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Glossar
Bei den folgenden Definitionen ist der Kontext - falls notwendig - in Kursiv-Schrift geschrieben.
Falls die Definitionen aus Anfragen (Newsgroups, Mails, etc.) stammen, so ist der Autor der Antwort unterstrichen gekennzeichnet.
Index
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A
B
C
Copulationsbewilligung Siehe Kopulationsbewilligung
D
Dispens
Im Zusammenhang mit Eheschliessungen und den damit verbundenen Ankündigungen / Verkündigungen stösst man zum Teil auf den Begriff 'Dispens' (resp. lateinischen Abwandlungen). Die Zahl der Verkündigungen liegt oft zwischen 1 und 3.
Peter Wandt (pewa01@gmx.de):
Es bedeutet auch Erlaubnis zur Heirat, wenn ein mögliches Ehehindernis vorliegt!
Zum Beispiel: Heiraten von Verwandten ab dritten Grad aufwärts. Also Cousin und Cousine! Oder erneute Heirat, obwohl die Trauerjahr noch nicht abgeschlossen war.
Hier wird dann festgestellt, ob die beiden heiraten dürfen und der jeweilige "Kirchenfürst" erteilt dann Dispens.
Zur Verdeutlichung wird / wurde häufig vom Pfarrer ein Diagramm gezeichnet, dass die Vorfahren aufführt bis zum ersten gemeinsamen Ahnen.
Dieses wurde dann dem "Kirchenfürst (Bischof)" zugesandt und dieser erteilte dann die Erlaubnis.
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Kopulationsbewilligung
Frank Hoffmann (f.hoffmann@biochemtech.uni-halle.de):
Eine Kopulationsbewilligung ist die Erlaubnis zu heiraten (dies könnte bei Waisen erforderlich sein, wenn die Eltern nicht zustimmen konnten).
Dispens heisst 'Befreiung (von einer Verpflichtung)' oder 'Ausnahmebewilligung' (z.B. bei Heirat unter Blutsverwandten, Ausnahme vom Verbot einer Heirat während der Fastenzeit etc.).
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