Ettiswil - Auskaufs-Brief 1856

Personen

Die Personen sind noch nicht mit Bestimmtheit identifiziert. Es könnte sich jedoch um folgende Personen handeln:

Josef Leonz Fischer

Der verstorbene Josef Leonz Fischer, aus Oberkirch, getauft am 2. November 1773. Sterbedatum unbekannt.

Johann Fischer

Der Käufer Johann Fischer, aus Oberkirch, getauft am 18. Februar 1793, gestorben am 29. März 1871, ist der jüngste Bruder von Josef Leonz Fischer.

Joseph Fischer

Der Ausgekaufte Johannes Joseph Fischer, aus Tambach / Grosswangen, getauft am 27. Dezember 1770, Sterbedatum unbekannt, ist der älteste Bruder von Josef Leonz Fischer. Er müsste zum Zeitpunkt dieses Verkaufs 85 Jahre alt gewesen sein, was den 'Altwaisenvogt Joh. Lz. Saxer' erklären könnte.

Maria Fischer (sel.)

Bei der ausgekauften Maria Fischer, gibt es gleich mehrere mögliche Personen: Maria Catharina Barbara Fischer (I) - unwahrscheinlich, da vermutlich sehr jung gestorben und daher kinderlos. Anna Maria Barbara Catharina Fischer - geboren 1775, über eine Heirat oder Kinder ist nichts bekannt. Maria Catharina Barbara Fischer (II) - geboren 1777, gestorben 1799, über eine Heirat oder Kinder ist nichts bekannt. Anna Maria Catharina Fischer - unwahrscheinlich, da sie Jakob Amberg heiratete und sich 'Anna Maria' nannte. Über eine zweite Heirat ist nichts bekannt. Anna Maria Elisabetha Fischer - unwahrscheinlich, da sie Anton Ackermann heiratete. Über eine zweite Heirat ist nichts bekannt.

Im vorliegenden Brief wird Mariens Vater 'Franz Ottiger' erwähnt. Damit könnte es sich auch um die Ehefrau eines weiteren Bruders des Versorbenen handeln. Hier würde sich ggf. Johann Kaspar Josef (gt. Kaspar) anbieten. Über eine Heirat ist indes nichts bekannt.

Jgfr. Katharina Fischer

Die Ausgekaufte Anna Maria Katharina Fischer - geboren 1787, nannte sich Katharina. Über eine Heirat oder Kinder ist nichts bekannt.

Elisabetha Fischer

Die Ausgekaufte Anna Maria Elisabetha Barbara Fischer - geboren 1780, nannte sich Elisabeth. Über eine Heirat oder Kinder ist nichts bekannt. Gemäss dem vorliegenden Brief müsste Elisabetha Fischer mit Melchior Schriber verheiratet gewesen sein.

Es stellt sich generell die Frage, weshalb der verstorbene Josef Leonz Fischer sein Erbe an die Geschwister verteilen sollte, da er eigene Kinder hatte. Möglicherweise handelt es sich um ein Teil-Erbe?

Brief

Auskaufs-Brief 1856 Titelblatt

Fr. 1680.
Auskaufs Brief
zu Gunsten
Elisabetha Fischer, Ehefrau von Hr. Melch. Schriber von
Schachen, betreff Nachlaß-
Sache von Jos:Lz:Fischer sel. in
Ettiswyl
1856

Auskaufs-Brief 1856 Seite 1 oben

Auszug
zu wissen sei anmit
daß
der ehrende Johann Fischer von Oberkirch in der
Prestenegg in Ettiswyl, Form Rechtens nach vom Nach-
lasse seins Bruders Jos:Lz:Fischer sel.
aus- u. losgekauft hat folgende übrige Erben JLz Fischers sel., seine Geschwisterte,
als:

Auskaufs-Brief 1856 Seite 1 unten

I. den Joseph Fischer, bevogtet, von Oberkirch, für denselben
handelnd mit gemeinderätlicher Vollmacht, vom 19. Juli
1856, Hrn Altwaisenvogt Joh. Lz. Saxer von Oberkirch.

II. Maria Fischer sel. Kinder, für selbe handelnd mit
gemeinderätlicher Vollmacht vom 19.Juli 1856 ihr
Vater Johann Fischer ['Johann Fischer' gestrichen] Franz Ottiger von Rothenburg.

III. Jgfr. Katharina Fischer, von Oberkirch, für selbe
handelnd mit gemeinderätlicher Vollmacht, vom 19. Juli
1856 Hr. Joh. Fischer (: älter :), von dort, mit Voll-
macht wie besagt, als deren ordentl. Beistand.

IV. Elisabetha Fischer, Ehefrau des Hrn. Melchior Schriber
von Schachen, Lehenmann aufin Lindenfeld u. Luzern, für
selbe handelnd dieser ihr Ehemann, mit gemeinderäth-
licher Vollmacht vom 18. Juli 1856.

und zwar wie folgt:

I. Johann Fischer, Bruder von Jos. Leonz Fischer sel. und
Mit-Besizer der von demselben besessenen Liegen-
schaften in der Prestenegg zu Ettiswÿl & übernimmt
sämmtliche mitsammen besessenen Liegenschaften in den
Gemeinden Ettiswÿl und Alberswÿl (: nachfolgend

Auskaufs-Brief 1856 Seite 2 oben

verzeichnet :) in Rechten, Nuzen und Beschwerden
jeder Art und ohne alle Ausnahme, inbegriffen
die See-Abgrabungskösten etc. lt. Erwerbsmitteln
u. s. w., nebst liegenden & fahrenden Schulden und
fahrendem Guthaben jeder Art, fundenes & anfunden-
es, ebenfalls ohne Ausnahme.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 2 unten

II. Dagegen verspricht Auskäufer Johann Fischer den
Eingangs benannten seinen Geschwisterten
1.) Als reine Auskaufssumme von ihres Bruders Jos:Lz:
Fischer sel. Nachlass = Fr. 1680 schreibe Eintausend,
sechshundert & achtzig Franken und zwar jedem der
vorbesagten Geschwister od. Geschwister Kind od. Erben :/
also allen vier Geschwistern zusammen Fr. 6720, schreibe
sechstausend siebenhundert & zwanzig Franken;
zinsbar und haft- und pfändbar auf der Auskaufs-
Liegenschaft bis zur Bezahlung.

2.) Nebstdem übernimmt er, wie Eingangs gesagt,
sämmtliche liegende & fahrende Schulden ohne Ausnahme,
lt. Erwerbstitteln, Schulden-Ruf etc; so[?] andere
richtig findende Schulden, im Falle sie auch am Schul-
denrufe nicht angegeben sein sollten, zu berichtigen
lt. aufgestellter Nota & Bestimmung der Erben hierüber.

III. Nuzen & Schaden ist festgesetzt auf heute als den
23. Juli 1856.

IV. Die sämmtlichen Theilungs-, Auskaufs- und sonstigen Kö-
sten hat ebenfalls der Auskäufer zu berichtigen.

V. Die Auskaufssummen zahlen sich, nebst betreffen-
dem Zins.

a) Dem Joh. Fischer mit Vogt
    auf den 23. Juli der Jahre 1857, 1859 & 1861.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 3 oben

b) Der Jgfr. Katharina Fischer, mit Beistand
    auf den 23. Juli der Jahre 1866, 1867, 1868.

c) Der Frau Elisab. Fischer, verehl. Schriber     auf den 23. Juli der Jahre 1858, 1860, 1862.

d) Der Maria Fischer sel. Kinder
    auf den 23. Juli der Jahre 1863, 1864, 1865.

= jede á [à] Fr. 560, schreibe fünfhundert & sechzig
Franken, nebst betreffendem Zins.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 3 unten

VI. Hr.Saxer behaltet vierzehn Tage Frist zur Ein-
holung der gemeinderätlichen Genehmigung für
Jos. Fischer vor; sollte innert dieser Frist kein Ein-
spruch erfolgen, so sei anzunehmen, diese Auskaufs-
verhandlung sei auch seinerseits für benannten
Jos. Fischer genehmigt.

- So geschehen & von den Erben, als nach ihrem Willen
   verfasst, genehmigt und unterzeichnet.

- Ettiswÿl, den 23. Juli 1856.

- Die Kontrahenten: Der Auskäufer: sig. Joh. Fischer.

- Die Ausgekauften: Die Ehefrau El. Fischer, sig. Melchior
   Schriber; - Für Maria Fischer sel.: Erben, sig. Franz
   Ottiger; sig. Joh.Lz. Saxer für Jos. Fischer. Für Jgfr.
   Katharina Fischer, sig. Johann Fischer.

- So geschehen vor Theilungs-Officium von Ettiswÿl,
   und von selbem obige Unterschriften unter obigem
   Datum beglaubigt. Der Gemeinderatspräsident sig.
   Jk. Kilchmann. Der Gderatsschreiber: sig. Ad. Freÿ.

Bemerkung: 1856 August den 25.

- Wednoch Saxer, noch sonst Jemand für Joseph

Auskaufs-Brief 1856 Seite 4 oben

Fischer machte innert verlangter Zeit kein Einspruch
gegen diesen Auskauf; sonach derselbe als unbe-
dingt allseitig wie vorsteht genehmigt betrachtet
werden kann. Per Gemeinderathskanzley:

Der Gderathsschreiber: Ad.Freÿ.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 4 unten

Beschreibung

der

Liegenschaften, von denen aus- & losgekauft wird:

1.) Haus und Scheune aneinander, sammt Kraut- und Baum-
     garten und Haus-Matten, zus. 6 Mannwerk haltend;
     nebst besonders stehender Scheweinescheune & Sennhütte.
     Dieses, sowie sämmtlich nachfolgendes Landemass und
     im Ohngefähren und ohne Nachwähr.

2.) Ein~und ein halbes Mannwerk Mööslimatten.

3.) Eine und eine halbe Jucharte Zihlaker.

4.) Drei Vierling Aker, anhie Prestenegger Feld.

5.) Zwei Juch. Gass-Aker anhie Groß-Feld.

6.) Zwei Juch. Bach-Aker-

7.) Eine Juch. Kreuz- oder Ruofs-Aker.

8.) An Waldung der No. 71 von drei Jucharten.

9.) Drei & 1/8 Juch. und 1181 Schuh Moosland.

10.) Ca. eine Jucharte Moosland.

11.) Zirka eine Jucharte Kreuzaker auf dem Oberen Ettiswilerfeld.

12.) Zirka fünf Anteils Juch. Schuhmacher Aker.

13.) Zwei Mannwerk Schürlimatte

14.) Zwei Mannwerk Mööslimatte

15.) Eine Juch. Aker aufin Ettiswÿlerfeld

16.) ca. drei Vierling Bach oder Freianger Aker
     anhie Oberfeld.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 5 oben

17.) Ca. fünf Mannwerk Gross-Mutter-Matte in der Gde
nbsp;    Alberswyl.

l8.) Ca. eine Juch. Ruoss- oder Bathen-Aker, anhie Oberfeld.

19.) Ca. ein & ein halbes Mannwerk Möösli.

20.) 10322 9/10tl für [?] Schür (?) zamt (?) Spiz-Aker.

Wald, Allmend und Moos, lt. Plan und Reglement
in Rechten, Nuzen & Beschwerden in jeder Beziehung,
lt. Erwerbstitteln & Haupt-Auskaufs-Instrument.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 5 unten

Beschwerden

- (: siehe das Haupt-Auskaufs-Instrument :) -

Verschriebenes

an achtundsiebenzig Instrumente, zusammen an Capital =
= Fr. 20,534.93 ct (schreibe: zwanzigtausend fünf-
hundert & vier & dreissig Franken und 93 Rp.

Drittmanns-Rechte, Bemerkung wegen Wau-
wÿler See-Abgrabungschösten & Mehrerens vide
das Haupt-Auskaufs-Instrument.

Per Copiam verfasst: Ettiswÿl, 29.August 1856

Vom Gemeinderath eingesehen und als richtig und voll-
ständig in jeder Beziehung genehmigt.

Ettiswÿl, den 4. Sept. 1856.

Folgen die Unterschriften.

Urkundlich

Dessen ward dieser Auskaufs-Tittel gemeinde-
räthlich ausgefertigt, gehörig unterzeichnet &
besiegelt, & zwar zu Gunsten Elisab. Fischer,
vmel. Schriber von Schachen.

Ettiswyl, den 4. 8ber 1856.

Der Gemeinderatspräsident:
Jk. Kilchmann

Der Gemeinderatsschreiber
Ad. Frey

Auskaufs-Brief 1856 Seite 6 oben

Gegenwärtigem Auskaufsbriefe werden anoch folgende, als auf
vorbezeichneten Grundstüken haftende Drittmannsrechte und Be-
schwerden, hier nachträglich angeführt, als:

zu No. 1.) darauf befinden sich zwei Brunnenstubene, und es gehen drei
Brunnenleitungen dadurch.

ad No. 2.) Es geht der Fussweg auf Wangen dadurch.

ad No. 6.) Es geht der Fussweg auf Alberswil dadurch, & soll die Strasse
in die Prestenegg nach Rata machen und erhalten.

ad No. 7.) Es geht der Fussweg nach Alberswil dadurch.

ad No. 9.) Der Hag gegen Josef Steffen und Joh. Jsaaken Moos etc. soll von
den betreffenden Anstössern laut Uebung benuzt und
erhalten werden.

ad No. 10.) Mit Strassen-Gestattung & Erhaltung, auch der Brüggli
und Auszuggräben.

ad No. 13.) Ist die Strasse in die Prestenegg nach Rat zu erhalten pflichtig,
und es geht ein Fussweg und Wässergraben dadurch, und solle
den hintern Matten die übliche Durchfahrt gestatten.

ad No. 14.) Es haben auch andere das Recht dadurch zu fahren.

ad No. 16.) Ist das Widenbächle und eine Strasse nach Rata zu unterhalten.

ad No. 17.) Hat per Rata Unterhalt an Wuhr- und Prütschen zu leisten.
Wird überdies noch auf einen Vertrag nach [?] vom 19. 10ber 1855
zwischen Brüderen Ant. und Lz. Künzli & Johann Fischer abgeschlossen,
hingewiesen, welcher zu beachten und demselben in allen Theilen nachgelebt werden soll. (: vide solchen im Haupt-
Auskaufs-Instrument :).

ad No. 18.) Es geht ein Fussweg dadurch.

ad No. 20.) Die Strasse auf Willisau ist pro Rata zu machen und zu erhalten.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 6 unten

An Beschwerden haften:

Auf No. 1 bis und mit No. 8.

Zehnten Capital

a) in Franken 1149.40 Cents zu Mithaften

Fr. 590.40

b) in 857 Franken zu Dito

Fr. 110.03

und an Kleinzehenten Capital

Fr. 43.32

An Bodenzins:
a) zwei Brod und l. Viertel Korn, alts Maß,
b) 2½ Viertel Korn, Grossmass, und 6¼ Viertel Haber
c) Noch 4 Viertel und 9 Becher Haber,
der Bodenzins sub b) u. c) sei laut Aufsage abbezahlt, und
wurde nicht mehr entrichtet.
d) Ein Viertel Korn und so viel Haber, alts Maß.
e) Noch vier Viertel Korn, alts Maß

Ab No. 9 & 10 den Serta an die Wauwilersen -Abgrabungs-Kosten.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 7 oben

Ist die Beschwerde wegen den Dorfbrünnen auszuhalten.

Ab No. 9 & 10 Moos: Ist das gesetzliche Jus-Domini auszuhalten.

Ab No. 11: Bodenzins an 6½ Viertel Korn, alts Willis. Mass, 2 Viertel.
Zehnten an 192 Fr. 86 Cents Capital

Fr. 96.43

ab No. 12: An Korn 9 Becher und 9 Becher Haber, alt Willis. Mass.
An Zehnten Capital

Fr. 57.14

ab No. 13: Gross "Zehnten" Capital 738 Fr.44 Cents

Fr. 42.86

ab No. 14: Zehnten an Capital

Fr. 18.58

ab No. 15: In eine Zehntengült von Fr. 648.57 Cents laut Angabe 5 Franken,
35 Cents Zins, wen Kleinzehnten Franken 3.57 Cents.
Ferner an 4 Viertel Korn, 1½ Viertel, alts Mass

ab No. 17: An Zehnten-Capital
und lt. Angab Kleinzehnten Fr. 1.30 Cents.

Fr. 250.46

ab No. 18: Grosszehnten in Fr. 4918, 28 Cent. Zu Mithaften in
Franken 1143.73 Cent.
An Bodenzins zu Mithaften an 6 Viertel, ein halbes Viertel
Korn, alts Wilisauer Mass

Fr. 80.-

ab No. 19: In eine Zehntengült von Franken 1128.91 Cent. zu Mithaften
an Fr. 111.83 Cent. Capital

Fr. 26.-

Ab Allen: die Steuren, Bräuche und Abgaben.

Auskaufs-Brief 1856 Seite 7 unten

Verschriebenes a. Capital:

Sind vorgenannten Unterpfänden in 78. Instrumenten betragend zu-
sammen a. Capital Gl. 35569 oder Franken 67750.48 Cent. begriffen, und
darin an Capital schuldig Fr. 20534.99 Cent., - sowie sind über-
diess noch mehrere von vorbeschriebenen Grundstüken in
mehreren älteren Capital-Briefen begriffen und mitver-
pfändet, aber einsweilen nichts daran zu verzinsen schuldig, -
was alles diess dem Inhaber dieses Auskaufstittels hiemit ange-
zeigt wird, und demnach ward gegenwärtiger Akt gericht-
lich beglaubigt mit Sigill und Unterschrift.

Willisau, den 6.ten 8ber 1856.

Der Gerichtspräsident:
J. Jsaak

Der Gerichtsschreiber:
Jgnaz Jost

Und nochmals das hübsche Siegel von Seite 5

Vergrössert:

Siegel

 

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Last update by Daniel Stieger (31 December 2006)