Luthern

Joseph Krauer (aus Malters): Niespel (1839)

Luthern Niespel

Joseph Krauer

gebürtig von

Malters, wohnhaft in Luthern,

verrichtet seine Gült auf den 24t Februar 1839 haltend 700 [durchgestrichen] Frank.
[Lt. Transfix im Kfs.recht v. Luthern fol. 298. haltet diese Gült nur noch Fr. 379.86 Rp.]

von auf und ab:

Sein gemäss Kaufbrief vom 24t Februar 1839 mit Fertigung vom
19th 7ber gleichen Jahres, im zuständigen Heimwesen

ober Niespel genannt,

zu obbesagt gelegen, welches

enthaltet:

I. & II. /: vide obigem Protokoll bei fol. 143 :/

Verschriebenes:

Zu unter Niespel:

Zu 6 Posten zusammen

7. dann: Kaufszahlungen dem späteren Verkäufer
Christen Beck von Sumiswald für die Jahre 1840. Ma=
this bis & mit 1854. zusammen Franken 1214.2.4

Davon ab, die Zehlungen für 1854.53. &
52.51.50.49.48. & 47. von deren für's Jahr
1846. 52.fr.7.6 rp was dann zusamm[en] ausm[acht] fr.700.
für welche 700 Fr. gegenwärtiges Gültinstrument
Latus: 2167.1.2.6 [Franken]

Luthern Niespel

diesem soll; und somit von dem Zahlungsbrief nur
noch restirt die Zahlungen für's Jahr 1840. bis & mit 1845.
zusammen Fr. 486
und für's Jahr 1846. noch Resto Fr. 28.2.4
zusamm[en] Gl. 385.27 [= Franken] 514.2.4
Summa 2681.3.6.6 [Franken]

Verkündigung:

1839. den 14t 9ber ward vorbeschriebene Liegenschaft durch
den Gemeinderath von Luthern, als Präsident Kaspar Dubach
Waisenvogt Balth. Birrer, und Gemeinde=Ammann Waser
Eggermann nach eingenommenem Augenschein und eidlicher
Anfrage nach Beschwerden, für und um 2400 Frk. nach
/: 1800 Gl :/ jetziger Zeit bares Geld wohl werth zu sein,
geschätzt, so gewürdiget, so erachtet, darab 4 Kühe und 4 Rin=
der sömmern, u. 1 Kuh, u. 1 Rind wintern zu können.

Gebäude Brandassecuranz Luthern den 14t 9ber 1839.
Der Gemeinde=Rath: Präsident: sig. Kasp. Dubach.
Waisenvogt: sig. Balz Birrer
Gmd.Ammann: sig. Was. Eggermann
Schreiber: sig. A. Bättig

Expedia Zell den 2ten Decber 1839.

Es ist nicht bekannt ob und wie Joseph Krauer mit Ferdinand Krauer (unten) verwandt ist.

Quelle: Staatsarchiv Luzern (Gülten-Protokoll Luthern 1832-1844)

Ferdinand Krauer (aus Menznau): Hüpachweid (1861 / 1862)

Luthern Hüpachweid

Kauf [Anm. rechts: Handänderung 1884]

Verkäufer: Niklaus Bernet im Grünenboden
Käufer: Ferdinand Krauer Schmid von Menznau

Objekt:

Erwerbung: Kauf gegen Johann Berneten ... Mahsa 1852. Sol. 170.
Heimwesen: Hüpachweid
mit gleichen Rechtsame etc. enthaltend

1. ein Haus samt Schlosserwerkstatt # [Anm. rechts: # Lt. Beschl. v. 24. Juni 1862 nunmehr Realhufschmiede] /: die frühere Scheune ist abgetragen :/
das Käsereigebäude mit Wasserrecht /: früher Knochenmehlstampfe :/ nebst
Kraut= u. Baumgarten u. Matten, welcher grenzt: 1. an den Luthernfluß[,]
2. an Franz Mahren Sandacherfluh; 3. an den hievon getheilte Hüpachweid

Lutherm Hüpachweid Lutherm Hüpachweid Lutherm Hüpachweid

dem Kasper Bernet; 4. an Kaspar Birrers unter Moosweid; 5 an Brüd.
Birrers Hofstattweid u. Matten bis wieder an die Luthern.

2. ein Stük Wald im Eichewald mit No. 66 ... No. 67 in Zihl und
Marchen begriffen.

Beschwerden:

1. dem Hr. Pfarrer in Luthern u. dem Sigrist daselbst ihre gewohnten Rechte.

2. der gewohnte Frucht= u. Kleinzehnten.

3. der Gemeinde Steuern u. Bräuche st. aller Bedingungen in Nuzen, Beschwerden
Bemerkung: die Brücke über die Luthern soll von dem Besizer der
Hüpachweid u. dem Grünenboden=Besizer zu gleichen Theilen unterhalten
werden. Betreff aber die Aussicht von dem Haus in der Hüpachweid auf
die Strasse, so sollen 100 Schritt hinterhalb u. soviel vorhalb der Brüke
die Pflanzen abgehauen werden, jedoch ohne Schaden.

Der wirkliche Fußweg durch die Hüpachweid auf das Niederfeld
soll dem Grünenbodenbesizer ohne fernere Einwendung durch gleiche
Gegend, wie bis dato gestattet sein.

Der Brunnen in der Hüpachweid soll von gegenwärtiger Unterpfand
v. den Besizern im Grünenboden zu gleichen Theilen benüzt u. erhalten
werden.

Es folgt eine Liste 'Verschiedenes' und 'Zugaben' (nicht transkribiert).

Vorbehalte und Verpflichtungen:

1. der in der Rosshütte sich befindliche Wasserbehälter (: Brunnentrog :)
u. das Karkasithor wird nicht in den Kauf gegeben.

2. bai diesem Kaufe wird dem Käufer ausschliesslich überbunden
a) die Erhaltung der Wasserwuhr bei der Käshütten auf eigene Kosten
b) die Erkaufung eines Schmiedeehehaftrechts
c) die Erbauung einer Scheune
Bemerkung: Eh und bevor der Käufer die unter Lit. b.a.c. vorgeschrie=
benen Kaufbedingungen erfüllt hat, wird ihm vom Verkäufer
nicht gestattet, das Heimwesen ganz oder auch nur irgend einen
Theil davon zu verkaufen.

3. mit diesem Kaufe hebt sich der zwischen Käufer und Verkäufer be=
stehende Lehensvertrag auf, sobald dem Käufer Nuzen u. Schaden
beginnen, ohne daß von irgend einem der beiden die festgesetzte Ur=
sazsumme zu bezahlen sei.

Kaufsumme Fr 10,300.

Verschriebenes Fr 5279.55.

Kaufrestanz Fr 5020.45.

U. bezahlt sind:

1. An Baarschaft Fr. 1520.45

2. Mit Errichtung einer Gült auf das erkaufte Heimwesen wenn
in derselben der wirkliche Erkauf des obbenanten Ehehaftrechts
erwähnt werden kann u. soll, u. dadurch deren Güte gehoben wird,
angehend (: st. erichtet :) Fr. 1000

3. Mit einem Zahlungsbrief Fr. 2500
ablöslich in zwölf jährllichen gleichen Zahlungen, also die erste
auf Mathias 1863 mit 208 f 33 u. letzte auf Math. 1874 mit 208 f 37c

gleich Fr. 5020.45

Kaufs= und Fertigungskosten werden zu gleichen Theilen getragen.

Nuzen u. Schaden

ist gestellt auf Mathias 1862.

Geschehen, Luthern den 5. Novbr. 1861.
Eingebracht u. visiert den 29. Novbr. 1861.

Gemeinderätlich im Doppel ausgefertigt, Luthern den 4. April 1862.
Legalisiert, Zell den 12. April 1862.

Der Gerichtspräsident: Hans Merenz [?], der Gerichtsschreiber: ... Rölli

Quelle: Staatsarchiv Luzern (Kaufsprotokoll Luthern 18. August 1860 - 1869)

 

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Last update by Daniel Stieger (20 December 2009)