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Brauchtum und SpracheBrauchtumOberriet ist erzkatholisch und viele alte Bräuche und Sitten konnten sich bis in die modernen Zeiten erhalten. Wen wundert's, dass sich der Hexenglaube in manchen Teilen des Ortes bis nach Mitte des 20. Jahrunderts hartnäckig hielt (Quelle: StASG W 288/17 'Aberglaube und Hexerei im Raum Oberriet')? Ereignisse im Verlauf des Lebens eines OberrietersGeburt In der Ostschweiz wurde der älteste Sohn (Stammhalter) jeweils als 'Bub' / 'Bueb' bezeichnet. Dies widerspiegelte sich auch oft in den Übernamen: 'Johannes Rudisbubes Kluser' oder 'Anton Klinesbubes Kluser' (versus 'Jakob Klines Kluser' für den jüngeren Bruder). Taufe Getauft wurde immer spätestens am folgenden Tag nach der Geburt. Falls die Geburt am Morgen war, fand die Taufe typischerweise noch am selben Tag statt. Die Mutter war normalerweise nicht dabei (einerseits war sie noch im Wochenbett und zum anderen noch unrein) - die Hebamme¹ hielt das Kind (oft zugedeckt durch den Brautschleier der Mutter)! Ebenfalls anwesend waren Götti und Gotte. Falls diese weit weg wohnten, konnte es schon mal vorkommen, dass bei der Zeremonie ein "Stellvertreter" gesucht werden musste. ________ Die Nottaufe eines todkranken Kindes wurde üblicherweise von der Hebamme übernommen (siehe auch unten unter 'Tod'). Wurde die Nottaufe von einem ordentlichen Taufspender (z.B. Pfarrer) ausgeführt, wurde sie auch als 'Jähtaufe' oder 'Gähtaufe' bezeichnet. Genas ein Kind nach der Nottaufe, so konnten gewisse Teile der Taufzeremonie in der Kirche "nachgeholt" werden. Der (anonym verstorbene) Sohn von Joseph Wüst und Franziska Enis war 'gähtäufig'. Am vierzigsten Tag nach der Geburt war dann das "Aussegnen" - die Mutter ging in die Kirche und musste sich "sauber beten lassen". Die Erstkommunion war ein wichtiges Fest. In den 1930er-Jahren erfolgte der Wechsel des Zeitpunkts der Erstkommunion von Ende dritter Klasse auf Ende zeiter Klasse. Ende der 1980er-Jahre wurde dies mit dem Wechsel des Schuljahresbeginns vom Frühling in den Spätsommer wieder rückgängig gemacht. Man bekam das erste "Sunntigshäss" (arme Kinder wurden in Montlingen eingekleidet von Jakob Lüchinger). Die wichtigste Person bei der Firmung war der Firmgötti, welcher eine Uhr stiftete und mit welchem man am Nachmittag dann ausfahren konnte. Man schaute daher, dass man möglichst einen Firmgötti mit Auto fand. Die Firmung (durch den Bischof) fand alle vier Jahre statt. Dabei wurden die Dritt- bis Sechstklässler gefirmt, wobei da gut 100 Kinder zusammenkamen. Im Mai 1946 wurden gleichzeitig die Kinder von Oberriet, Montlingen und Kobelwald gefirmt: 433 Kinder! Der Pfarrer hatte Rechenschaft abzulegen, wieviele "illegale" (uneheliche) Kinder getauft wurden. Der Pfarrbericht vom Januar 1922 äusserte sich zu den niedrigen Zahl von Taufen in den Jahre 1918 bis 1921: « Es werden Schmutzschriften mit Anpreisung von Präventivmitteln zu viele geschickt und gelesen. » Und zu den unehelichen Kindern: « Es gäbe der unehelichen Geburten noch viel mehr, wenn sich die betreffenden Töchter nicht auf andere Weise behelfen würden. » Der Brauch, die Taufe möglichst kurz nach der Geburt zu vollziehen hielt sich bis in die 1960er-Jahre. Pfarrer Johannes Metzger bemerkte im Pfarrbericht 1957: « Die Praxis der Eltern, die Taufe erst am kommenden Sonntag [d.h. am Sonntag nach der Geburt] spenden zu lassen, hat zwei unangenehme Folgen. Das Kind bleibt länger im Stand der Erbsünde und die Geburtsanzeige an das Pfarramt erfolgt absichtlich spät. » Schulzeit Früher hörte man vor vielen Schulen ein Gebrumme und Gemurmel. Die Schüler lernten, indem sie laut murmelnd ihre Lektionen auswendig lernten oder irgend etwas buchstabierten. Erst später wurde das Still- und Leiselernen eingeführt. (Vor allem Eltern wollten an der Tradition festhalten, denn in Schulen wo man beim Vorbeilaufen nichts hörte, lernten die Kinder ja auch nichts.) Lange Zeit waren Lehrer fast ausnahmslos auch Organisten, welche in der Kirche den Orgeldienst versahen. Schule und Religion waren lange Zeit eng miteinender verwoben. Am 19. Dezember 1840 wurde die folgende Weisung erlassen: « Die Lehrer sollen aufgefordert werden, dass sie bessere Aufsicht über die Jugend beim Gottesdienst halten als bin anhin, so dass an Sonn- und Feiertagen Vor- und Nachmittag wenigstens ein Lehrer dem Gottesdienst beiwohne. » Lange hatte man in Oberriet sogemannte Halbjahresschulen oder Winterschulen. Auch später waren die Ferien oft dazu da, dass die Kinder zuhause helfen konnten. In der Kriegszeit (2. Weltkrieg) nannte man die Ferien im Sommer 'Heu- oder Buärli-Ferien'. Der Begriff 'Buärli' (in Zürich: 'Bowärli') stammt aus dem Französischen: 'pois verts'. 1862 wurde das 7. Schuljahr eingeführt (zuvor gab es die Unterschule mit der 1.-3. Klasse und die Oberschule mit der 4.-6. Klasse). Zu jedem Schulhaus gehörte nach damaliger Vorschrift ein Brunnen mit gutem Wasser (für die Schule, aber auch für die Lehrerwohnung). Im November 1889 wurden die Winterhalbjahrschulen in Halbtagjahrschulen umgewandelt, wobei die oberen Kurse jeweils am Vormittag und die unteren Kurse am Nachmittag die Schule besuchten. im Sommer 1904 wurden die nach Geschlechter getrennten Schulen in eine gemische Ober- und Unterschule umgestaltet. Lehrer waren angehalten die Reinlichkeit der Schüler sicherzustellen. Bei schmutzigen Händen oder fehlendem Tschentuch waren zumindest sofortige Massnahmen seitens der Schüler gefordert. Ab und zu setzte es aber auch - falls erforderlich - Streiche. Früher war es nicht üblich, dass Kinder ihre Eltern "duzten". Eltern und ältere Leute allgemein wurden mit "öar" (ihr) angesprochen. Überhaupt wurden alle älterem Personen von Kindern so angesprochen. Schule und Kirche Viele Schüler (mehr als die Hälfte aller Schüler!) gingen zur Adventszeit jeden Morgen zur Messe. Die Rorate (Votivmesse zu Ehren der Gottesmutter Maria, die an den Werktagen im Advent bis einschließlich 16. Dezember stattfand) fing um 6 Uhr an. Wer alle Messen im Jahr besuchte bekam vom Pfarrer ein Heiligen-Bildli. Die Mutter gab zuhause an Weihnachten zudem auch noch etwas, wenn man alle Rorate besucht hatte. Dem Lehrer Peter Zünd gab der Rektor sogar einmal ein Buch für ebendiese Tugend. In der Frühmesse war die Kirche jeweils etwa halbvoll - bei den Messen voll. Am Sonntag Nachmittag war Christenlehre; es wurde kontrolliert (es hatte an den Sitzplätzen schuhbändelartige Fäden, bei leerem Platz wurde man "gefädelt"). Am Sonntag Abend gab es zudem einen Rosenkranz, oder eine Maiandacht oder eine Aloisius-Andacht - man musste am Sonntag also bis zu dreimal in die Kirche! Ledigenzeit - nach Schulaustritt bis Ehestand Die Eltern hatten oft kein Geld für Berufsausbildung. Zudem mussten die Kinder zuhause im elterlichen Betrieb (vor allem in der Landwirtschaft) aushelfen. Vielen Judendlichen blieb als Berufswahl nur 'Knecht' oder 'Hilfsarbeiter'. Bei den Mädchen war die Situation noch schlimmer, da diese oft keine richtige Ausbildung bekamen. Es war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung Brauch, wenn nicht sogar Pflicht (eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung), dass jeder, der eine Lehre absolviert hatte, eine Zeit lang (mindestens solange wie die Lehre dauerte plus 1 Tag) auf die sogenannte 'Walz' (Wanderschaft) ging, um von Ort zu Ort nach Arbeit zu suchen und sich so in der Fremde weiterzubilden. Ein Handwerker, der sich auf dieser Wanderschaft befindet, wurde oft als 'Fremdgeschriebener' oder 'Fremder' bezeichnet. Oft hatten die Gesellen kaum Geld im Sack, versuchten bei den Meistern ihres Faches unterzukommen (Ziel der Walz war die Bereicherung mit Wissen und nicht mit Geld), doch wenn das nicht klappte, blieb nur das 'Fechten', indem sie bei andern Häusern um einen Fünfer oder Zehner bettelten, mit dem sie es bis zur nächsten Herberge² schafften (man erkannte die Wandergesellen oft an ihrer Kleidung / Kluft, am Charlottenburger, resp. an Riten wie das Vortragen des 'Schnacks')¹. ________ Männer heirateten oft erst um die 30 herum, Mädchen um 26. Ledig blieb man entweder aus finanziellen Gründen, wegen Unterstützung der Eltern, wegen Arbeitsunfähigkeit oder wenn geistliche Berufe ergriffen wurden. Bei Männern war eine geistliche Laufbahn typischerweise Berufung. Begabte Jungen wurden vom Pfarrer gefördert und bekamen eine Ausbildung (Lesen und Schreiben und Latein). Bei Mädchen war es oft so, dass sie mangels anderer Optionen ins Kloster gingen. Dennoch erwartete das Kloster oft eine "Mitgift". Diese richtete sich meist nach Stand und Vermögen der Familie, war aber auf jeden Fall billiger als eine Heirat. Gewisse Klöster nahmen auch auch arme Bauernmädchen auf, die bloss ihre Arbeitskraft, Frömmigkeit und guten Willen mitbrachten. Verlobungszeit Das Mädchen schenkte dem künftigen Mann oft eine aus eigenem Haar geflochtene Uhrenkette. Mit dem Aufgebot wurde eine beabsichtigte Heirat öffentlich bekannt gemacht, damit eventuelle Ehehindernisse wie zum Beispiel eine schon bestehende Ehe gemeldet werden konnten. Erstmals vorgeschrieben wurde das Aufgebot 1215 durch das vierte Laterankonzil. Im Kanon 51 legte dieses fest, dass die Absicht einer Heirat öffentlich durch den Priester verkündet werden solle. Deshalb wurde das Aufgebot auch als Proklamation (= Ausrufung/Verkündigung) bezeichnet. Auf dem Konzil von Trient wurde dies präzisiert, das Aufgebot musste nun an drei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen sowohl in der Kirchengemeinde des Bräutigams als auch der Braut im Gottesdienst verkündet werden. Die Verlobung wurde daher vom Pfarrer auf der Kanzel dreimal verkündet. Unter besonderen Umständen konnte auf eine oder zwei Verkündigungen verzichtet werden. Dies wurde im Ehebuch dann mit 'disp[ensatione] sup[ra] n procl.' vermerkt. Analog mussten Dispensationen bei näherer Verwandtschaft eingeholt werden ("disp[ensatione] in tertio gradu cons[anguinitatis]"). Nach dem geltenden kanonischen Recht beginnt die Zählung der Verwandtschaftsgrade mit den Eltern des Probanden. Sie sind mit ihm im ersten Grad verwandt. Das kanonische Recht hat eine Dispens vorgeschrieben bis einschliesslich zum 4. Verwandtschaftsgrad. Im kanonischen Recht ist eine Dispens die Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz in begründeten Einzelfällen. Diese kann auf Antrag, der sogenannten 'Petition', vom Ortsbischof oder den von ihm dazu beauftragten Amtsträgern erteilt werden. Für manche kirchlichen Gesetze ist die Dispensvollmacht dem apostolischen Stuhl vorbehalten (Ordensangehörigen können bestimmte Dispensen auch vom Ordensoberen gewährt werden). Systematisch gehört die Dispens innerhalb der Verwaltungsakte für Einzelfälle zusammen mit dem Privileg zu den Gnadenerweisen (Indulten), auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht Oberriet war bei Mischehen mit reformierten Personen sehr streng - die Ehe (ausserhalb Oberriet) - wurde typischerweise mit 'illeg[itimus]' annotiert. Das Konkubinatsverbot wurde erst in den 1970er-Jahren aufgehoben. Eheschliessung Noch anfangs des 20. Jahrhunderts musste man bis man 21 Jahre alt war in die Christenlehre; erst mit 21 durfte man eigentlich heiraten (Quelle: Johanna Wüst Giger). In den letzten Jahrhunderten heiratete man typischerweise sowieso relativ spät (Frauen im Schnitt etwa mit 26 Jahren und Burschen mit etwa 30 Jahren). Die Burschen mussten sich zuerst das "Pandere" (zu Zweit sein) leisten können. Vorbereitung beim Pfarrer (Sponsalia) - der Pfarrer gab dabei wichtige Ratschläge wie man bestimmte Dinge tut (er musste es ja schliesslich wissen!) Bei knappen Mitteln wurde oft eine Reise nach Einsiedeln oder an einen anderen Pilgerort gemacht. Bei der Hochzeit im Dorf schaute man, dass man eine Kutsche auftreiben konnte. Wenn das Brautpaar dann mit der Kutsche durch das Dorf fuhr, wurden sie ab und zu aufgehalten und mussten einen Batzen bezahlen. Ein Zehnernötli hier, ein Zehnernötli dort - das konnte ganz schön ins Tuch gehen! Die Hochzeitskleidung diente später oft auch als Sonntagskleidung. Der Bräutigam kam in Schwarz. Viele Bräute waren schwarz gekleidet mit weissem Kränzchen (nur selten ganz in weiss). Das änderte sich erst in den 1950ern mit den weissen Brautkleidern. War eine Braut schwanger, so durfte sie nicht in Weiss heiraten, zudem durfte sie keinen Schleier tragen. Brautschleier wurde bei der Taufe oft zur Zierde des Kindes verwendet. Das Kind blieb beim Taufakt bis zur Taufe mit dem Schleier bedeckt. Später diente der Schleier als Insektenschutz für Wiege und Stubenwagen. Reichere Leuten stellten ihren Reichtum (die Aussteuer) im offenen Brautwagen öffentlich vor, indem sie vom Elternhaus zum neuen Wohnsitz fuhren. Siehe 'Bruutwägala' unten. Die katholische Kirche verbot die Eheschliessung zu gewissen Zeiten (Fastenzeit, Advent). In den Ehebüchern sind daher in der Regel zwischen Ende Februar und Ende April oder im Dezember keine Ehen zu finden. Aus diesem Grund (und auch weil es im Februar auf den Feldern nicht viel zu tun gab) fanden daher sehr viele Hochzeiten im Februar statt. Analoges galt auch für den November. Familie Die Familienplanung wurde erst gegen Mitte des 20. Jh. möglich. In Oberriet war die Kindersterblichkeit extrem hoch. Auch kam es oft vor, dass die Mutter am "Kindsbett[fieber]" starb. Falls schon Kinder vorhanden waren, heiratete der Ehemann oft sehr schnell wieder (zum Teil nach wenigen Monaten). Beim Tod von Kleinkindern gab es oft einen speziellen Kinderleichenwagen. Halb- oder Vollwaisen fanden oft bei Verwandten oder Paten Unterschlupf, sofern nicht die älteren Geschwister den Haushalt führen konnten. Auch Verdingungen in fremde Haushalte kamen vor (z.B. als "Schwabenkinder"). Letzte Auffangstation (v.a. für behinderte Kinder) war das Armenhaus (wohin allgemein Debile und Randexistenzen abgeschoben wurden). Bei sehr armen Familien kam es oft vor, dass "überzählige" Kinder bei den Grosseltern oder bei anderen Verwandten aufwuchsen. Schwabenkinder / Schwabengänger Wegen der Not zuhause mussten Kinder aus Bauernfamilien im Sommer auf Höfen im süddeutschen Raum arbeiten gehen. Zu Fuss zogen die Kinder los (teilweise waren die Kinder unter 10 Jahre alt!) - für sie wurden eigens Reisepässe ausgestellt. Kreisschreiben des Kleinen Raths an die Bezirksammänner und Gemeinderäthe betreffend "Verschickung der Kinder nach Schwaben", 1. September 1847; Quelle: StASG ZA 1 (Amtsblatt des Kantons St.Gallen, 1847). In Städten wie Friedrichshafen oder Ravensburg suchten sich die Bauern aus, wen sie brauchten. Als Entgelt gab es neben Kost und Logis ein Gewand und einen Batzen, welche die Kinder im Herbst, wenn die Schule wieder begann, heimbringen konnten. Dieser Grenzgängerverkehr endete für die Schwabenkinder aus der Schweiz erst mit der Grenzschliessung 1914. Siehe auch 'Neue Zürcher Nachrichten, 4. April 1981', p. 7 Der Sklavenmarkt in Ravensburg. Lithografie von Joseph Bayer, 1849 (Stadtarchiv Ravensburg). Siehe 'Saisonarbeit' im HLS. In Oberriet gab es mehrere Schwabenkinder. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Frühe Kinder waren: Joseph Anton Lüchinger (1835-1890) von Rehag - Schwabenkind mit 14 Jahren in Markdorf, und Joseph Anton Gächter (1835-1848) von Oberriet - vermutlich verstorben als Schwabenkind. Später: Johann Kilian Wüst (1876-1946) von Montlingen - im Einsatz vom 8. Juni 1887 bis am 27. Juli 1888 in Markdorf als Knecht, Leo Baumgartner (1878-1956) von Montlingen - im Einsatz vom 18. November 1895 an bei Alois Gindele in Zogenweiler, Johann Anton Zäch (1878-1890) von Rehag - im Einsatz vom 26. Dezember 1887 bis am 9. Januar 1888 in Markdorf als Knecht, Johann Theodor Kühnis (1887-...) von Oberriet - im Einsatz vom 15. April 1901 bis am 28. Oktober 1901 bei Bernhard Feierabend in Oberlottenweiler (Friedrichshafen-Ailingen) als Dienstbube und vom 19. März 1902 bis am 10. Novmber 1902 bei bei Josef Wieland in Wiggenhausen Friedrichshafen-Ailingen) als Dienstbube, Karl Wüst (1889-1965) von Montlingen - im Einsatz vom 10. November 1907 bis am 11. Dezember 1907 bei Otto Schill in Markdorf als Knecht, Joseph Zäch (1889-1916) von Montlingen - im Einsatz vom 20. März 1907 bis am 25. März 1907 bei Bapt. Bucher in Bunkhofen (Friedrichshafen-Ailingen) als Dienstbube, Johann Jakob Zäch (1892-1956) von Montlingen - im Einsatz vom 1. April 1907 an bei Alois Bareth in Hunau (Kißlegg, Emmelhofen) als Dienstbote, Johann Albert Zäch (1892-1929) von Rehag - im Einsatz vom 1. April 1907 an bei Alois Bareth in Hunau (Kißlegg, Emmelhofen) als Dienstbote, und Hans Zäch (1895-1904) von Oberriet - im Einsatz vom 18. Februar 1909 bis am 19. Februar 1909 (1 Tag!) an bei Joseph Rudolph in in Fischbach (Markdorf) als Knecht. Alltag Nicht jedes Kind hatte sein eigenes Zimmer, aber ein eigenes Bett. Vor dem Durchbruch der fabrikmässigen Kleiderherstellung liess man die anspruchsvolleren Kleider beim Schneider massanfertigen. Die Kleider wurden üblicherweise mehrfach verwendet (Nachtragen, Umarbeitung). Herdfeuer, Schindeln und Föhn waren eine Explosivmischung. Gegen Ende des 19. Jh. wurden energische Massnahmen ergriffen (bis dahin staden Eimer aus Leder als Sinnbild für Löscharbeiten). Neu waren Blitzableiter, lokale Feuerwehrvereine, Feuerspritzen, ein Hydrantennetz und Feuerwehrdepots ("Schprützahüüsli"). Holzschindeln wurden durch Biberschwanzziegel ersetzt, offene Feuerstellen durch Herde und es wurden Windwachedienste (mittels Fahrrad mit Karbidlaterne) eingeführt. Ab etwa 1800 griff die kantonale Gebäudeversicherung (an jeden Gebäude war die Assekuranznummer angeschlagen). Tod Die Kindersterblichkeit in Oberriet war sehr hoch (und noch höher war sie bei unehelich geborenen Kindern). Auffallend ist, dass nur sehr wenige Kinder tot geboren wurde - fast alle starben "unmittelbar nach der Geburt". Oft war es die Hebamme, welche noch eine Nottaufe vornahm (dabei wurden offenbar gewisse Ereignisse noch grossherzig als letztes Lebenszeichen "interpretiert"). Nach kirchlicher Lehrmeinung haftete ungetauft verstorbenen Kindern noch der Makel der Erbsünde an. Ohne Taufe wurde ihnen sowohl eine würdige Beisetzung als auch eine selige Bleibe im Jenseits verwehrt. Als ihr Aufenthaltsort galt - nach katholischer Lehre bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - der "Limbus puerorum" (Vörhölle). Beim Tod wurde in der Kirche die Totenglocke geläutet. Im den Sterbebüchern wurde üblicherweise der Zusatz 'versehen' angebracht (im Sinne von 'mit allen heiligen Sakramenten versehen'). Dazu zählt die Feier der Busse (Beichte), der Krankensalbung und die Eucharistie als Wegzehrung. Kinder, welche die Firmung noch nicht empfangen haben, erhalten die heiligen Sakramente nicht. Im Volksmund gilt die Krankensalbung als "Letzte Ölung", weil sie vor allem Sterbenden gespendet wird. Ursprünglich war jedoch die Meinung, dass die Krankensalbung nicht nur in Todesgefahr empfangen werden sollte. Bei einigen Personen, welche plötzlich und damit "unversehen" verstorben sind, wird im Totenbuch die letzte Krankensalbung gerne als "Letzte Ölung" "verkauft". Die Beerdigung darf nach katholischem Glauben frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden (Pfarrer Fuchs schien diese Regel jedoch nicht zu kennen). Ausnahmen "mit Bewilligung der Behörden" (bei Seuchengefahr, etc.) wurden im Totenbuch deklariert. Üblicherweise wurde der Tote im Hause wo er verstorben ist während dreier Tage aufgebahrt (es gab noch keine "Aufbahrungshalle"). Alle im Dorf waren eingeladen, den Toten zu besuchen und ihm die letzte Ehre zu bezeugen. Auch Kinder machten davon rege Gebrauch. Die Totenwache ist im deutschen Sprachraum seit dem Mittelalter bekannt. Ursprünglich bezeichnete der Begriff Totenwache nur die Wache beim Verstorbenen in der ersten Nacht nach seinem Tod. Die Angehörigen haben zusätzlich am Tag davor und in der Zeit danach für sein Seelenheil gebetet. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einer Totenwache heuzutage allerdings die gesamte Abschiednahme. "Ladeweiber" wurden angestellt um Dorfbewohner zur "Liich" einzuladen ("chonder de ou ad Liich?"). Da gingen dann 4 bis 5 Weiber im Dorf "ge Liiche ladere" (das gab für diese etwas Trinkgeld oder ab und zu ein Schnäpschen). Der Beerdigungszug ("d'Liich") ging vom Wohnort durch das Dorf auf den Friedhof (und war damit auch eine Art von "Krüzata"). Dabei wurde ein Requiem gesungen. Kinderleichenwagen wurden von den Eltern gestossen. Ungetaufte Kinder wurden beim Ave-Maria-Läuten entweder um 6 Uhr resp. um 19 Uhr im Winter oder 20 Uhr im Sommer in aller Stille beigesetzt. Frauen trugen ein Jahr die schwarze Trauerkleidung, Männer eine Trauerbinde oder einen Trauerknopf. An Allerheiligen, Weihnachten, Allerseelen wurden Gräber beleuchtet. Zuhause brannte eine kleine Öllampe. Suizid wurde als Sünde verstanden. Es handle sich (mit Ausnahme des Märtyrertods) um eine "unstatthafte Flucht" vor der eigentlich erwarteten "Bewährung in Anfechtungen". Bis ins 20. Jahrhundert wurden Menschen nach einem Suizid daher "Selbstmörder" genannt und nicht kirchlich bestattet (sondern verbrannt oder den Verwandten zum Begräbnis auf dem eigenen Landgut, in "ungeweihter Erde" übergeben). Dem entsprach, dass Suizid auch im weltlichen Recht bis ins 19. Jahrhundert strafbar war. Zudem herrschte die Meinung, dass "Selbstmörder" nicht in den Himmel kommen (sondern mit ewigen Strafen und Verdammnis rechnen müssen). In Oberriet war auf dem Friedhof war ein spezieller Platz für Selbstmörder "reserviert". Sie erhielten dort in der Regel kein kirchliches Begräbnis (Ausnahmen: Joseph Perola 1843 und Maria Anna Kobler 1872). Am 14. Oktober 1867 um 15 Uhr wurde ein Christian Tobler vom 'Thüringerberg bei Bludenz' erhängt in der Hütte der oberen Fähre bei Blatten aufgefunden. Am 17. Oktober 1867 wurde er "in dem für Selbstmörder bestimmten Platze des [alten] Friedhofes polizeilich begraben". Für mehr Details siehe: Fähren Oberriet. Bei gewissen Personen suchte die Kirche nach "Lösungen" für dieses Problem. Indem man die Personen als "geistig umnachtet" deklarierte, konnte man sie von der Schuld befreien. Beispiel: Jakob Gächter 1840. Ähnlich erging es hingerichteten Personen. Auch sie wurden nicht auf dem Friedhof, sondern nur in "ungeweihter Erde" beerdigt. Auch hier gab es Ausnahmen: Hans Dietschi 1655 (wobei dieser mitten in der Nacht, ohne Feierlichkeiten, begraben wurde). Aktivitäten im Verlauf des JahresDas Kirchenjahr beginnt mit dem 1. Adventssonntag, und es endet mit dem letzten Sonntag vor dem Advent (siehe 'Julianischer Kalender'). Im Folgenden sind die Feierlichkeiten auf das Kalenderjahr abgebildet.
Nicht strikte an Jahreszeiten gebunden:
BrotfondsDie wohlhabenderen Oberrieter äuffneten beim Pfarramt einen 'Brotfonds', aus dessen Zinsen der Pfarrer zur Adventszeit Brot an die ärmsten Kinder verteilen konnte. Eine Bedingung war: sie mussten morgens um 6 Uhr das Rorateamt besuchen und - sodern das Täfelchen "Brot" beim Pfarrstuhl angelehnt war - nach dem Gottesdienst bleiben und fünf Vaterunser für die Seelenruhe der Stifter beten (in ungeheizter Kirche). Nach Gebetsschluss ging es in Einerkolonne durch den Kirchturm, wo der Pfarrer jedem ein währschaftes Stück Brot reichte. Später wurden die Beter vom Pfarrer registriert, und vor Weihnachten konnte er die entsprechenden Brotgutscheine an die Teilnehmer verteilen. Von einer weiteren "Brotverteilung" berichtet Selin Zäch (er nahm 1900 das Amt des Kirchenpflegers an). Am Fasnachtssonntag war alljährlich das Jahres-Gedächtnis der Hofammann-Lüchinger'schen Verwandtschaft [dieses Jahrzeit war eigentlich im Advent!]. Jeweils nach dem Nachmittagsgottesdienst erfolgte eine gestiftete Brotspende, welche Pfleger und Messmer zusammen zu besorgen hatten. Die Stiftung umfasste dem Betrag von 100 Gulden (damals 210 Franken) und es wurde jedesmal für den Zinsertrag von etwa 8 Franken Brot ausgeteilt. Die Empfänger mussten dafür für das Seelenheil der Stifter fünf Vaterunser und den Glasuben beten. Der Betrag wurde 1901 bereits auf 10 Franken "aufgestockt", die bei Bäcker Hänsel [Hensel] bestellten Halblaibe reichten jedoch nicht (es waren 20 Personen mehr da und es mussten nochmals 5 Halblaibe dazugekauft werden). Ab 1902 wurde die Summe daher auf 15 Franken aufgestockt. Es kamen jedoch immer mehr Bedürftige und ab 1909 die ganze Schuljugend (ob arm oder reich). 20 bis 30 Franken reichten nicht mehr aus, obwohl nur noch halb so grosse Stücke angegeben wurden. 1915 konnte die Spende nicht mehr durchgeführt werden. 1918 wurde die Spende auf Beschluss der Kirchenverwaltung aufgehoben und nicht wieder eingeführt. Mattle'sche StiftungDer Allgemeine Hof verwaltet das sogenannte Mattle'sche Stipendium. Diese Stiftung wurde im Jahre 1680/1682 von Jakob Mattle (verheiratet mit Anna Enis, Urnichte Diepolt Hutters), Vater von Uorich [Ulrich] 'Pater Dionysius' (* 15. Januar 1640, O.S.B. Conventual des Stiftes St. Gallen, † 1700 als Statthalter von Rorschach) mit 1300 Gulden errichtet, zum Dank dafür, dass durch ihren geistlichen Vetter, Diepold Hutter das Kirchenspiel Montlingen im alten Glauben erhalten wurde. Nach dem Willen des Stifters sollen die Zinsen als jährliche Stipendien Hofbürgerinnen und Hofbürgern, die sich durch ein Studium oder eine Lehre auf einen Beruf vorbereiten, ausgerichtet werden. Ursprüngliche Formulierung war: "einem Jüngling, zunächst aus der Verwandtschaft, der fromm und mit gutem Ingenius begabt ist, zum Zwecke des Studiums". Diese ellenlange Urkunde, bestätiget von Pfarrer Magister Johannes Geser, Caplan Hieronymus Federer, Hofschreiber Johannes Wüst und Hofammann Jakob Zäch, besagt, es könne dieses Hülfsgeld auch für Erlernung eines ehrbaren Handwerkes verwendet werden. Im Jahre 1909 betrug der Fonds 5280 Fr. 77 Rp. Im Jahre 1977 war der Fonds auf 42'000 Fr. angewachsen und es wurden an 16 Gesuchssteller ein Totalbetrag von 1600 Fr. ausbezahlt. AberglaubeDer Rehag und Kobelwald waren das "Epizentrum" des Aberglaubens im heutigen Gemeindebereich Oberriet. Der Rehag¹ war seit jeher der "Hexenwinkel" von Oberriet. In den allermeisten Häusern (nur in drei Häusern erkrankten Leute auf "natürliche Weise") wurde bei jeder Art von Krankheit irgendwie eine Hexe dahinter vermutet. Eine alte Jungfer, welche in den 1940er-Jahren eine Brille trug und in gebückter Haltung einen Stock oder eine Kinderwagen mit einer Puppe darin benutzte, und ihre Freundin waren in den Augen der Bewohner die Ursache allen Übels. Dr. Savary musste die beiden des öfteren in Schutz nehmen. Insbesondere die Kriege, Hungersnöte und Seuchen des 16. und 17. Jahrhunderts schafften den Nährboden für einen wuchernden Aberglauben (siehe dazu auch 'Der Heiler vom Hirschensprung')². Die Menschen brauchen damals Sündenböcke für ihr Elend. Der Hexenglaube hielt sich bis nach der Mitte des 20. Jahrhunderts (in Balgach traf es 1644 zwei Frauen, eine Barbara Neff und ihre Grossmutter welche durch Schwert und Feuer hingerichtet wurden, und 1648 wurde die Balgacherin Anna Haggeri hingerichtet³). _______ Um Vieh und Ehebett vor Hexenbesuch und bösen Verwünschungen zu schützen steckten viele Oberrieter ein Stilett / Messer, mit der Klinge nach oben, in den Balken über einer Türe (Schlafzimmer / Nebenstube oder Stall). Das Messer wurde dort unter Anrufung der drei höchsten Namen (Gott Vater, Sohn und Hl. Geist) eingesteckt. Auch umgekehrt aufgestellte Stallbesen konnten Hexen den Zutritt zum Stall verwehren. Haus- und Schutzsegen waren bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts und vermutlich auch noch danach, verbreitet gewesen. Ein Beispiel aus Oberriet ist bei 'Doazmol' zu finden. Bezüglich eigentlicher 'Bauopfer' im Sinne von apotropäischen Objekten (im Dachstuhl oder unter dem Herd zu Abwehr böser Geister) ist indes noch nichts bekannt. Wenn ein Neugeborenes nachts schrie und am Morgen nach dem Betläuten erschöpft einschlief, musste eine Hexe im Spiel sein. Kandidaten waren Leute, welche am Vortag etwas vorbeigebracht hatten um sich Macht über Mutter und Kind zu verschaffen. Eine sichere Methode, um die Hexe ausfindig zu machen, war, dass man eine von Kinde vollgemachte Windel unter Anrufung der drei höchten Namen ins Feuer warf. So wurde die Hexe gezwungen, ins Haus zu kommen um sich etwas zu erbetteln oder zu entlehnen. Man musste also nur warten bis die nächste Person kam. Wenn alles nichts mehr half, musste schon ab und zu mal der Pfarrer ausrücken um einen Exorzismus auszuführen. Ein solcher Exorzismus an einem 9 Monate alten Mädchen Ein 9 Monate altes Kind hatte schon drei Tage fast ununterbrochen geschrien. Dr. Savary fand bei seinem Besuch die Haustüre - wie damals vielerorts üblich - offen vor. Nach mehrmaligem vergeblichen Klopfen schaute er durch die Türe. Die Mutter hielt das schreiende Kind in ihren Armen, daneben stand der Vater mit einer brennenden Kerze in der Hand und der Dorfpfarrer mit einer Stola bekleidet. Diese hielt er am Ende über das Kind und las aus einem Buch in lateinischer Sprache ein Gebet (vermutlich eine Exorzismusformal). Nachdem der Pfarrer gegangen war erklärten die Eltern, dass Verwandte ihnen gesagt hätten dass das Kind geplagt würde - sie müssten den Pfarrer holen, damit er den "Bösen" austreibe. Sie wären jetzt aber doch froh, wenn Savary das Kind untersuchen würde. Das Kind hatt 41 Grad Fieber und litt an einer Nierenbeckenentzündung. hatte sich in den späten 1940er-Jahren zugetragen. Indem die Pfarrer jedoch bei solchen Anfragen bereitwillig "mitmachten", unternahmen sie nichts um den Aberglauben zu bekämpfen. Ausnahmen: Der Pfarrer von Montlingen, Franz Josef Meglinger, wetterte im Oktober 1811, anlässlich der Sichtung eines Kometen (C/1811 F1, 'Grosser Komet'), gegen den Aberglauben des Volkes. Der Pfarrer Josef Breu kämpfte gegen die Quacksalberei. In der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern (Signatur 'FR 3166') befindet sich dazu die folgende Quelle: Gespräch zwischen einem Pfarrer und zween Bauern in Hinsicht der medizinischen Quacksalberey auf dem Lande. « Der Bürger- und Bauernfreund. Ein Unterhaltungsblatt für Jedermann. » St. Gallen, 1818, Franz Brentano. II. Jahrg. No. 16. Seiten 1-3, 6 Spalten. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass eine Haussegnung bei einem verblauenden Mädchen Eine ehemalige Schulkollegin von dr. Savary erklärte ihm, ihr zwei Monate altes Mädchen "verblaue" jedesmal, wenn sie, das Kind auf dem Arm tragend, das Haus zur normalen Haustür betrete. Wenn sie aber zur Hintertür hineingehe, passiere nichts. Dr. Savary konnte sich zweimal von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Kaum hatte die Mutter die Haustürschwelle überschritten, hielt das Kind den Atem an, bekam blaue Lippen und war wie gelähmt. Nach kurzer Zeit setzte die Atmung wieder ein und das Kind erholte sich. Die Frau holte den Kaplan für eine Haussegnung. Das Phänomen war weg! durchaus einen gewissen Effekt haben konnte. Zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar sind die 12 Raunächte. Deren Ursprung liegt im germanischen und keltischen Brauchtum (aus der Differenz der 365 Tage im Sonnenkalender und dem Mondjahr mit seinen 354 Tagen). Die Kelten fügten elf Tage – und somit zwölf Nächte hinzu, um den Unterschied auszugleichen. Diese Nächte standen im Volksglauben ausserhalb der normalen Zeit und wurden daher zur Geisteraustreibung oder auch Wahrsagerei genutzt. Hagelzauber bei Montlingen Dorothea Lampartin, genannt Kindlin, war eine verwitwete Frau, die aus dem Augstall (Aostatal). Sie wurde nach einem Fluch an einem Kind gefangengenommen und ab 14. Juli 1615 von Dr. Sebastian Schobinger und Zunftmeister Lorenz Steiger verhört. Im Verhör vom 15. Juli gestand sie u.a.: « ... dabei erklärte sie, von Bregenz aus auf einem Geißbock in die Schweigalb gefahren zu sein. Am dortigen Hexentreffen hätten auch die vögten von Bregenz in einer gulden kettin und sonst noch eine von Bregenz, auch in einer guldin kettin, so in der hindern gassen in der vorstatt underm kappele daheim, teilgenommen. Deren Mann sei ein Junker, ziehe den hut vor ime ab, seye ein starkher, hüpscher mann, habe ein schwarzes berthle. Auf weitere Nachfrage hin erklärte die Lampartin, heisse Lisabeth die vögtin, die ander khönne sie nit nennen. Im Anschluss daran gestand die Angeklagte, sie habe vor elf Jahren zu Montlingen im Rheintal einen Hagel erzeugt. Vor drei Jahren wollte sie zusammen mit zwei anderen Frauen ein hegele in St. Margrethen zubereitet haben. Das habe aber keinen Schaden angerichtet, sondern sei am berg oben verblieben. » Amman Hans reitet auf einem weissen Schimmel Im Jahr 1649 kam es zu einem Hexenprozess vor dem Feldkircher Stadtgericht unter dem Vorsitz des Stadtammanns Johann Baptist Furtenbach. Martha Lochbüchlerin (etwa 60 Jahre alt, † 12. Juni 1649; Tochter des Feldkircher Sattlers Hans Lochbüchler und der Ottilia Schmidin aus Göfis) wurde nach ihrer Gefangennahme am 28. Mai dieses Jahres mehrfach verhört. Am 11. Juni, ganz am Schluss ihrer Verhöre, gab sie noch zu Protokoll, dass Ammann Hans [Hans Dietschi] von Oberriet zu einem Tanz nach Brederis auf einem weissen schimmel geriten sei. Auf der Rückseite der Akten ist vermerkt, dass die Lochbüchlerin zwei Burschen und den madern (Mähern) frühmorgens auf teuflischen Antrieb eine Pflanze oder ein Getier in den Wein getan, sie oder es zerdrückt und die Haut mit den Fingern herausgezogen habe. Ausserdem habe sie den Herrn verspottet, indem sie betete: alte schuch. Quelle: Hexenverfolgungen in Hohenems - Manfred Tschaikner. Hexen-Tanzplatz beim Hirschensprung Im Jahr 1658 kam es zu einer auffälligen Häufung von Zauberei- und Hexenprozessen. Ihren Ausgang nahm sie mit der Verhaftung von Katharina Stüdlin mit dem Übernamen "Hobsgerin" (Fröschin). Im Verhör vom 20. Juli gab sie folgendes zu Protokoll: « An diesem Treffen hätten zwei weitere unholden teilgenommen, die man später zu Maienfeld hingerichtet haben soll. Sie habe beide nicht gekannt, denn ihnen seien die Gesichter verbunden gewesen. Außerdem gebe niemand auf einem solchen Tanz seinen Namen an. Ihr Teufelsbuhle habe sie auf zwei weitere Tanzplätze mitgenommen, da sie lustig gsin. Diese seien im Oberland, im Oberriet beim Hirzensprung (Hirschensprung) gelegen. Dabei seien sie etwa einen Tag und eine Nacht lang ausgeblieben, vast alle 3 mahl am freitag und sambstag. Um zu den Treffen zu gelangen, habe der Teufel sie aufsitzen lassen wie auf einen bockh, und er sei dann in den lüfften, eines spieß hoch ungfar ob dem boden, mit ihro in grosser schnelle gfaren, wie der bolz von der sennen. Auf dem Großen Brühl habe er sie bei der Rückkunft wieder abgesetzt. Er hab ihr nach der zeit ein pulver geben, das solte sie aufs veld seyen, so gebs eintweders ein hagel oder regen. Sie habe es in ein gutt auf Cammerenberg gesprengt. » Quelle: Die Zauberei- und Hexenprozesse der Stadt St. Gallen - Manfred Tschaikner. Der Drache vom Kamor Um 1658 hielt sich Johannes Egerter (aus dem oberen Teil des Dorfes Lienz, geboren um 1610), genannt 'Martis Hans', auf der Alp Kamor auf, und stiess an einem Ort, den man 'im Wellerschen Gang' nannte, auf einen schrecklichen Drachen, « welcher sich unter einem Felsen aufhielt. Er hatte einen ungeheuren Kopf, eine in zwey getheilte Zunge, welche er weit vor den Mund heraus streckte. Er war schwarz mit gelben Strichen, der Rücken war von dem Kopfe bis an den Schwanz knotigt, der Bauch aber war goldgelb; an dem Vordertheil des Leibes hatte er ein paar Füsse, ungefehr einen Schuh lang; den Hintertheil aber konte der Mann nicht recht sehen, doch bemerckte er einen sehr langen Schwanz, welcher etliche mal umgewunden war. Als er den Mann gesehen, hat er sich aufgerichtet, und wie eine Gans durch die Nase geblasen, von welchem Hauch der Mann mit Hauptwehe und dem Schwindel überfallen worden, auch wurden ihm die Augen sehr geschwächt, und er glaubt gewiß, daß sich die Bestie an ihn gemacht haben würde, wenn er nicht davon geloffen wäre. Nachdem er aber hernach Arzneyen vor die Augen gebraucht, hat er die vorige Schärffe derselben wieder erlanget. » Die Obere Alp Kamor lag zwar in der Landvogtei Rheintal, gehörte aber Bauern aus der Freiherrschaft Sax-Forstegg. Die Erinnerung an dortige Drachen hielt sich noch bis ins 18. Jahrhundert. So erklärte der Appenzeller Kapuziner Clemens Geiger (1668 - † 1726) in einem Beitrag zu Scheuchzers Natur-Historie des Schweitzerlandes von 1716, dass an die Alp Kamor der Berg 'Wand' grenze, «innert welchen vor Zeiten sollen Dracken gewesen sein». Es handelte sich dabei um die heute ebenfalls 'Kamor' genannte Erhebung (1571 m [1751?]) nördlich des Hohen Kastens, die mit einer markanten Felswand gegen Westen abfällt. Quelle: Werdenberger Jahrbuch 2016 (p. 98). Siehe auch Drachen Wiki. Tanz mit dem Teufel in Kobelwald Am 9. September 1677 wurde die Maria Gasserin († 1677; Ehefrau des Hans Gasser) in einem ihrer letzten Verhöre wieder einmal "güetlich befragt". Neben mehreren Eskapaden und 'Ritten auf einem Stecken' gestand sie die Teilnahme an einem weiteren Hexentanz: Heuer im Mai habe sie der Teufel ins Schweizerland auf den Kobelwald geführt. Dort habe sie mit dem Teufel getanzt und geglaubt, es seien lauter recht leuth gewesen. Anschließend hätten sie einen Hagel machen wollen, um sämtliche Reben zu verschlagen. Man habe aber zue frue gelitten (geläutet). Sie bestätigte damit die Schutzwirkung der Kirchenglocken (siehe auch 'Glockensage' unten). Quelle: Hexenverfolgungen in Hohenems - Manfred Tschaikner. Das Schrätteli (Eichenwies) Mitte 1863 glaubten Eheleute, ihr Kind sei vom Schrätteli (Alpdrücken) geplagt und behandelten es daher mit Weihwasser und geweihtem Wachs. Als darauf die Katze rasend wurde, glaubten die Leute, der böse Geist sei aus dem Kind in dieselbe gefahren und taten nichts, selbst als der Vater und ein älteres Kind von der Katze gebissen wurden. Erst nach zwei weiteren gebissenen Personen erhielt die Gemeindebehörde Anzeige. Die Katze hatte die Tollwut. In Eichenwies, Oberriet, Moos und Rehag wurden daraufhin 200 Katzen erschlagen. Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 233, 21. August 1863. Anekdote von Selin Zäch (Moos) Im Frühjahr 1900, nach dem Hochwasser, konstatierte Dr. Nägeli von Rüthi bei Selin Zäch eine Lungenentzündung. Am zweiten und dritten Tag hatte Selin durchwegs zwischen 40 und 41 Grad Fieber. Alle Hausmittel wurden ausprobiert. Am fünften und sechsten Tag rechnete man mit dem Schlimmsten. Da besuchte ihn sein Vetter, der Sägersjokabub. Dieser brachte ihm eine Büchse Hundeschmalz, gemischt mit zerquetschtem Schwarzpulver und sagte zu Selins Mutter: "Gib das Selin ganz warm löffelweise ein, das tötet den Brand [Durst] und die Fieber!" Bis am Abend hatte Selin die ganze Menge eingenommen und die Fieber liessen nach. Anekdote (Kobelwald) Nach Rehag, war Oberriet auch noch lange ein Ort, wo man an Hexen und Zauberei glaubte. Die folgende Geschichte ist in StASG W 288/17 'Aberglaube und Hexerei im Raum Oberriet' zu finden. Dr. Savary hatte der Familie versprochen den wahren Namen nicht zu nennen. Es war ein Mann in Kobelwald und der war krank. Er liess nach Dr. Savary rufen. Bei der Untersuchung stellte Dr. Savary fest, dass er einen "Panzer" aus Karton mit Sprüchen, Gebeten, viele gezeichneten Kirchentürme mit Kreuzen, Stossgebete und Zaubersprüchen anhatte. Er trage dies gegen Hexen, es habe hier einige davon. Er litt an einem Hüftgelenksleiden - solche konnte man damals nicht operieren. Später kam der Mann dann in den Feldhof. Die Schwester sagte zu Savary, er habe immer Kopfweh und er sei aufgeregt - er halte dies nicht mehr aus. Er wollte daher, dass man den Bischof rufe. Sayary sagte, sie solle dies tun, dem Bischof aber von den Hexen erzählen. Der Bischof solle ein Gebet sagen. Es wirkte: das Kopfweh war danach weg. Bei späteren Gelegenheiten, sagte ihm die Schwester, der Bischof sei gerade nicht zuhause, er komme in 10 Minuten wieder - und siehe da, nach 10 Minuten war das Kopfweh weg. Einmal sagte sie, der Bischof sei in den Ferien, sie rufe nun aber den Kurer [?] an. Dieser gab dann seinen Segen, und gut war. Der Mann war längere Zeit im Feldhof und starb danach. Die Schwester rief Savary spätabends gegen 23 Uhr an und sagte ihm, der Mann sei gestorben. Savary sagte, sie solle ihn in den Sarg tun, aber nicht zuschrauben, er mache die Totenschau am Morgen. Aufgeregt rief die Schwester um 8 an, der Mann sitze im Sarg und schaue sie an. Savary ging der Sache auf den Grund. Bei der Totenstarre hatte sich das Knie angezogen und "lupfte" den Sargdeckel, der Tote war aber am Knie beschwert und daher hob es den Oberkörper an. Schwester war heillos erschrocken. Savary sagte ihr, dass dies nun die "Strafe" sei, weil sie den Mann so oft mit den Telefonanrufen "beschissen" habe. Anekdote: Die verzapfte Flasche Dr. Savary wurde eines nachts zu einem alten Mann gerufen, der unter kolikartigen Schmerzen plötzlich kein Wasser mehr lösen konnte. Die Schwiegertochter kannte die Ursache: "Die verdammte Hexe da unten hat sicher in eine Flasche 'gsoacht' und dieselbe unter Verwünschungen gegen unseren Näni verzapft." Nach Einführung eines Katheters war er von den Schmerzen seinen Prostataleidens befreit. Quelle: 'Unser Rheintal 2003', p. 248. Anekdote: Der Biss Ein Mann war seit Wochen am ganzen Körper von einem "Biss" (Juckreiz) befallen. Es handelte sich um ein diffuses Ekzem. Obwohl er Protestant war, trug er auf der Brust eine Skapuliermedaille. Die Tochter verriet: "Die holen wir im Kapuzinerkloster in Appenzell. Man sagte uns, diese 'Zächeli' würden böse Blicke und Verwünschungen fernhalten und so könne er vom Biss befreit werden." Quelle: 'Unser Rheintal 2003', p. 248. Anekdote: Die Irrwurzel Süät an einem Novemberabend klingelte das Telefon bei Dr. Savary. Eine Frau rief an und meinte, ihr Mann sei auf eine Irrwurzel getreten; er sei gant verstört. Eine Fussverletzung vermutend fuhr Savary hin. Der Mann sass im Bett und zitterte, hatte aber keine Verletzung. Die Frau erklärte, dass ihr Mann am Morgen in den Wald ausgerückt sei. Statt beim 'Zunachten' sei er aber erst jetzt zurückgekommen. Die Sauhexe habe ihm eine Irrwurzel gestellt und ihn damit gezwungen im Wald herumzuirren. Der Mann aber meinte, er hätte lediglich ohne Taschenlampe den Weg verfehlt. Quelle: 'Unser Rheintal 2003', p. 249. SagenAngergoass (Kriessern) Im Anger soll sich die 'Angergoass' aufgehalten haben, die ungehorsame Kinder holte und bis zum nächsten Morgen festhielt, bis die Kriessner Frauenglocke «s'Ovi Mareia» (Ave Marialäuten) verkündete. "Wenn Du nicht bald ins Bett gehst, holt Dich sicher d'Angergoass!", drohten Mütter den Kindern, um damit ihrer Drohung Nachdruck zu verschaffen. Daher wurde der Anger stets gemieden. Die 'Angergoass' war ein übernatürliches Wesen, das sich bei einbrechender Dunkelheit aufs Opfer stürzte, sich auf den Rücken setzte und die Klauen so tief einhackte, dass die Spuren für lange Zeit sichtbar waren. Das Muoltahee Am Oberrieterberg heisst die wilde Jagd "das Muoltahee" (auch Multahee). Zu wilden Kindern sagte man hier: "Du tust wie's Multahee". Von der nach Rehag hinabziehenden Anhöhe Nord oder dem 'Norder Knorra' zieht das Muoltahee mit grauenvollem Lärmen nachts aus. Wer in seinen Bereich gerät, fühlt sich plötzlich hinten an den Zug gefesselt, muss mitziehen und oft jahrelang mitmachen, nämlich bis er der Vorderste an der Reihe wird, wo er dann erlöst ist und wieder heim kann. Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 76, S. 34. Auch bei Büchel, unweit Rüti, gewahrt man zuweilen ein tierartiges Wesen, welches, zur Nachtzeit ein furchtbar widriges Geschrei ausstossend, neben dem Wandernden aufstiegt. Es heisst "das Wüetihö". Der Drache am Hirschensprung
Glockensage (Montlingen) Eine Glockensage 'Der grosse Hund', welche auf die Zeit der Hexenverfolgungen zurückgeht und vermutlich der Kirche Montlingen zuzuschreiben ist, wurde in 'Unser Rheintal' (1948) abgedruckt: « In alten Dokumenten steht geschrieben, wie einstens eine Hexe vor Gericht stand und vieler Frevel angeklagt war. Da habe sie das Bekenntnis abgelegt, sie hätte am Fähnern ein schreckliches Hagelwetter gemacht und damit das Tal überziehen wollen, da aber habe in Oberriet der grosse Hund zu bellen begonnen, damit sei ihr Vorhaben vereitelt worden. ». Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 75, S. 34. Mit 'Der grosse Hund' war die grosse Kirchenglocke gemeint. Nach dem Aberglauben nannten die Hexen nie geweihte Gegenstände mit ihrem eigenen Namen, sondern hatten dafür immer eine Umschreibung gegeben, weil sie nichts Geweihtes aussprechen konnten. Die Kristallhöhle In Kobelwies muß einen verborgenen Ausgang haben. Ein Fuchs lief vorn hinein und kam dann bei Freienbach wieder zum Vorschein. Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 78, S. 36. Schloss Blatten Zu König Rudolfs Zeiten kam Schloss Blatten an die Herren von Ramswag. Das damals stolze Rittergeschlecht verarmte mit der Zeit so sehr, daß endlich drei Brüder auf der Herrenburg den Wein selbst ausschenkten, den sie nebenan gebaut hatten. Im Schlosshof zu Blatten wurde oft ein sonderbarer Fuchs gesehen, den niemals ein Jäger zu Schuss bekommen konnte. Die Burgen Blatten und Wichenstein waren durch einen unterirdischen Gang miteinander verbunden. Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 74, S. 33f. Der Stiefelhans Auf dem Appenzellerberge Siegel gilt die Sage vom Stiefelhans. Er soll hier noch vor vierzig Jahren gespukt haben. Er war Rheintaler-Ammann gewesen und hatte Wucher und Betrug auf allen erdenklichen Wegen getrieben. Lag jemand im Sterben bereits sprachlos, so kam der Stiefelhans ans Bette herbei, hielt dem Verscheidenden eine Schuldforderung vors Gesicht und brachte ihm mit einer Handbewegung den Kopf zum Nicken. So erpresste er alle Erbschaften. Zuletzt, da er selber starb, beschwor man seinen Geist hin in die Alp Sämtis, die sonst den Rheintalern zugehörte. Da hielt er sich oben in der Berghöhe, welche man den Stiefel heisst, als Ungeheuer auf, jagte dem Hirten die Weidkühe in den Stall und frass mit den Schweinen aus dem Trog. Stiefelhans war ein betrügerischer Ammann vom Rheintal, dem kein Mittel zu schlecht war, wenn es galt, sich Reichtümer zu verschaffen. Er wandte die verwegensten Kniffe an, die nur zu oft von Erfolg begleitet waren. Einmal jedoch wurde sein Betrug entdeckt. Vom heftigsten Zorn ergriffen, hieb ihm ein Senn mit einem "Herdgeiter" (Holzmesser) den Kopf vom Rumpfe. Doch plötzlich war der Enthauptete verschwunden. Seitdem trieb sich der Ammann als Gespenst in Oberriet herum. Er ließ in der Nacht das Vieh von den Ketten, lähmte Pferde und plagte die armen Bauern fortwährend. Ein Kapuziner verbannte den bösen Geist auf die Schwemm [Schwamm?] (seine Alp unter dem Kamor). Weil aber hier der Durchpass gross ist, hatte er auch da wieder Gelegenheit, an den vorüberziehenden Herden seine böswilligen Absichten auszuüben, und man war genötigt, wieder einen Pater kommen zu lassen, welcher das Scheusal in den hintersten Teil der Alp Sämtis, zum Stiefel, verbannen mußte. Hier trieb er sein Unwesen zuerst bis zum "Schaien-Rossberg", nächst der Alp Soll. Als aber sein vorbestimmtes Lebensende näher rückte, so verengten sich auch die Grenzen seines Wirkungskreises. In letzter Zeit trieb er seinen Spuk nur noch in der Alp Sämtis selbst. Wenn einer "zauerte" [zauderte?] und es antwortete ihm einer mit "Zauren" [Zaudern?], so war dessen Vieh in seiner Gewalt. Von da an datiert das "Ave Mariarufen". Einige glauben, dieses Rufen habe den Stiefelhans zur Ruhe gebracht; andere aber mutmassen, daß seine sonst festgesetzte Laufbahn nun zu Ende sei. Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 74, S. 34f. Wichenstein / Rofahans Wichenstein war ein von Buschkleppern bewohntes und darum gefürchtetes Raubnest. Die Bösewichte, die hier hausten, sind unselig aus der Welt geschieden und wandeln als grosse, schwarze Hunde heute noch ihre bösen Wege. Vor mehr als hundert Jahren ging "Rofahans", ein unerschrockener Oberrieter, nachts hier vorbei. Er hörte wiederholt seinen Namen rufen und folgte der Stimme, die ihn ins Innere der Burg lockte. Da sah er einige altertümlich gekleidete Männer am Tische sitzen, auf welchem eine eichene, eisenbeschlagene Kiste lag. Aber auf dem Deckel sass eine hässliche Kröte, die den Fremdling sonderbar anglotzte. "Rofahans", sagte einer der Männer, "wenn es dir glückt, dieses Tier zu entfernen, so ist die Kiste dein Eigentum mit allem Geld, das drinnen ist." Hans liess sich das nicht zweimal sagen; er wollte den Schatz bekommen. Aber ehe er das hässliche Tier berühren konnte, blähte es sich zu riesenhafter Grösse auf und gab einen stinkenden Rauch und Qualm von sich. Der Mann floh entsetzt davon und verliess den unheimlichen Ort. Hinter sich hörte er ein höllisches, ein markdurchdringendes Geschrei: "Wehe uns! Jetzt müssen wir wieder tausend Jahre auf unsere Erlösung warten!" Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 74, S. 33f. Vom Wichenstein führte ein unterirdischer Gang durch den Fels in die Ebene hinab, wo sich zwei Gewölbe befanden. Derselbe ist einmal geöffnet, dann aber wieder zugedeckt worden. SpracheDialektwörter Herbert Markovits machte sich die Mühe, Dialektwörter aus dem Rheintal zu sammeln: Mindestens ebenso spannend sind seine Listen mit Übernamen: HumorRüthi und Oberriet deckten sich früher gegenseitig mit Tratz-Verschen ein. So sangen die von Rüthi:
Worauf die Oberrieter antworteten:
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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 22. Januar 2026)