geschlagen wurden, deren 12 einen Schilling (s = 'solidus') ergaben, so dass 1 Pfund (lb = libra) 20 Schilling zählte¹. Aus einem Pfund Gold wurden 72 Gulden (fl = 'florenus') geprägt, deren jeder 40 Denare wert war. Schillinge wurden damals noch in Gold, Denare in Silber geschlagen. 6 Pfund Silber galten dabei ½ Pfund Gold.

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¹ In 'Geschichten des Kantons St. Gallen - Ildefons von Arx' [IA1810, Bd. 1, p 159] steht zu den Währungen im 9. Jh.: Ein Silberschilling galt nach jetzigem (1810) Konventionsgeld 1 fl. 54 kr. Ein Goldschilling 7 fl. 27 kr. 20 Silberschillinge machten ein Pfund Silber, und 72 Goldschillinge [Anm.: siehe 'Gulden' oben] ein Pfund Gold. Ein Pfenning ('denarius') galt 9½ Kreuzer; zwölf Pfenninge machten einen Schilling, und vierzig Goldpfenninge einen Goldschilling aus.

Das Münzrecht war ursprünglich beim Kaiser oder dem König. Er war der Münzherr und Träger der Münzhoheit / des Münzregals. Dieses Recht konnte jedoch an andere verliehen werden (zum Beispiel an Bischöfe oder Abteien). Der Kaiser oder König verlieh dabei entweder den Ertrag eine Münsstätte, oder aber deren Leitung durch Beauftragte des Beliehenen und damit die Prägung der Münzen unter dessen eigenem Namen (unter Beachtung des königlich vorgeschriebenen Münzfusses¹).

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¹ Der Münzfuss ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall (Münzgrundgewicht) geschlagen werden sollen. Der Münzfuss legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (das Feingewicht) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll. In Verbindung mit dem Raugewicht einer Münze legt der Münzfuss auch den Feingehalt der Münze fest.

Im Jahre 1941 fanden Engelbert und sein Sohn Walter Rohner in Oberriet ein Gefäss mit römischen Münzen, welches im Jahre 271 n. Chr. versteckt wurde. Bei einer Nachgrabung im 2006 fand man weitere Münzen (Bericht). In der Denkschrift 'Das Haus Gottes unserer lieben Frau von Bernang' für die Kirchenweihe in Berneck am 30. Oktober 1938 steht, dass "vor einigen Jahren hier eine alte Eiche gefällt werden musste ..." wobei eine kleine Büchse mit Münzen von vor 294 n. Chr. aus der Zeit des Kaisers Diocletian (284-305) gefunden wurden.

Das Konstanzer Münzrecht wurde anfangs des 9. Jh. von König Ludwig dem Frommen an den Konstanzer Bischof Salomon I. verliehen
(Bericht im Südkurier 2020). Die älteste bekannte Konstanzer Münze trägt dessen lateinischen Namen 'HLUDOVICUS PIUS', auf der Rückseite ist 'SALOMON' eingeprägt. Sie wurde 1854 in Basel gefunden (Basler Schatzfund).

Die ersten st. gallischen Münzen liess Abt Craloh († 26. Februar 958; von 942 bis 958 Abt des Benediktinerklosters St. Gallen) auf Grund eines Diploms von Kaiser Otto I "der Grosse" (23. November 912 - † 7. Mai 973 in Memleben) im Jahre 947 in Rorschach prägen. Seit dieser Zeit blieb das Münzrecht bis ins 15. Jahrhundert Sache des Abtes.

Im 9. und 10. Jahrhundert zirkulierte der Denar / Pfennig. Dieser wurde im Verlaufe der Zeit immer dünner und leichter geschlagen, bis letztlich der blechartige, aber noch immer zweiseitig geprägte Dünnpfennig (Halbbrakteat) im 11./12. Jahrhundert resultierte. Dieser wog gerade mal noch 0.4 bis 0.6 g. Um 1160 ging man dann im süddeutschen und nordschweizerischen Gebiet zur einseitigen Prägung über (Brakteaten).

Wie lange in Rorschach in Rorschach gemünzt wurde, lässt sich urkundlich nicht eruieren. Jedenfalls wurde die Münze vermutlich frühzeitig nach St. Gallen verlegt, währenddem in Rorschach nur die Wechselbank verblieb [Die Münzen und Medaillen der fürstlichen Abtei St. Gallen, Albert Sattler, Bd. 6, 1887].

Im 13. Jahrhundert gab es im Bodenseegebiet mehrere Münzstätten. Der Zürcher und der Konstanzer Pfennig prägten den nordöstlichen Raum der Schweiz. Durch das Edikt des Bischofs Heinrich von Tanne (~1190 - † 25. August 1248; Fürstbischof von Konstanz von 1233 bis 1248) vom 19. April 1240 wurde ausdrücklich festgelegt und bestätigt, dass sechs Münzstätten um den Bodensee, ausser Konstanz, St. Gallen, Radolfzell, Überlingen, Ravensburg und Lindau Pfennige von gleichem Schrot und Korn schlagen sollten. Auch die Münzstätten Ulm, Biberach, Pfullendorf, Sigmaringen, Riedlingen, Buchhorn, Leutkirch, Isny, Kempten, Memmingen prägten nach Konstanzer Schlag (die Stilverwandtschaft ihrer Münzbilder legt die Vermutung nahe, dass die Prägestempel alle in der Konstanzer Münzstätte angefertigt wurden). Dies bedeutet aber auch, dass im 13. Jh. in St. Gallen bereits eine 'Münze' (Münzprägestätte) bestanden haben muss.

Konstanzer Pfennige

Ildefons von Arx [IA1810, Bd, 1, p. 450] schrieb zur Münzordnung von 1243: « Man nahm auch am Bodensee die Münzordnung willig an, welche Bischof Heinrich II. "in Vollmacht seines bischöflichen Amtes" im J[ahre] 1243 für die Münzstätten Konstanz, St. Gallen, Radolfzell, Ueberlingen, Ravensburg und Lindan festsetzte. Er befahl durch selbe eine Mark Silber in gleichem Gewichte und Schrot zu zwei Pfunden, oder zu 42 Schillingen auszumünzen und verbot allen, die keine Münzmeister sind, mit Silber zu handeln, Geld zu wägen, solches zu wechseln oder eine Geldwage zu haben, das Geld zu beschneiden, zu verschmelzen oder falsches zu schlagen. Jedes falsche Stück soll zerbrochen und die Stücke dem Eigentümer zurück gegeben werden; wenn er aber sich durch mehrere solche Stücke in den Verdacht eines Falschmünzers gesetzt hätte, soll er in Untersuchung genommen werden. Im Falle, daß selbst ein Münzmeister geringhaltiges Geld ausgepräget hätte, soll dasselbe, nachdem es in dessen, und der Zeugen Gegenwart untersucht worden ist, verboten werden. Jeder Pfarrey welche falsches, oder anderes, als das von den gemeldeten sechs Münzstätten geprägtes Geld in Umlauf sehen wird, soll das Abhalten des Gottesdienstes untersagt sein. » und « In St. Gallen hatten die Aebte schon von längerer Zeit her eine Münzstätte und einen Münzmeister. Dessen Hauptverrichtung war aber nicht das Münz zu prägen, sondern das Geldwägen; da die größern Zahlungen, wenn sie auch in lauter Pfenningen bestanden, einander einzig nach Pfunden zugewogen wurden, welches die Ursache war, daß man sich nachhin in den Kaufbriefen die Zahlungen in Pfund-Pfenningen Konstanzer Gewichts ausbedung. Das Silbergeld bestand lang in einem Bleche, das so dünn wie ein Laub, und nur auf einer Seite grob und tief geprägt war (nummi Bracteati). In St. Gallen stellte dieses Gepräg, wie in vielen andern Münzstätten ein Lamm mit einem Kreuze dar. Erst Abt Heinrich von Mannsdorf ließ im J[ahre] 1414 auf eine Münze, einerseits den Adler, auf der andern den hl. Gall mit dem Bären prägen¹. »

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¹ Mit der Aufschrift 'Moneta nova Sangall. R. Sanctus Gal1us. 1414'. Dies waren die ältesten mit einer Jahrzahl bezeichneten Münzen der Schweiz.

Im Jahre 1353 (1356) und 1370 bestätigte Kaiser Karl IV. den Äbten Hermann von Bonstetten (vor 1314 - † 23. August 1360; von 1333 bis 1360 Abt des Benediktinerklosters St. Gallen) und Georg von Wildenstein († 31. März 1379; von 1360 bis 1379 Abt des Klosters St. Gallen) unter anderem das Recht der des "Gozhus St. Gallen" einen Münzmeister zu setzen. In der Urkunde von 1353 ist festgehalten, dass der Abt von St. Gallen und seine Nachfolger « ewiglich bei allen seinen und des Gotteshauses Gütern, Freiheiten und Rechten bleiben sollen » und besonders, dass er « und seine Nachkommen Stadtammann, Rat zu St. Gallen, Münzmeister, Zöllner, Brotschauer, Weinschätzer, Kornschätzer, den Reif und alle Gewichte, das Kornmass, das Salzmas und das Weinmass und den Ellenstab haben, nützen, besetzen und entsetzen und auch rechtfertigen sollen, wie es von altersher recht und gewonlich gewesen ist daselbst in der Stadt St. Gallen. » Dies bestätigt, dass der Abt (wie schon bisher) befugt war, den Stadtammann, den Rat und auch die anderen aufgeführten Rollen einzusetzen².

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² Der erste urkundlich beglaubigte Ammann der Stadt St. Gallen war Rudolf Fuller (urkundlich erwähnt 1277 und 1279). Er übte die niedere Gerichtsbarkeit aus.

Nach einem Schiedsvertrag zwischen Abt Georg von Wildenstein und der Stadt St. Gallen von 1373, mussten die Bürger zu St. Gallen die Münzstempel und die Gewichte, die zur Münze gehörten, sowie die öffentliche Waage dem äbtischen Münzmeister überantworten. Der Münzmeister musste die öffentlichen und andere Waagen dorthin hängen, wo die Bürger glaubten, dass es für sie am günstigsten sei, und sollte, wenn es nötig war, die Gewichte "besehen und überslahen" (er hatte also auch die Rolle des Eichmeisters). Und noch 1381 musste die Stadt Abt Kuno von Stoffeln zugestehen, daß er das Recht habe, in St. Gallen einen ihm beliebigen Münzmeister zu setzen.

An Goldmünzen ist vor allem der Gulden (oder 'Zecchino' in Venedig) zu nennen (Österreich - Münzstätte Judenburg, Ungarn - Münzstätte Buda, etc.). Initial gab es hier den Florentiner Gulden, nach etwa 1380 trat jedoch eine Nachprägung, der rheinische Goldgulden (als Oberbegriff für die Gulden von Köln, Mainz und Trier sowie der Kurpfalz), in den Vordergrund.

Händlerheller 13. Jh.
Händlerheller aus dem 13. Jh aus der Münze Hall am Kocher.

Im Jahre 1385 legte König Wenzel "der Faule" (* 26. Februar 1361 in Nürnberg; † 16. August 1419 auf der Wenzelsburg; ältester Sohn Kaiser Karls IV.) in seinem Münzgesetz fest, dass in Augsburg, Nürnberg, Ulm und Halle 'Heller' geschlagen werden sollen 'mit Kreuzen und mit Händen'. Bei den 'landen und steten', welche die Heller akzeptieren sollten figurierte auch St. Gallen.

Neben dem Konstanzer Pfennig hatte der Heller oder Haller (seit dem 12. Jh. geprägt in Schwäbisch Hall) eine überregionale Bedeutung. Der Heller war ein leichter und relativ geringhaltiger Pfennig (500/1000 fein). 1402 wurde 1 Pfund Pfennige für 2 Pfund Heller gehandelt.

St. Galler Angster

St. Galler Angster (aus dem 1. Viertel 15. Jh.). Fundort: Montlingen (bei der archäologischen Untersuchung der Pfarrkirche St. Johann 1958/59).

Der Angster war eine dünne, einseitig geprägte Schweizer Pfennigmünze (ab dem 14. Jh.). Die letzte Prägung war 1847 in Luzern.

Heller 14. Jh.
Heller, geprägt in Stuttgart nach dem Vertrag von 1404.

Münzbund von 1404

St. Gallen stand seit jeher mit anderen Städten und Herrschaften rund um den Bodensee in regem Handel und bediente sich daher des schwäbischen Münzfusses.

Im Jahre 1404 trat die Stadt St. Gallen dem Münzbund bei, der am 26. Mai 1404 zwischen Graf Eberhard III. von Württemberg (Graf Eberhard II. wurde 1374 von Kaiser Karl IV. das Recht zur Münzprägung verliehen) und den Städten Ulm, Biberach und Pfullendorf sowie den Reichsstädten um den Bodensee und im Allgäu - Konstanz, Überlingen, Lindau, Ravensburg, Memmingen, Kempten, Isny, Wangen, Leutkirch und Buchhorn (Friedrichshafen) - abgeschlossen wurde.

Währenddem bislang der Pfennig die Geldlandschaft geprägt hatte (auch grössere Summen wurden in abgewogenen Pfennigen oder aber in Silberbarren beglichen!), kamen im 14. Jh. andere, grössere Münzen in den Umlauf. Es waren dies vor allem Gold­ und Silbermünzen aus Münzstätten aus dem Oberitalien und aus dem lothringisch­rheinischen Gebiet. Der Trend der (geographischen) Durchmischung der Münzen nahm im 15. Jh. weiter zu. Auch in dieser Zeit bildete sich eigene Währungssysteme mit verschiedenen Werten (vor allem Schillinge, Plapparte und Kreuzer). Die Schillinge und die etwas höherwertigen Plapparte (der Unterschied beträgt 3 bis 4 Heller bzw. 1 bis 2 Angster) stammen oft aus den Prägestätten Basel, Bern und Zürich, sowie Konstanz, Überlingen, Ravensburg, Ulm, Stuttgart und Nürnberg.

Das Steuerbuch von 1412 enthielt eine Umrechnungstabelle für die Mark:
Item II Pfund (lb.) V Schilling Pfennig (s.d.) = 1 Mark
IIII ½ Pfund Pfennig = 2 Mark
VI Pfund XV Schilling Pfennig = 3 Mark
etc.

Damit ergibt sich: 1 Mark = 2 Pfund 5 Schilling und 1 Pfund = 20 Schilling.

Abt Heinrich von Mannsdorf liess ab 1414 auf die Münzen einerseits den Adler, und andererseits den heiligen Gall mit dem Bären prägen. Dies löste das das bislang geprägte Lamm mit dem Kreuz ab.

Am 12. April 1415 erlaubte König Sigismund (14. Februar 1368 in Nürnberg - † 9. Dezember 1437 in Znaim, Mähren) der Stadt St. Gallen kleine Münzen zu prägen (Heller und Pfennige), dies mit gleichem Zusatz wie andere Reichsstädte, welche eine Münze haben (Münzvertrag). Die Münzen sollen gütlig sein ohne "allmänniglichs Widersprechen", jedoch auf des Königs Widerruf. Siehe auch Artikel im Ostschweizer Tagblatt.

In der ersten Zeit der St. Gallischen Münztätigkeit wurden nur Brakteaten (Münzen in Form von dünnen Metallplättchen) geprägt. Der St. Gallische Bürgermeister Vadian (eigentlich 'Joachim von Watt'; * 29. November 1484 / 1. Dezember 1483 in St. Gallen - † 6. April 1551 in St. Gallen) machte einmal die ironische Bemerkung, dass die Äbte, als sie noch fromm waren, ein Lamm auf ihre Münzen prägten, währenddem sie später, ihrem streitbaren Wesen besser entsprechend, einen Bären darauf gesetzt hatten. Es gab damals also die Lammpfennige [1-9], die Galluspfennige und die Bärenpfennige [10-12 in [Die Münzen und Medaillen der fürstlichen Abtei St. Gallen, Albert Sattler, Bd. 6, 1887, 6ème année Planche I].

Einen weiteren Meilenstein im ostschweizerischen Währungswesen bildete die kleine, zwischen den Städten Zürich, Schaffhausen und St. Gallen vereinbarte Münzunion im Januar 1424. Mitte Januar 1424 beschlossen der Bürgermeister und die Räte von Zürich « ohne Verzug nach dem Münzfuß der Bodenseeständte und mit möglichst grosser Senking des Schlagschatzes » eine neue Münze zu prägen, und erklärten sich bereit, mit Schaffhausen und St. Gallen ein fünfjähriges Münzabkommen abzuschliessen « daß in diesem Zeitraum keine Münzverschlechterung auftrete ». Der Vertrag wurde dann am 29. Januar aufgesetzt. Er regelte viele Details wie 'Maximalhöhe des Schlagschatzes', 'Kurswert', 'Einschmelzen von Münzen', etc. Unter grossem Druck der Eidgenossenschaft, welche ein eidgenössische Münzeinigung suchte, wurde der Vertrag am 26. Februar 1425 jedoch wieder aufgelöst.

Plappart 1424
St. Galler Plappart aus dem Jahr 1424.

1421 wurden Plapparte zu 15 Pfennigen in Bern geprägt, als Nachfolger des Schillings. Später prägten die Städte Zürich, St. Gallen (erste Schweizer Münze mit Jahreszahl), Basel, Solothurn, Laufenburg und das Bistum Sitten diese Münze. Bis zur Einführung des Dickens war der Plappart die grösste Silbermünze in der Deutschschweiz. Mit der Zeit wurde er vom Batzen verdrängt (1501 wurde der Plappart als Halbbatzen bezeichnet).

In dieser Zeit wurden in St. Gallen Plapparte, Angster und Stäbler (Heller) gemünzt. Die Plapparte wurden 1424 mit der Umschrift 'Moneta nova Sancti Galli' und 'Sanctus Gallus 1424' geprägt (siehe Bild links). Der Angsterpfennig / Angster war eine Scheidemünze, ein Lammpfennig, auf welchem das Osterlamm mit Kreuzfahne abgebildet war. Der Stäbler, eine geringhaltige silberne Pfennigmünze war ursprüglich eine Münze der Stadt Basel (dort seit 1373 mit dem Baslerstab geprägt).

In St. Gallen waren vom Mittelalter bis 1426 Mark, Pfund und Schilling als Währung in Gebrauch. Dann fiel die Mark weg und von 1426 bis 1559 rechnete man mit Pfund, Schilling und Pfennig.

Weitere Förderungen brachten der Stadt und ihrem Einzugsgebiet die auf das Münz-, Mass- und Gerichtswesen bezüglichen Freibriefe des Königs und späteren Kaisers Friedrich III. (21. September 1415 in Innsbruck - † 19. August 1493 in Linz) von 1451 und 1457. Am Freitag vor den St. Andreas-Tag (30. November) 1451 stellte König Friedrich III. in Graz eine Urkunde aus, welche dem Bürgermeister und Rat von St. Gallen es erlaubte alle Gewichte, Masse und Währungen selbst zu bestimmen, womit das Münzrecht de jure an die Stadt überging. Abt Kaspar von Breitenlandenberg († 24. April 1463 in Konstanz; von 1442 bis 1463 Fürstabt von St. Gallen) nahm daraufhin einen Rechtsstreit mit der Stadt auf. Am 14. Mai 1757 kam ein Schiedsspruch (Schultheiss und kleiner Rat zu Bern) zustande, wonach die Stadt der Abtei 7000 Rheinische Goldgulden ("sibenthusent guldin rinscher, guter an golde und genug schwerer an gewichte") für den Loskauf der Rechte, die bisher dem Abt zustanden, bezahlen sollte.

Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen beschlossen im Jahre 1482, « daß die Kaiserkreuzer nicht weiter währschaft sein sollen, dann um fünf Heller » (1 Kreuzer = 5 Heller).

Ende des 15. Jh. neuentdeckte Silbervorkommen im Tirol, später auch in Böhmen, und das Bedürfnis nach grossen Silbermünzen führten zur Ausprägung von Talern (zuerst im Tirol), Dicken (zuerst in Mailand) und Batzen (zuerst in Bern).

Ebenfalls zu dieser Zeit wurde eine Reihe von neuen Nominalen geschaffen. Eines davon war der handliche Batzen zu 4 Kreuzern oder 2½ Schillingen (zwischen Schilling und dem viel zu grossen Taler zu 40­50 Kreuzern gelegen).

In der Schweiz wurde der Batzen zuerst in Bern und ab 1492 in Solothurn und ab 1499 in Konstanz geprägt. Zürich, St. Gallen und die Reichenau folgten um etwa 1500. Um 1535 wurde die beliebte Münze, meist in Form des Halbbatzens, in über 40 Münzstätten hergestellt. Der Batzen wurde ursprünglich in Silber, ab dem 17. Jahrhundert aber in Billon geprägt. Im Rheintal waren Batzen und Halbbatzen aus Isny, Öttingen, München und Zürich vertreten. Zu Batzen aus St. Gallen, Konstanz, Chur oder Kempten gibt es im Rheintal keine Funde.

Der Wert des Batzens differierte im Laufe der Zeit je nach Prägungsort. Im frühen 18. Jahrhundert stand der ganze Batzen bei fünf Kreuzern (1/12 Reichsgulden), der reguläre Batzen bei vier Kreuzern, der Basler und Zürcher Batzen war bei 1/18 Gulden angelangt, der St. Galler Batzen bei 1/17 Gulden.

Münzen um 1500

Links: Plappart 1501 (Ø 24 mm, 1.70 g). Mitte: Batzen um 1500 (Ø 27 mm, 3.23 g). Rechts: Dicken 1505 (Ø 29 mm, 9.69 g).

Wegen der guten Dienste, welche die Stadt St. Gallen Maximilian I. und dem Heiligen Reich erwiesen hatten, erteilte ihnen der Kaiser im Jahr 1500 das Recht silberne Münzen im Wert bis zu vierundzwanzig Kreuzern schlagen zu lassen, die auf der einen Seite einen Adler und auf der anderen den Bären mit dem Halsband zeigen sollten.

Für das Jahr 1500 schreibt Hermann Miles in seiner Chronik: « Als man zählte 1500 Jahr, haben die von St. Gallen angefangen zu münzen am Rindermarkt [Marktplatz] in der neuen Stadtmünz und Dickpfennige ("Dicken") für 20 Kreuzer, auch Pfennige und Heller und Batzen um 14 Pfennig, wiewohl man sie nicht lange danach auf 13 Pfennig setzte. Und dies sind die letzten Münzen, die auf ein Neues geschlagen sind, weil sie an viel Orten geschmolzen und wieder zu Münzen sind gemacht worden. » Aus dem Jahr 1502 liegt eine weitere Urkunde Maximilians im Stadtarchiv, in welcher es um den Wert der sogenannten Rollenbatzen (Batzen) geht: 1 Rollbatzen = 13 Pfennig.

Zwischen 1500 und 1515 wurden in St. Gallen Dicken, Rollbatzen, Plapparte, Kreuzer und Pfennige gemünzt. Der Dicken war eine Silbermünze, im Vergleich zu den Kreuzern und Pfennigen etwas dicker, und wog etwa 9 Gramm.

Münzprägestätte in St. Gallen Schibenertor um 1830

Die um 1500 neu eingerichtete Münzstätte und das Walzprägewerk im ehemaligen Kloster St. Katharinen. Schibenertor um 1830.

Im Eidbuch von 1511 wird der Eid des 'Münzprobierers' aufgeführt. Diese mussten die Echtheit der Münzen feststellen und Gewichtsabweichungen der Obrigkeit melden. Die "schlechten" Münzen sollten sie aussondern, brechen und einschmelzen.

Zwischen 1517 und 1527 wurden in St. Gallen Batzen gemünzt.

Der Grosse Rat der Stadt St. Gallen beschloss im Jahre 1527, dass man nun 1 Batzen für 4 Kreuzer münzen sollte (jedoch mit einem neuen 'Präg'). Im selben Jahr, im Oktober seteht im Ratsprotokoll: « Item, dem Münzmeister verbieten gute Münz zu brechen und kein Klaingeld zu machen; aber mag er Korn überkommen, läßt man geschehen, daß er Kleingeld, besonders Heller, daraus macht. »

Im Seckelamtsbuch von 1549 findet man den Eintrag: « Item, auf 30. Tag Dezember 1549. Jahr, habe ich, Ambrosi Aigen, der Zeit Seckelmeister, meinen Herren, dem Bürgermeister Doktor Joachim von Watt, dem alten Bürgermeister Hans Riner und dem Unterbürgermeister Joseph Friderich, in Beisein des Herrn Stadtschreibers überantwortet und gegeben; haben sie in das Gewölb getan: 400 Sonnenkronen à 94 Kreuzer und 76½ Doppeldukaten à 3½ Gulden, macht also 894 Gulden 25 Kreuzer, tut 782 Pfund 12 Schilling 3½ Pfennig. »

1551 wollte Kaiser Karl V. mit dem 'grossen Münzedikt' das Chaos im deutschen Münzwesen bändigen. Dauerhaften Erfolg auf diesem Gebiet hatte jedoch erst sein Nachfolger Ferdinand I. mit seinem Reichsmünzgesetz von 1559. Dieses Gesetzt sah für alle grösseren Gold- und Silbermünzen in Deutschland eine Einheit vor. Der Reichsadler und der Kaisertitel sollte das gemeinsame Erkennungssymbol aller Gepräge sein. Das neue Gesetz verunmöglichte es den eidgenössischen Ständen, bei Münzbünden mit deutschan Städten weiterhin mitzumachen und Münzen mit dem Kaisertitel zu führen.

Im Jahre 1555 wurden in St. Gallen Groschen gemünzt. Der Groschen ("denarius grossus", "dicker Pfennig") war eine Silbermünze von ursprünglich etwa 4 Gramm.

St. Galler Ratsprotokoll vom 4. Januar 1560

Quelle: Hundertfünfundsiebzig Jahre Ersparnisanstalt der Stadt St. Gallen (1986), p. 67.

Im St. Galler Ratsprotokoll vom 4. Januar 1560 wurde gefordert, die Stadtrechnung nicht mehr in Pfund, sondern in Gulden und Kreuzern zu führen. Zu Beginn des Jahres waren 7088 Pfund, 0 Schilling und 10 Pfennige in der Kasse, was 8100 Gulden, 37 Kreuzer und 1 Heller ausmache.

Münzen um 1564

Links: Reichstaler 1564 (Ø 42 mm, 28.2 g) - Unikat aus dem Münzkabinett Zürich. Rechts: Reichstaler 1565 (Ø 41 mm, 28.65 g).

Im 16. und 17. Jahrhundert herrschte in St. Gallen (wie anderswo auch) in Chaos, denn neben den städtischen Münzen gab es zahlreiche weitere Geldsorten, welche im Umlauf waren. Zwischen 1563 und 1589 wurden in St. Gallen Taler, Halbtaler, Doppelgroschen, Groschen und Kreuzer gemünzt. Zwischen 1594 und 1618 gab es keine Prägung. Der Batzen wurde ursprünglich in Silber, ab dem 17. Jahrhundert aber in Billon geprägt. Der Wert des Batzens differierte im Laufe der Zeit je nach Prägungsort. Im frühen 18. Jahrhundert stand der ganze Batzen bei fünf Kreuzern (1/12 Reichsgulden), der reguläre Batzen bei vier Kreuzern, der Basler und Zürcher Batzen war bei 1/18 Gulden angelangt, der St. Galler Batzen bei 1/17 Gulden. Im Jahre 1611 bekam an für 1 Pfund 1 Gulden, 8 Kreuzer und 4½ Heller. 1 neuer Gulden galt 17 Schilling und 6 Pfennig oder 210 Pfennig alter Währung. Zwischen 1618 und 1624 wurden in St. Gallen Taler, Doppeldukaten, Dukaten, Doppeltaler, Taler, Halbtaler, Dicken, Halbdicken, Batzen, Groschen, Kreuzer, Pfennige, Klippen und Schaustücke gemünzt.

Münzen um 1620

Links: Halbtalerklippe 1620 (14.25 g). Mitte: Doppeldukat 1621 (Ø 27 mm, 6.87 g). Rechts: Taler 1624 (Ø 41 mm, 28.50 g).

1622 litten die am Rhein liegenden Orte unter einer grossen Teuerung und Wucher. Die Dublone galt 12 Gulden, der Dukaten 7 Gulden, ein Reichtstaler 3 Gulden. Das Viertel Korn galt 5 fl. 20 X, ein Viertel Apfel 1 fl 12 X, ein Pfund Butter 40 X, Unschlitt 24 X, Rindfleisch 8 X, das Mass Wein 15 X. Das Geld wurde zwar durch obrigkeitliche Verordnungen wieder auf den gewöhnlichen Fuss gesetzt, aber die Folgen der Teuerung konnte dies nicht verhindern.

Zwischen 1631 und 1633 wurden in St. Gallen Dicken gemünzt.

Zwischen 1701 und 1739 wurden in St. Gallen Halbgulden, Viertelgulden oder Fünfzehner, Sechskreuzer, Batzen, Groschen, Halbbatzen, Kreuzer, Zweier, Pfennige (Schüsselpfennige) und Heller gemünzt.

Zwischen 1766 und 1768 wurden in St. Gallen Sechskreuzer und Halbbatzen gemünzt, 1770 Halbbatzen.

Zwischen 1786 und 1790 wurden in St. Gallen Viertelgulden, Sechskreuzer, Groschen, Kreuzer und Heller gemünzt. Nach 1790 wurden in der Stadt St. Gallen keine Münzen mehr geprägt.

Kantonalmünzen

Kaiser Friedrich II. gewährte den Berner Bürgern bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts das Recht eigene Silbermünzen zu prägen. Der Standort der ältesten Münzstätte ist nicht bekannt. Im 15. Jahrhundert befand sich die Münzstätte direkt neben dem zwischen 1406 und 1417 erbauten Rathaus. Spätestens seit 1377 besass der Rat die alleinige Verantwortung über die in Bern hergestellten Silberpfennige (deren Feingehalt er jeweils in verschiedenen Münzordnungen festlegte).

Kantonalmünzen

Franken

Münzen unterschiedlicher Städte hatten ungleichen Gehalt an Edelmetall (Gold, Silber) und daher auch ungleiche Kaufkraft. Zudem waren die Wechselkurse regional bestimmt. Geld floss bis zur Industrialisierung bei einfachen Bürgern zumeist nur spärlich. Selbstversorgung und Tausch (z.B. Eier gegen andere Waren) waren noch bis ins 20. Jahrhundert weit verbreitet.

1795 führte Frankreich als zweite dezimale Währung nach dem US-Dollar den Franc zu 100 Centimes ein. Das Gewicht der Silbermünzen war so genormt, dass ein Franc genau 5 Gramm 900/1000-Silber (= 4.5 Gramm Feinsilber) wog. Innerhalb des gleichen Währungssystems wurden auch Goldmünzen geprägt, wobei das Wertverhältnis von Silber und Gold auf 1:15.5 festgelegt wurde. Nach Italien wurde dieses System mit dem Italienfeldzug Napoleons (1796/97) gebracht. In der Schweiz bestand 1798 bis 1803 die Helvetische Republik; hier liess Frankreich den Schweizer Franken als einheitliche Währung einführen.

1803 ging die Münzhoheit an die Kantone zurück.

1836 wurde der Gulden nach einer Abwertung (etwa 30%) wie folgt gehandelt: 1 Gulden (= 15 Batzen oder 60 Kreuzer) zu Fr. 3.09. Im Jahre 1837 war der Gulden 3.03 Franken wert.

Am 14. Dezember 1849 erklärt sich der Ständerat mit 31 gegen 8 Stimmen und am 26. April 1850 stimmt der Nationalrat mit 64 gegen 36 Stimmen für die Einführung des französischen Münzfusses. Das entsprechende Bundesgesetz wurde am 7. Mai 1850 verabschiedet. Die ersten Münzen der Eidgenossenschaft wurden (mangels eigener Produktionsstätte) in Paris und in Strassburg geprägt. Diese Münzstätten waren privatwirtschaftliche Unternehmungen, standen aber unter staatlicher Kontrolle. In seiner Botschaft für die Errichtung einer eigenen Münzstätte schrieb der Bundesrat 1854: "Die für die Schweiz in französischen Münzstätten fabrizierten Münzen liessen manches zu wünschen übrig, besonders in Bezug auf die Billonmünzen... Auch die die schweizerischen Prägungen kontrollierenden Beamten kamen ihrer Aufgabe nicht stets in dem für die Schweiz wünschenswertem Masse nach."

Bei der Einführung des Schweizerfrankens wurden die bis dahin gängig gewesenen, mit dem Jahre 1850 verfallenden Sorten wie folgt umgetauscht: 1 Kreuztaler zu Fr. 5.67, 1 Gulden (60 Kreuzer oder 480 Haller) zu Fr. 2.10, 1 Kreuzer (8 Pfennige oder Haller) zu 3½ Rappen, (1 Haller galt 0,437 Rp.), 1 Groschen (3 Kreuzer) zu 10½ Rp., 1 Batzen (4 Kreuzer) zu 14 Rp., 1 Biessli (6 Kreuzer) zu 21 Rp. Sechsbatzenstücke zu 84 Rappen.

Aufgrund von massiven Wertverschiebungen ist es nicht erlaubt den Schluss zu ziehen, dass ein Gulden dem heutigen Gegenwert von 2 Franken entsprechen würde. Ein Gulden um 1600 bedeutete an Kaufkraft und Geltung ein Vielfaches von dem, was ein heutiges Zweifrankenstück an Verkehrswert besitzt.

Der Münzumtausch fand in den Jahren 1851 und 1852 statt (im Thurgauer und im St. Galler Gebiet im Mai / Juni 1852). Die Münzeinlösungsverordnung vom 5. Mai 1852 regelte diesen Umtausch.

Insgesamt 65’823’017 Münzen wurden eingezogen, im Wert von 15’012’626.44 Franken. Ihr Gewicht betrug total 156’978.847 kg. Davon waren 8'418 Goldmünzen im Wert von 216’567.05 Fr. Die ältesten Münzen waren Basler-Vierer aus dem 15. Jh. Im April 1851 beschloss man, der Bevölkerung und Institutionen die Möglichkeit zu geben, für Sammlungen alte Geldstücke auszuwählen. Ca. 40 Personen meldeten sich und lasen Geldstücke für ca. 45’000.- Fr. heraus. Ende Oktober 1852 waren alle eingezogenen alten Münzen eingeschmolzen.

Von 1853 an wurde versuchsweise die frühere Münzstätte des Standes Bern am Gerberngraben für die Herstellung des eidgenössischen Geldes benützt. Die Einrichtungen dieses klassizistischen Gebäudes (zwischen 1790 und 1792 nach Plänen des französischen Architekten Jacques-Denis Antoine erbaut) waren jedoch ungenügend. Der Bund beschloss daher die Errichtung einer eigenen Münzstätte bzw. wollte die alte Berner Münze übernehmen und technisch zweckmässig ausbauen. Dem Bundesrat erschien der Kaufpreis von Fr. 115'000.-- kein zu grosses Opfer "gegenüber dem erreichten Zweck der Unabhängigkeit vom Ausland, der Sicherung einer eigenen Aufsicht und Leichtigkeit, für den jeweiligen grösseren oder kleineren Bedarf des Landes zu sorgen". Am 1. September 1855 wurde die "Alte Berner Münze" als erste Eidg. Münzstätte eröffnet.

Die Alte Münze mit dem Münztor am Gerberngraben Bern Gerberngraben (1895)

Bild 1 aus Die eidgenössische Münzstätte - ein Historischer Rückblick (mit einem Beitrag von Dr. Martin Fröhlich).
Bild 2: Eidgenössisches Münzgebäude am Gerberngraben (1895)

Die Lateinische Münzunion (offiziell Union monétaire latine) war eine Währungsunion zwischen Frankreich, Belgien, Griechenland (ab 1868), Italien und der Schweiz, die vom 23. Dezember 1865 faktisch bis 1914 und formal bis zum 31. Dezember 1926 bestand. Der Erste Weltkrieg führte zu einem enormen Geldbedarf. Die Vertragsstaaten (mit Ausnahme der Schweiz) sahen sich gezwungen, sich von einer Währung auf Edelmetall-Kurantmünzen-Basis abzuwenden (bei Kurantmünzen entspricht der Metallwert mindestens dem aufgeprägten Nennwert / Münznominal). Teile des Vertragswerkes wurden nach und nach aufgehoben. Nach der De-facto-Auflösung der Lateinischen Münzunion kündigte Belgien 1926 seine Mitgliedschaft auf. Zum 1. Januar 1927 setzte die Schweiz als letztes Land die Münzen der anderen Staaten ausser Kurs.

Als die Räume und die technische Einrichtung der alten "Münze" zu eng und ungenügend geworden waren, wurde in den 1890er Jahren mit der Planung eines Neubaus begonnen. 1902 erwarb der Bund von der Erschliessungsgesellschaft 'Berne Land Company' ein Grundstück im Kirchenfeldquartier. nach Beschluss der Bundesversammlung vom 10. Oktober 1902 auf dem Kirchenfeld in Bern eine neue Eidgenössische Münzstätte (nach Plänen von Theodor Gohl) erbaut und am 2. Juli 1906 eröffnet.

Bern Kirchenfeld (1903) Münzstätte Bern


Bild 1: Bern Kirchenfeld 1903 - das neue Gebäude ist ganz links im Bau zu sehen (Burgerbibliothek FN.G.B.261; FP.B.418) - Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication
Bild 2: Swissmint in Bern

Die alte Münzstätte, 1891 in den Besitz des Bundes übergegangen, wurde 1910 an die Hotel Bellevue AG verkauft (diese liess das Gebäude 1911 abreissen und bis 1913 durch einen Neubau des Hotel 'Bellevue Palace' ersetzen).

Währungen im grenznahen Österreich

Die Reichswährung basierte ursprünglich auf dem rheinischen oder süddeutschen Gulden, einer Silbermünze. 1753 hatte Maria Theresia mit dem Königreich Bayern ein Münzabkommen geschlossen, wonach der 20-Guldenmünzfuss in beiden Territorien gelten sollte. Für die neue in beiden Gebieten gültige Währung wurde der Begriff 'Conventionsmünze' eingeführt. Die am meisten geprägte Conventionsmünze war der sogenannte Maria-Theresien-Taler (moderne Nachprägungen erkennt man an den Perlen in der Brosche und am 'X' nach der Jahreszahl).

Maria-Theresien-Taler Maria-Theresien-Taler (Kopie)

Sowohl Bayern als auch Österreich veränderten das Zahlungsmittel aber in der weiteren Folge. Bayern wertete die Conventionsmünze ab, indem es sich bald nach dem Münzabkommen wieder dem alten 24-Guldenmünzfuss zuwandte. Dabei wurden aus 233.77 Gramm Silber 24 rheinische Gulden geprägt, ein Gulden enthielt also 9.7404 Gramm Silber. In den habsburgischen Ländern hingegen wurde der 20-Guldenmünzfuss beibehalten. Hier wurden aus 233.77 Gramm Silber 20 Gulden zu je 11.6885 Gramm Silber geprägt.

Der österreichische Gulden (ab 1867 auch österreichisch-ungarischer Gulden) war von 1858 bis 1892 die offizielle Währung ennet der Grenze.

Bern Kirchenfeld (1903) Bern Kirchenfeld (1903)


Bild 1: Allgemeiner Anzeiger vom 17. August 1867, No. 33.

Der Österreichische Gulden wurde 1867 in der Schweiz nur noch im Gegenwert von 2 Fr. und 45 Rp. akzeptiert.

Löhne und Preise im Rheintal (bis 1900)

Löhne (Taglohn, falls nicht anders angegeben):

Jahr

Beruf

Betrag

Kommentar

Ende 15. Jh.

Bauhandwerker

mindestens 16 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Landarbeiter

etwa 10 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

1812

Zimmermann

1 fl 36 X

Lohn von Jakob Loher für die Anbringung von 50'000 Schindeln und 90'000 Nägeln am Kirchendach in Montlingen.

1812

Zimmermann Geselle

1 fl 12 X

1837

Ortspräsident

10 Gulden 48 Kreuzer

pro Jahr

1837

Verwaltungsmitglied

8 Gulden 6 Kreuzer

pro Jahr

1837

Nachtwächter

50 Gulden

pro Jahr. Die Bürgerversammlung wählte den Nachtwächter, welcher durch den Ortssäckelmeister zu entschädigen war. Anschaffungen für den Nachtwächter, z.B. ein Nachtwächtermantel, übernahm die Ortsgemeinde ebenfalls.

1900

Knecht

1 Fr.

1900

Zimmermann

2 Fr. 40 Rp.

1900

Maurer

2 Fr. 60 Rp.

Preise:

Jahr

Ware

Betrag

Kommentar

831

Malter Korn

2 Pfennig

"Solvam 4 denarios, aut duos Maldros de Grano." Urk. Zuzwil 831. c. 115.

845

3½ Pfund Eisen

1 Pfennig

"Persolvam 14 libras de ferro vel 4 den. aut precium eorum in bonis poscibus." Urk. 845. h. 8.

847

junges Huhn

½ Pfennig

"Censum persolvamus 2 denar, vel 4 pullos." Urk. 847. h. 31.

849

Eimer Bier

2 Pfennig

"to Sigla de Cerevisa vel totidem Modii de Grano." Urk. 849. h. 13.

850

Mütt Kernen

2 Pfennig

"Duos denar. vel i Maldrum de Grano." Urk. Morschwil 850.

~850

Malter Hafer

½ Pfennig

~850

Pflufschar

4 Pfennig

~850

Ochs

9 Gulden

879

Ziegenfell

1 Schilling

"Sub cenfu unius hircinae pellis folidum valentis." Urk. 879. I. 48.

Ende 15. Jh.

Mütt Kernen (~80 l Dinkel)

120 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Mütt Hafer

60 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Saum Wein (~160 l)

2 Pfund

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Pfund Schweinefleisch

10-12 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Kuh

3 Pfund

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Ochse oder Pferd

5-7 Gulden

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Bett

1.5 Pfund

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

Ende 15. Jh.

Sarg

36 Pfennig

Quelle: St. Galler Geschichte 2003, Band 2/9

1622

Viertel Korn

5 fl. 20 X

1622 war eine grosse Teuerung!

1622

Viertel Äpfel

1 fl. 12 X

1622

Pfund Butter

40 X

1622

Pfund Unschlitt

24 X

Unschlitt = Talg

1622

Pfund Rindfleisch

8 X

1622

Mass Wein

15 X

1733

Pferd oder Kuh

20 bis 25 Schillling

1810

Mass (1.5 l) Weisswein

16 X

im Wirtshaus [AO1910]

1810

Mass (1.5 l) Rotwein

24 X

im Wirtshaus [AO1910]

1810

1 Pfund Weissbrot

5 X 1 d

[AO1910]

1810

1 Pfund Kuhfleisch

10 X

das Pfund à 40 Lot [AO1910]

1810

1 Pfund Kalbfleisch

12 X

[AO1910]

1810

1 Viertel Kernen

2 fl 22 X

Feldkircher Mass [AO1910]

1810

1 Viertel Roggen

1 fl 36 X

der beste, Feldkircher Mass [AO1910]

1810

1 Viertel Hafer

1 fl 4 X

Feldkircher Mass [AO1910]

1810

1 Viertel Gersten

1 fl 34 X

Feldkircher Mass [AO1910]

1810

1 Viertel Türken

1 fl 28 X

Feldkircher Mass [AO1910]

1817

1 Malter (224 kg) Korn

100 fl

Mai 1817

1817

1 Zentner Kartoffeln

10-11 fl

1817

1 Laib Brot

bis 1 fl 52 X

1896

500g Ochsenfleisch

77 Rp.

1900

1 Herrenanzug

15 Fr.

1900

1 Paar Schuhe

4 Fr. 50 Rp.

1900

1 Tageszeitung

5 Rp.

1900

1 Kilo Brot

60 Rp.

1900

1 Flasche Bier

20 Rp.

1900

1 Liter Milch

20 Rp.

1900

500 g Kalbfleisch

60 Rp.

Pro Memoria: 1 Gulden (fl) = 15 Batzen à 4 Kreuzer (X) à je 8 Denar (d). 1 Gulden wurde 1850 mit etwa 2.10 Franken umgerechnet.

Erst seit 1898 wurde die Brotpreise im Kanton St. Gallen systematisch statistisch erhoben. Zuvor hatten zwei einmalige offizielle Preiserhebungen in allen Gemeinden des Kantons am 6. Februar 1895 und am 5. Februar 1896 stattgefunden.

 
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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 16. Juni 2026)